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24. September 2024
„Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“

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„Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“

„Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“

Versicherungsmakler sind im Visier der Verbraucherzentrale Bundesverband und werden abgemahnt. Der Grund: Die betroffenen Häuser bezeichnen sich als unabhängige Makler. Das entbehrt jeglicher Grundlage, meint Makler Alexander Koch. Vielmehr gehe es um einen alten Glaubenskrieg. Ein Kommentar.

Provisionen spielen in der Beratung keine ausschlaggebende Rolle mehr

Vor langer Zeit betrug die Stornohaftung für Private Krankenversicherungen teils nur zehn Monate, für Lebensversicherungen teils 24 Monate. Das hat sich aber gründlich geändert. Denn die normale Stornohaftzeit für einen Vermittler auf Provisionsbasis beträgt mittlerweile zwischen fünf und acht Jahre.

Was bedeutet das? Der Provisionsvermittler muss seine Provision bei einem Storno in den ersten fünf bis acht Jahren anteilig zurückzahlen. Er erhält somit nur einen Kredit in Höhe seiner Provision bei Vertragsabschluss, die volle Vergütung hat er jedoch erst nach der Haftzeit von teils acht Jahren verdient.

Was hat das zur Folge? Ein Vermittler auf Provisionsbasis kann es sich nicht leisten, schlechte, provisionsoptimierte Produkte zu vermitteln. Dies würde dem Kunden aufgrund unserer engmaschigen Informationsgesellschaft nach einiger Zeit auffallen. Sollte der Kunde im Nachgang Zweifel am getätigten Abschluss haben, kündigt er die Versicherung. Der Vermittler müsste seine Vergütung zurückzahlen. Er hätte somit nichts verdient, er hätte umsonst gearbeitet.

Bei einem Honorarberater oder Versicherungsberater ist das nicht der Fall. Hier wird die Bezahlung sofort und vollumfänglich nach dem Beratungsgespräch verdient. Die Empfehlungen müssen nicht acht Jahre „überleben“, bis das Beratungshonorar verdient ist.

Neben dieser rein wirtschaftlichen Vergütungsbetrachtung unterliegt der Versicherungsmakler einer besonderen Haftung. Er ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden. Als solcher haftet er für seine Empfehlungen. Erfüllen die empfohlenen Produkte nicht die Bedürfnisse des Kunden, zahlt in letzter Konsequenz der Makler für entstehende Schäden. Als Sachwalter mit Haftung sowohl in der Vergütung als auch in der Produktauswahl ist die Einteilung in „Honorarberater/Versicherungsberater ist gut“ und „Versicherungsmakler mit Provisionszahlung ist böse“ schlichtweg nicht haltbar.

Warum zerfleischen wir uns gegenseitig?

Es ist für uns schwer zu verstehen, warum es zu dieser Klage kommt. Wir erkennen hierin keinen Kundennutzen und auch keinen Vorteil für irgendjemanden in der Versicherungsbranche. Bringt diese Klage den Verbraucher weiter? Wird durch diese Klage das Vertrauen in irgendeinen Beratertyp gestärkt?

Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall. Diese überwiegend durch öffentliche Steuermittel finanzierte Klage führt nur zu einem Gesamtvertrauensverlust für alle Kundenberater.

Wir haben uns dazu entschlossen, diese Verbraucherschutzklage öffentlich zu machen. Hier ist der gesamte Schriftverkehr einsehbar. Es betrifft alle in der Versicherungsbranche, aber besonders uns als „unabhängige Versicherungsmakler“. Wir, die UFKB GmbH, gehören nur zu den Ersten. Wenn wir verlieren: Wer ist wohl der Nächste unter uns Versicherungsmaklern, der von der Verbraucherzentrale abgemahnt und vor Gericht gezerrt wird?

Bild: © Alexander Koch

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 25. September 2024 - 10:54

Mehr WISSEN und ERFAHRUNG mit voller Haftung als Makler hat niemand! 

Honorarberater schon gar nicht. Bei 300 Beratern, obwohl von den Medien dauergepusht, ist alles dummes Gelabere., es müssten zigtausende sein. Nach meiner Einschätzung fahren ca. 50% der Honorarberater zweigleisig- noch als Makler mit Zuwendungen bedacht und 50% Trittbrettfahrer mit wenig Ahnung. Ich kann dem Verbraucherschutz, den Politikern, den Honorarberatern etc. jederzeit beweisen, dass in fast allen Fällen die Rendite nach allen Kosten, nicht besser ist. 

Spätestens seit Draghi sparen fast alle ohne positive Rendite, das Geschäft blüht, die Bürger ernten nichts zukunftsfähiges! Der Staat bei den Pensionen mit 3 Billionen EURO Rückstellungsdefizit und einer Neudurchschnittsrente von € 805,00 kann es allerdings nicht besser....

 

Gespeichert von Rainer Stieber… am 25. September 2024 - 11:13

Wir haben in 2 Studien vor mehreren Jahren untersucht, ob die Zahlung von Provisionen zu schlechter Qualität der Vermittler führt. Hierzu haben wir 28 Qualitätskriterien entwickelt, die sich aus den Gesetzen ergeben. Die Kriterien haben wir in unseren Studien abgeklärt.
Klar wurde, dass Provisionen keinen Einfluss auf die Qualität haben. Die Honorarberater schnitten schlechter ab in Sachen Qualität, weil sie weniger in Technik investierten und keinerlei Betreuung boten, entgegen der gesetzlichen Regelung.
Die Verbraucherzentralen sind eindeutig im Markt der Vermittler und Berater Marktteilnehmer, ohne fachliche Qualifikation. Unter dem Vorwand, kein Gewerbe zu betreiben, erzielen Sie doch einiges an Umsätzen. Die Stundensätze lagen seinerzeit zwischen EUR 60,00 und 150,00 pro Stunde.
Die Verbraucherzentralen haben auch in der Vergangenheit mehrfach gefordert, vom Staat Zahlungen zu erhalten, um Versicherungsberatung, ohne Lizenz, kostenlos anbieten zu können.
Denn, was wir auch sahen, im Gegensatz zum Honorarberater, arbeiten Makler oft unentgeltlich. Nur jedes 2,3. Kundengespräch führt zu einem Abschluss. Da wird, auch volkswirtschaftlich interessant, sehr viel kompetente Beratung ohne Einkünfte geboten.

Man darf gespannt sein, ob die Richter der Zentrale Verbraucherschutz auf den Leim gehen. Sie müssten dann erklären, wie ein Versicherungsmakler das VVG erfüllen soll, ohne unabhängig zu sein. Er ist nun mal, per Gesetz, im Auftrag des Kunden tätig.