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1. Juni 2021
BFH-Urteil: Rentenbesteuerung ist (noch) verfassungskonform

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Detailansicht einer Leuchtreklame an einer Mauer mit der Aufschrift Bundesfinanzhof | Detail photo of a neon sign on a wall with the german inscription Federal Fiscal Court

BFH-Urteil: Rentenbesteuerung ist (noch) verfassungskonform

Die derzeitige Besteuerung von Renten stellt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung dar. Das geht aus zwei Urteilen des BFH hervor. Für die künftigen Rentnerjahrgänge könnte das anders aussehen. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern. Darin sind sich Interessenvertreter und Experten einig.

Am gestrigen Montag, dem 31.05.2021 war es soweit. Der Bundesfinanzhof (BFH) verkündete seine beiden Urteile zur umstrittenen Rentenbesteuerung. Im Raum stand der Verdacht, dass es während der Umstellungsphase hin zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung dazu kommen könnte, dass die Renten doppelt versteuert würden. Die Bundesrichter entschieden nun aber in beiden Fällen, dass keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. In Zukunft wird sich das jedoch ändern, machte das Gericht deutlich. Der Gesetzgeber sei gefragt.

BFH stellt Berechnungsparameter vor

Im Zuge der Urteilsverkündung hat der BFH auch erstmals genaue Berechnungsparameter vorgestellt, mit deren Hilfe ermittelt werden kann, ob eine Doppelbesteuerung von Renten vorliegt. Auf der Grundlage der Berechnungsvorgaben ergibt sich, dass in den beiden verhandelten Fällen zwar keine Doppelbesteuerung vorliegt, spätere Rentnerjahrgänge jedoch sehr wohl von einer doppelten Besteuerung betroffen sein könnten.

Alterseinkünftegesetz 2005 ursächlich

Wie es im Zuge der Übergangsregelung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung der Renten rechnerisch zu einer doppelten Besteuerung kommen kann, hat AssCompact hier in einem Übersichtsartikel zusammengetragen. Kurz gesagt, liegt der Grundstein für die problematische Situation im Jahre 2005. Damals trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Bis dahin wurden die Rentenbeiträge aus versteuertem Lohn gezahlt, die Rentenbezüge mussten dafür aber nicht mehr versteuert werden. Seit 2005 läuft der Übergang hin zu einer nachgelagerten Besteuerung der Rente. Das heißt, die Rentenbeiträge werden vor Steuern bezahlt, die Rentenbezüge müssen jedoch versteuert werden. Zunächst nur anteilig, aber der zu versteuernde Anteil steigt stetig (aktuell 81%) und soll 2040 voraussichtlich 100% betragen.

Rentenfreibeträge schrumpfen

Eine verbotene Doppelbesteuerung könne laut BFH künftig dadurch entstehen, dass der Rentenfreibetrag jährlich kleiner werde. In vielen Fällen wird dieser Freibetrag dann nicht mehr ausreichen, um die Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, die aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden.