Bund der Steuerzahler sieht weiteren Klärungsbedarf
Die Politik dürfe sich jedoch jetzt nicht auf dem Urteil des BFH ausruhen, findet der Bund der Steuerzahler (BdSt). Schließlich haben die Bundesrichter deutlich gemacht, dass eine zukünftige Doppelbesteuerung der Rentner absehbar ist. Dementsprechend fordert der BdSt den Gesetzgeber zum Handeln auf und behält sich auch vor, unter Umständen doch noch bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen, da in einigen Punkten weiterhin Klärungsbedarf bestehe.
Gesetzgeber nun in der Pflicht
Ähnlich bewertet das die amtierende Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Sie empfindet das Urteil als „Ohrfeige für die Politik“. Immerhin habe der BFH klar gemacht, dass es künftig zu Fällen von Doppelbesteuerung kommen kann. Deshalb sei nun die Politik gefordert, schnellstmöglich eine Neuregelung zu finden, die eine Doppelbesteuerung künftig ausschließt. Positiv bewertet sie, dass der BFH klar festgelegt hat, was bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs berücksichtigt werden darf und was nicht. „Das schafft ein Stück Klarheit für die Rentnerinnen und Rentner“, so Bentele.
Rentenbesteuerung ist noch nicht verfassungswidrig
Bert Rürup, der bereits 2007 in einem Brandbrief an die damalige Bundesregierung darauf hingewiesen hatte, dass es durch das Alterseinkünftegesetz zu einer Doppelbesteuerung kommen werde, drückte es gegenüber dem Handelsblatt so aus: „Die Rentenbesteuerung ist nicht verfassungswidrig – noch nicht.“ (tku)
BFH, Urteil vom 19.05.2021 – X R 20/19;X R 33/19
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