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18. Juni 2024
Elementarschäden: Kommt jetzt die Versicherungspflicht?

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Elementarschäden: Kommt jetzt die Versicherungspflicht?

Die Diskussion um eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ist nicht neu. Aber jüngste Hochwasserereignisse haben sie wieder neu entfacht. Bisher konnte sich die Politik nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen. Aber diese Woche könnte eine Entscheidung ins Haus stehen.

Versicherer sehen Pflichtversicherung nicht als Lösung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat angesichts der anstehenden Gespräche seine Position noch einmal bestärkt. Der Branchenverband sieht eine Pflichtversicherung nicht als alleinige Lösung. „Im Moment versuchen die Bundesländer die notwendigen Investitionen in den Schutz von Menschenleben und Sachwerten durch den ‚Ruf nach einer Pflichtversicherung‘ zu ersetzen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin, auf Nachfrage von AssCompact. „Versicherungsschutz ist jedoch kein Substitut für Prävention und Klimafolgenanpassung. Angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse brauchen wir jetzt einen ganzheitlichen Ansatz. Nur so werden Vulnerabilitäten gesenkt, die Finanzmarktstabilität auch bei Größtschäden gewährleistet und die Versicherungsdichte erhöht“, so Käfer-Rohrbach weiter.

Das Gesamtkonzept des Branchenverbandes, das aus den drei Elementen Prävention, Versicherungsschutz und eine finanzielle Regelung für Naturkatastrophenfälle besteht, sei von den Gremien des Verbandes immer wieder geprüft und bestätigt worden, denn es durchbreche die „Spirale aus steigenden Schäden und steigenden Prämien ohne massiv in die Vertragsfreiheit der Versicherer einzugreifen“.

Versicherer nutzen oft Opt-out-Modell

Laut Statistiken des GDV besteht für 54% der Gebäude in der Bundesrepublik eine Elementarschutzversicherung. Verschiedene Versicherer bieten eine sogenannte Opt-out-Lösung an. Das bedeutet, Wohngebäudeversicherungen werden im Neugeschäft immer mit Elementarschutz angeboten. Wenn ein Kunde diesen nicht möchte, muss er ihn aktiv abwählen.

BDVM will bestehendes System vorantreiben

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) möchte an der Verbreitung der Elementarschadenversicherung über den privatwirtschaftlichen Weg festhalten. Neben einer Angebotspflicht für Versicherer für den Einschluss von Elementargefahren – dem oben genannten Opt-out – fordert der BDVM zudem eine Abschaffung oder massive Senkung der Versicherungssteuer auf den Elementarbaustein. Dies würde die weitere Verbreitung der Elementarversicherung unterstützen, ebenso wie eine klare Kommunikation, dass nach Naturkatastrophen keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfe, sondern nur noch in Härtefallregelungen im Einzelfall geleistet werden.

Anstelle einer Pflichtversicherung sollte das bestehende System aus Informationen der Bürgerinnen und Bürger, Prävention und privatwirtschaftliche Versicherung konsequent vorangetrieben werden, so der Verband.

Laut Informationen der Hessischen Staatskanzlei wird am Ende der Beratungen ein Beschluss der Ministerpräsidenten stehen, der im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) veröffentlicht werden wird. Hessen hat zum 01.10.2024 turnusgemäß den Vorsitz der MPK übernommen. Der Vorsitz der MPK wechselt jährlich zwischen den Bundesländern nach einer festgelegten Reihenfolge. (js)

Bild: © Berit Kessler – stock.adobe.com

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc (392496) am 19. Juni 2024 - 08:44

Die Pflicht ist überfällig oder aber keine Hilfen mehr für die Opfer. Wenn eine Wohnung brennt kommt auch keine Hilfe vom Staat bei fehlender Hausratversicherung.