Steuerliche Regelungen bei Wahl der Kapitalzahlung
Bei einer Fondspolice in der privaten Rentenversicherung gilt aktuell die 12/62-Regel. Bei Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und Alter von mindestens 62 Jahren bei der Kapitalauszahlung bleiben 50% der Erträge steuerfrei.
Wird die 12/62-Regelung nicht erfüllt, fällt Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. SolZ (insgesamt 26,4%) und ggf. Kirchensteuer (dann insgesamt maximal 28%) an.
Das Beispiel in Abb. 2 zeigt die Unterschiede bei der Besteuerung. Zur Vereinfachung wurde angenommen, dass der persönliche Steuersatz bei 35% liegt bzw. die Abgeltungsteuer des Direktinvestments mit 26,4%, also ohne Kirchensteuer, abgerechnet wird.
Der Steueraufwand aus den 30.000 Euro Ertrag aus der Fondspolice ergibt sich aus den 30.000 Euro abzüglich der Teilfreistellung von 15%. Von den restlichen 25.500 Euro sind 50%, also 12.750 Euro steuerpflichtig. Der Steuerabzug beträgt 35% und somit liegt der Steueraufwand bei 4.463 Euro.
Beim Direktinvestment sind 100% des Ertrages von 30.000 Euro steuerpflichtig. Hiervon werden 30% von der Steuerpflicht freigestellt. Von den übrigen 21.000 Euro beträgt der Steuerabzug 26,4%, woraus sich die Besteuerung von 5.544 Euro ergibt.
Steuerliche Regelung bei Wahl der Rentenzahlung
Wählt der Sparende zu Ruhestandsbeginn die lebenslange Rente, wird die Rentenleistung aus dem gesamten angesparten Verrentungskapital berechnet. Es geht also keine Steuerzahlung ab. Nur die lebenslange Zahlung unterliegt gemäß dem Ertragsanteil der Steuerpflicht. Dieser hängt vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn ab und bestimmt den steuerpflichtigen Teil der Rente. Zum Beispiel sind bei Rentenbeginn mit 65 Jahren 18% der Rente steuerpflichtig.
Was ist nun besser?
Die Entscheidung, ob eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Direktinvestment in Investmentfonds die geeignetere Option ist, hängt von einer Vielzahl kundenindividueller Faktoren ab. Eine einheitliche Antwort kann daher nicht gegeben werden. Bei der Entscheidungsfindung müssen Kriterien wie der Anlagehorizont, gewünschte Flexibilität, Qualität der ausgewählten Fonds, steuerliche Aspekte und die Kosten berücksichtigt werden. Mit Berücksichtigung der hier genannten Punkte, insbesondere der steuerlichen Vorteile, stellt die Fondspolice jedoch in vielen Fällen eine bessere Lösung dar, obwohl oftmals die (Abschluss-)Kosten bei Fondspolicen höher sind als beim Direktinvestment.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2023 und in unserem ePaper.
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