Fälle aus der Kanzlei: Unabhängigkeit des Maklers, fehlerhafte Schadenmeldung
Auch aus der eigenen Kanzlei berichtete Reichow über einige Fälle. Das Urteil des Landgericht Leipzig (Urteil vom 04.12.2024 – Az: 05 O 1092/24) zur Werbung eines Versicherungsmaklers mit seiner Unabhängigkeit durfte dabei nicht fehlen. Das Gericht entschied zugunsten des Maklers, allerdings steht den klagenden Verbraucherschützern die Berufung noch offen.
Abgeschlossen dagegen ist ein Fall, bei dem ein Versicherungsmakler im Zusammenhang mit dem fehlerhaften Ausfüllen eines Schadenformulars in der Kfz-Versicherung in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsmakler hatte dort einen Vorschaden nicht aufgenommen, was zur Ablehnung der Schadenregulierung vonseiten des Versicherers führte. Der Versicherungsnehmer argumentierte, dass dem Versicherungsmakler aus vorheriger Betreuung der Vorschaden bekannt gewesen sein müsste. Im Laufe der Beweisaufnahme ergab sich aber, dass eine solche Kenntnis des Versicherungsmaklers nicht vorgelegen hat. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben die Klage des Versicherungsnehmer abgewiesen. Zuletzt wurde im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde versucht, an den Entscheidungen zu rütteln, was nicht gelangt und der BGH die Entscheidung der Vorinstanzen bekräftigt hat (BGH, Beschluss v. 07.11.2024 – Az: I ZR 63/24).
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