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MüNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe

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MV bringt neue fondsgebundene Rentenversicherung

Mit drei MV-Welt-AG-Portfolios und drei nachhaltigen MV-Welt-ESG-Portfolios bietet der Münchener Verein im Rahmen der flexiblen PrivatRente Balance sechs neue, gemanagte Strategien für die fondsgebundene Lebensversicherung.

Die Münchener Verein Lebensversicherung AG bietet Sparern und Kapitalanlegern mit der flexiblen PrivatRente Balance sechs neue, gemanagte Strategien für die fondsgebundene Lebensversicherung an. Diese orientieren sich an aktuellen Ergebnissen der wissenschaftlichen Kapitalmarktforschung und werden als konventionelle oder nachhaltige Anlagemöglichkeit umgesetzt.

Die drei MV-Welt-AG-Portfolios investieren weltweit in über 8.000 verschiedene Aktien und setzen sich überwiegend aus den Indexfonds der Fondsgesellschaft Dimensional sowie der institutionellen Anlageklasse des Global Portfolio One zusammen. Die Portfolios gibt es auch in drei nachhaltigen Lösungen, als MV-Welt-ESG-Portfolios.

Der Vermögensaufbau der neuen fondsgebundenen Rentenversicherung ist flexibel gestaltet: Zuzahlungen sind bereits ab 200 Euro möglich, kostenfreie Teilauszahlungen ab 1.000 Euro. Die Höchstlaufzeit beträgt 85 Jahre. Durchführbar sind auch Beitragspausen bis zu 36 Monaten bei gleichzeitigem Schutz der Hinterbliebenen. Der Rentenbeginn kann bis zu fünf Jahre früher vereinbart werden. Zur Absicherung des Fondsguthabens ist vor Rentenbeginn ein Ablaufmanagement wählbar. Depotgebühren und Ausgabeaufschläge werden nicht erhoben. (ad)

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MV: Ein Zahntarif, der die Vorversicherungszeit einbezieht

Moderner Zahnersatz ist teuer und die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab. Einen Ausweg bildet die Zahnzusatzversicherung. Der Münchener Verein bietet jetzt eine Lösung, in der auch Vorversicherungszeiten bei einem anderen Versicherer angerechnet werden.

Von Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

Noch immer zögern Vermittler, ihren Bestandskunden eine Zahnzusatzversicherung eines anderen Versicherers anzubieten. Einer der Hauptgründe sind die üblichen Nachteile einer neu beginnenden Zahnstaffel. Bei ZahnGesund, einer Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein, fallen diese Nachteile komplett weg.

Tarifwechsel bei privaten Zahnzusatzversicherungen

Der Münchener Verein hat für seine ZahnGesund-Tarife ein besonderes Feature eingebaut: Bei einem Wechsel wird den Kunden ihre Vorversicherungszeit angerechnet, die sie in einer anderen Zahnzusatzversicherung erworben haben. Durch die verbesserten Leistungsstaffeln gleich zu Anfang können die Kunden somit schneller die Leistungen der ZahnGesund-Tarife in Anspruch nehmen. Die Vorteile für die Vermittler: Sie können ihren Bestandskunden ein Produkt mit besseren Leistungen zu einem geringeren Beitrag verkaufen. Natürlich erfolgt dann die volle Honorierung des Beratungsaufwandes des Vermittlers.

Mit seinen drei Kompakttarifen sichert ZahnGesund die Kostenrisiken von Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Schmerzlinderung ab. Es gibt keine Wartezeit. Die Versicherten können sich dabei zwischen einer Leistungshöhe von 75, 85 oder 100% entscheiden. Bei medizinischer Notwendigkeit werden besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung wie beispielsweise Akupunktur, Hypnose oder auch Vollnarkose erstattet.

Moderne Trendleistungen

Wenn es der Zahnarzt medizinisch für erforderlich hält und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann, werden sogar moderne Trendleistungen bezahlt. Für „ZahnGesund 75+“ und „ZahnGesund 85+“ gilt: Wer ein über zehn Jahre lückenloses Bonusheft vorweist, erhält für Zahnersatz ein Fünf-Prozentpunkte-Upgrade. Unabhängige Vergleichsportale und Analysehäuser haben den drei Zahn­Gesund-Kompakttarifen sehr gute Bewertungen und Ratings erteilt.

Ein Preisbeispiel: Kunden zwischen 26 und 35 Jahren zahlen im Tarif ZahnGesund 75+ pro Monat nur 12,90 Euro. ZahnGesund kann online mithilfe des MV Mobilrechners abgeschlossen werden. Zur Antragstellung ist keine Unterschrift des Kunden erforderlich.

Neue Zahnbehandlungsmethoden sind mitversichert

Um die Gesundheit der Zähne bestmöglich zu erhalten, bietet ZahnGesund die Kostenerstattung für innovative Behandlungsmethoden und Techniken. Folgende Leistungen sind zum Beispiel inkludiert:

  • Dental-Laser
  • Digitale Volumentomografie
  • Vector-Technologie
  • DNA-Test
  • DROS-Schiene (ZahnGesund 100)
  • INVISALIGN-Therapie
Leitfaden für das Gespräch

Viele Kunden wissen nicht, was sie insbesondere beim Zahnersatz aus eigener Tasche zahlen müssen sie verlassen sich auf ihre gesetzliche Krankenversicherung. Das ist der Einstieg im Gespräch. 2019 hatten rund 16,4 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung, der Trend ist steigend. Eine ausgezeichnete Chance für den Vertrieb. Wichtig für den Abschluss bei ZahnGesund: Es wird nur eine einzige Gesundheitsfrage nach fehlenden Zähnen gestellt. Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Ein Abschluss ist bei bis zu drei fehlenden Zähnen möglich.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2021, Seite 44, und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Dr. Martin Reitzler

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung muss nicht teuer sein

Ästhetische Lösungen wie Implantate mit hochwertigen Verblendkronen oder Keramikinlays liegen bei der Zahngesundheit im Trend. Gesetzliche Krankenkassen zahlen jedoch nur Festzuschüsse im Rahmen der Regelversorgung. Die drei neuen ZahnGesund-Kompakttarife des Münchener Verein füllen die (Zahn-)Lücke mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis aus, sagt Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

Dem Verbraucherportal finanzen.de zufolge haben 94% der Erwachsenen mindestens eine Zahnfüllung. Und 57% der 35- bis 44-Jährigen fehlt mindestens ein Zahn. Mit dem Alter nimmt die Zahl der Füllungen ab, die Zähne müssen ersetzt werden. Immer noch machen gesetzlich Krankenversicherte den Fehler, sich auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kasse zu verlassen.

Was die gesetzlichen Krankenkassen zahlen

Seit 2005 gibt es von der Krankenkasse beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 ver­schiedenen Befunden, man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“. Der Festzuschuss deckt nur etwa die Hälfte der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die nach dem zahnärztlichen Befund „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Man könnte auch sagen, es ist die einfachste und zweckmäßigste Lösung, bei der Schönheit oder Ästhetik häufig keine große Rolle spielen. Seit 01.10.2020 erhöhen sich diese Festzuschüsse um 10 Prozentpunkte. Statt bisher 50% werden nun 60% der anfallenden Kosten erstattet bzw. bei lückenloser Führung des Bonusheftes bis zu 75%. Zu beachten ist, dass trotz des erhöhten Festzuschusses nur für die Regelversorgung (Standardtherapie) geleistet wird.

Die Eigenanteile sind hoch

Beispiel Regelversorgung für eine Krone: Das bedeutet eine Lösung aus Metall. Diese wird nicht verblendet, d. h., es entspricht nicht dem natürlichen Weiß der Zähne. Diese Krone kostet rund 300 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse würde hierfür zirka 180 Euro übernehmen. Eine höherwertigere Versorgung wäre eine verblendete Krone, zum Beispiel aus Keramik, die dem natürlichen Weiß der Zähne entspricht. Diese kann bis zu 1.100 Euro kosten. Hierfür würde die Kasse einen Festzuschuss von etwa 180 Euro übernehmen, also die gleiche Leistung wie für eine Krone der Regelversorgung. Der Eigenanteil würde hier 920 Euro betragen.

Der Heil- und Kostenplan

Bevor mit der Zahnersatz-Behandlung begonnen wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die weitere Behandlung. Er dokumentiert, welche Leistungen vorgenommen werden müssen und welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen können. Der Heil- und Kostenplan wird der Kasse eingereicht, um von ihr eine Kostenzusage für den Festzuschuss zu erhalten. Für Regelversorgungen muss der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt immer kostenlos erstellt werden. Der genehmigte Heil- und Kostenplan sollte zügig umgesetzt werden, da er nur sechs Monate gültig ist.

Die private Zahnzusatzversicherung

Die neue Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein richtet sich an Kun­den, für die ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. auf freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung besteht. ZahnGesund kann von Personen abgeschlossen werden, die nicht mehr als drei fehlende Zähne haben, die nicht dauerhaft ersetzt sind, ausgenommen davon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehende Lückenschlüsse. Für maximal einen bei Vertragsschluss fehlenden und noch nicht dauerhaft ersetzten Zahn besteht Leistungsanspruch, sofern die Zahnersatzmaßnahme noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Die drei Kompakt-Tarife sichern die Kostenrisiken von Zahnbehandlung, Zahn­prophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und der Schmerzlinderung ab. Die Versicherten können sich dabei zwischen einer Leistungshöhe von 75, 85 oder 100% entscheiden, wobei sich die Erstattungsleistungen bei den ZahnGesund-Tarifen mit 75 und 85% bei Bonusheftführung auf 80 bzw. 90% erhöhen.

Abgeschlossen werden können die Tarife in jedem Alter, es gibt kein Mindesteintritts- und kein Höchsteintrittsalter. Im Premium-Tarif ZahnGesund 100 werden die Kosten für Zahnbleaching übernommen. Die Antragstellung ist einfach: Im Antrag wird nur eine einzige Gesundheits­frage nach fehlenden Zähnen gestellt, wobei ein fehlender Zahn kostenlos mit­versichert ist.

Bei medizinischer Notwendigkeit werden besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung wie beispielsweise Akupunktur, Hypnose oder auch Vollnarkose erstattet. Wenn es der Zahnarzt medizinisch für erforderlich hält und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann, werden moderne Trendleistungen wie Laser­behandlung bezahlt.

Dies sind die wichtigsten Produktmerkmale auf einen Blick:
  • günstige Beiträge und hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • 5% Upgrade bei geführtem Bonusheft
  • Hightech-Leistungen inklusive
  • Innovationsgarantie: künftig neue, medizinisch notwendige Behandlungen sind mitversichert
  • einfacher Online-Abschluss ohne Unterschrift
  • unkomplizierter Wechsel zum Münchener Verein durch Anrechnung der Vorversicherungszeit
  • keine Wartezeit
  • Den Zahn-Rundumschutz gibt es zudem für wenig Geld. So zahlen Kunden, die zwischen 26 und 35 Jahre alt sind, beispielsweise im Tarif ZahnGesund 75+ pro Monat nur 12,90 Euro. Zudem hat der Tarif bereits sehr gute und exzellente Ratings erhalten und wird in Vergleichsportalen auf Platz 1 gesetzt.
Ein Wechsel ist einfach – Es geht nichts verloren

Kunden, die bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können unter Anrechnung ihrer bisherigen Versicherungszeiten in einen der ZahnGesund-Tarife wechseln. Ohne die sonst übliche Leistungsstaffel erhalten die Kunden von Anfang an eine unbegrenzte Erstattungshöhe. Dies ist zum Beispiel bei einer vierjährigen Vorlaufzeit und einer in etwa ähnlichen Erstattungshöhe für Zahnersatz beim bisherigen Tarif der Fall.

Der richtige Ansatz im Gespräch

Nach einer Allensbach-Umfrage überlegen sich 80,2% der Befragten über 16 Jahre, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den beliebtesten Zusatzversicherungen. Über 16 Millionen Personen in Deutschland haben bereits eine abgeschlossen. Das heißt aber auch, dass etwa 50 bis 60% der Bevölkerung noch keine haben. Das eröffnet dem Vertrieb sehr gute Möglichkeiten. Vielen Kunden ist der Vorsorgebedarf noch nicht wirklich bewusst. Im Gespräch gilt es, den Kunden auf das Risiko der oft hohen Zuzahlungen hinzuweisen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2020, Seite 34f., und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Dr. Rainer Reitzler

Münchener Verein bietet neue Zahnzusatzversicherung

Mit „ZahnGesund“ hat der Münchener Verein sein Portfolio um eine neue Zahnzusatzversicherung ausgebaut. Im Angebot sind drei Tarife. Kunden, die bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können unter Anrechnung ihrer bisherigen Versicherungszeiten in einen der neuen Tarife wechseln.

Die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. hat eine neue Zahnzusatzversicherung auf dem Markt. Das Produkt „ZahnGesund“ sichert mit drei Tarifen die Kostenrisiken von Zahnbehandlung, -prophylaxe, -ersatz, Kieferorthopädie und der Schmerzlinderung für gesetzlich Krankenversicherte und Personen mit freier Heilfürsorge ab. Die Versicherten können zwischen einer Leistungshöhe von 75, 85% oder 100% wählen. Die Erstattungsleistungen bei den neuen Tarifen mit 75% und 85% erhöhen sich bei Bonusheftführung auf 80% bzw. 90%.

Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe, unterstreicht: „Wir bieten mit den drei Produkten eine sehr kostengünstige Absicherung für junge und preisbewusste Kunden, ein ausgesprochen gutes Preis-Leistungsverhältnis für Middle Ager und dem anspruchsvollen Kunden eine Absicherung, die Top-Leistungen mit besten Preisen kombiniert.“

Keine Wartezeit

Eine Wartezeit besteht bei den neuen Tarifen nicht. Kunden können die Leistung also sofort in Anspruch nehmen. Bei lückenloser Führung des Bonusheft in den vergangenen zehn Jahren gibt es bei Zahnersatzleistungen in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ ein fünfprozentiges Upgrade. Im Premiumtarif ZahnGesund 100 übernimmt der Versicherer die Kosten für Zahnbleaching. Im Antrag ist nur eine Gesundheitsfrage nach fehlenden Zähnen enthalten, wobei ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert ist.

Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann unter Anrechnung seiner bisherigen Versicherungszeiten in einen der ZahnGesund-Tarife wechseln. Kunden erhalten von Anfang an eine unbegrenzte Erstattungshöhe. Dies ist zum Beispiel bei einer vierjährigen Vorlaufzeit und einer in etwa ähnlichen Erstattungshöhe für Zahnersatz beim bisherigen Tarif der Fall.

Innovations-Garantie

Der Münchener Verein erstattet im Rahmen seiner neuen Zahnzusatzversicherung bei medizinischer Notwendigkeit besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie etwa Akupunktur, Hypnose oder auch Vollnarkose. Hält es der Zahnarzt für medizinisch erforderlich und kann er es nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen, übernimmt der VErsicherer Leistungen wie Laserbehandlung. Über die Innovations-Garantie sind künftig neu hinzukommende, medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen gemäß GOZ mitversichert. (tk)

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Wir lassen unsere Partner im Handwerk nicht im Stich

Das Coronavirus ist über die bestehende Betriebsschließungsversicherung des Münchener Verein vollumfänglich mitversichert. Mithilfe unserer schnellen und unbürokratischen Auszahlung mit teilweise sechsstelligen Summen haben wir Existenzen im Handwerk gerettet und Betriebe vor der Insolvenz bewahrt.

 

Corona-Krise: Weitere Versicherer mit Sonderregelungen und Hilfen

Mehrere Gesellschaften haben ihre Bedingungen um Sonderregelungen erweitert und Services ausgebaut, um Kunden und Vertriebspartner in der Corona-Krise zu unterstützen. Auch Versicherer wie Allianz, Basler, Condor, Münchener Verein, HALLESCHE, Provinzial NordWest und uniVersa bieten Hilfen.

In den vergangenen Tagen haben etliche Versicherer Maßnahmenpakete geschnürt, um Kunden in der Corona-Krise zu unterstützen. Täglich kündigen eitere Gesellschaften Sonderregelungen bzw. Erleichterungen an und erweitern ihren Service um zusätzliche Hilfs- und Informationsangebote.

Provinzial NordWest kommt Privatkunden entgegen

Der Provinzial NordWest Konzern hat mit seinen Einzelunternehmen Westfälische Provinzial Versicherung, Provinzial Nord Brandkasse und Hamburger Feuerkasse ein Maßnahmen-Paket auf den Weg gebracht. „Als Versicherer mit starken regionalen Wurzeln und einem weit verzweigten Netz an Vertriebspartnern vor Ort ist es uns wichtig, dass wir unseren Kunden schnell und unbürokratisch helfen können“, erklärt Dr. Markus Hofmann, Vertriebsvorstand bei der Provinzial NordWest. So erhalten alle Kunden, die eine aktuelle Hausratversicherung abgeschlossen haben, den bislang optionalen Zusatzbaustein Internetschutz ohne Mehrbeitrag hinzu, und zwar zunächst bis Ende Juni.

Kfz-Kunden, die derzeit im Home-Office arbeiten, können die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung ggf. herabsetzen lassen, um den Versicherungsbeitrag zu verringern. Dies gilt für alle bei der Provinzial versicherten Fahrzeuge. Zudem bietet die Provinzial NordWest die Möglichkeit, bei der Provinzial oder Feuerkasse versicherte und zurzeit nicht genutzte Zweitwagen auf eine beitragsfreie Ruheversicherung umzustellen.

Eine Sonderregelung gibt es auch bei der Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld. So bekommen Kunden der Provinzial NordWest das Krankenhaustagegeld ab sofort auch bei einer COVID-19-Behandlung im Krankenhaus, obwohl diese Leistung in den Versicherungsbedingungen nicht vorgesehen ist. „Die Maßnahmen werden laufend angepasst und da, wo es notwendig ist, erweitert“, ergänzt Hofmann. Für Versicherte in Zahlungsschwierigkeiten bietet der Konzern etliche individuelle Lösungen wie etwa Beitragsstundung oder eine vorübergehende Änderung des Versicherungsumfangs.

uniVersa erleichtert beitragsfreies Ruhen von Verträgen

Auch die uniVersa Lebensversicherung hat für ihre Versicherten eine -Soforthilfe auf den Weg gebracht. Bis zum 30.06.2020 können Altersvorsorgeverträge für drei oder sechs Monate beitragsfrei gestellt werden. Auf die bislang erforderlichen Mindestlaufzeiten und zeitliche Beschränkungen verhzichtet der Versicherer während dieses Zeitraums. Die Neuregelung gilt für alle drei Schichten der Altersvorsorge und damit ebenso für die Rürup-, Riester- und Privatrente sowie für die betriebliche Altersvorsorge. Damit will die uniVersa Arbeitnehmern in Kurzarbeit sowie Selbstständigen und Freiberuflern den Weg ebnen, um noch flexibler auf finanzielle Engpässe reagieren zu können. 

Allianz und Basler mit Gratis-Unfallschutz für Kinder

Sonderlösungen haben auch die Allianz und die Basler Versicherungen auf den Weg gebracht. Die Versicherer wollen angesichts der Corona-bedingten Schul- und Kitaschließungen ihre Kunden entlasten und bieten einen beitragsfreien Unfall-Zusatzschutz für Kinder an. So ermöglicht es die Basler im Rahmen ihrer „Gratis-Unfall-Initiative“ ihren Kunden, eine Kinder-Unfallversicherung beitragsfrei abzuschließen. Der Abschluss dieses Unfall-Zusatzschutzes erfolgt online über eine gemeinsam mit dem InsurTech KASKO entwickelte Landingpage. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Anmeldung und endet automatisch zum 15.05.2020.

Die Allianz bieten ihren Unfallschutz allen Kindern von Privatkunden mit einem bestehenden Allianz Sach-, Kranken- oder Lebensversicherungsvertrag, deren Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten sowie Kinderhort oder Schule wegen Corona geschlossen hat. Der Versicherungsschutz startet mit der Registrierung und gilt bis zum 30.04.2020.

Münchener Verein unterstützt Handwerker

Auch der Münchener Verein steht in der Corona-Krise seinen Kunden zur Seite. So wurden Handwerkern und handwerklichen Versorgungswerken Informationsmaterial zur Verfügung gestellt mit Fragen und Fakten zum Hilfspaket der Bundesregierung, zu finanziellen Hilfen wie Krediten und Bankbürgschaften, Regeln zur Kurzarbeit, Insolvenz sowie Rechte und Pflichten für Arbeitgeber.

Beim derzeit viel diskutierten Thema Betriebsschließungsversicherung (AssCompact berichtete) hat sich der Versicherer klar positioniert: „Von Beginn an war es für uns selbstverständlich, Corona im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung als versichert anzusehen. Wir leisten unbürokratisch und schnell. Das verstehen wir unter dem Solidarprinzip in der Versicherungswirtschaft,“ betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. Man habe teilweise sechsstellige Summen bereits ausgezahlt, um zur Rettung von Existenzen im Handwerk beizutragen. Der Münchener Verein stellt das Coronavirus „2019-nCoV“ den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich.

Condor Leben startet Hotline für Makler

Für ihre Vertriebspartner hat die Condor Lebensversicherung eine Corona-Hotline eingerichtet. Bei Fragen zur aktuellen Corona-Krise können sich Makler von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr an das Condor Makler-Service-Center wenden. Die Servicemitarbeiter geben Auskunft insbesondere zu den Auswirkungen auf Verträge zu Lebens- und Krankenversicherungen.

Infoseite zu Sonderregelungen der Condor

Außerdem hat der Versicherer in seinem Maklerportal eine Corona-Seite für Vertriebspartner erstellt. Darin finden Vermittler Informationen unter anderem zu den Sonderregelungen zur Beitragsstundung sowie zu weiteren Maßnahmen.

HALLESCHE bietet Online-Programm zur psychologischen Unterstützung

Auch zahlreiche weitere Versicherer wie etwa der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern haben ihre Internetauftritte um Corona-Themenseiten für Kunden, Geschäftspartner und Vermittler erweitert und Services ausgeabaut. So bietet die HALLESCHE Krankenversicherung ihren Kunden ein Gesundheitstelefon, ärztliche Videosprechstunde sowie ein „Corona-Programm“ an. Das kostenlose Online-Programm von Selfapy wendet sich an Personen, die währende der aktuellen Lage psychologische Unterstützung und Hilfe suchen.

Video-Tool für Vertriebspartner

Geschäftspartnern, zu denen der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern enge Geschäftsbeziehungen pflegt, bietet das Unternehmen vorübergehend an, für die kommenden drei Monate die Kosten für ein Videoberatungstool zu übernehmen, damit sich Vertriebspartner trotz der geforderten „sozialen Distanz“ um die persönliche Kundenberatung kümmern können. (tk)

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Münchener Verein bringt neue Wohngebäudeversicherung

Mit der neuen Wohngebäudeversicherung des Münchener Vereins, die in zwei Tarifen angeboten wird, können insbesondere junge oder kernsanierte Häuser günstig versichert werden.

Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG bietet seit 01.01.2020 eine neue Wohngebäudeversicherung in zwei Tarifen an. Insbesondere junge oder kernsanierte Häuser können jetzt günstig versichert werden. Eingeschlossen sind auch die Kosten für die Ortung von Leckagen, beispielsweise an Rohren. Darüber hinaus leistet die Versicherung zudem bei grober Fahrlässigkeit, im Tarif Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Neu ist auch, dass in den beiden Tarifen Komfort und Premium bei einem nicht ersatzpflichtigen Leckageschaden bis zu 1.000 Euro bezahlt werden. Im Tarif Komfort der neuen Wohngebäudeversicherung sind beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, die Kosten zur Beseitigung umgestürzter Bäume oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub abgesichert. Der Tarif Premium umfasst unter anderem die Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden am Haus, Reparatur von Bruchschäden an Gasrohren sowie für das Wiederbepflanzen nach Feuer- und Sturmschäden. Wenn der Rauchmelder nicht auslöst oder sogar fehlt, wird in beiden Tarifen trotzdem geleistet.

Gestaffelter Nachlass für Neubauten

Zudem gibt es nun einen gestaffelten Nachlass für Neubauten, der mit steigendem Gebäudealter sinkt. Neue Gebäude erhalten im ersten Bezugsjahr einen Nachlass von 60%. Dieser reduziert sich in den ersten zehn Jahren um 3% und danach um 2% bis zum Alter des Wohngebäudes von 25 Jahren. Darüber hinaus wendet der Münchener Verein auch die neue GDV-Tarifzoneneinteilung. Der Vorteil im neuen Tarif ist eine risikogerechtere Einteilung, beispielsweise bei Brandschäden von zwei auf drei Zonen. (ad)

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Münchener Verein schließt Geschäftsjahr 2019 mit Rekordergebnis ab

Eigenen Angaben zufolge rechnet die Münchener Verein Versicherungsgruppe damit, dass sie im Geschäftsjahr 2019 das höchste Jahresergebnis der rund hundertjährigen Unternehmensgeschichte erzielt hat. Laut vorläufiger Zahlen liegt es bei 116 Mio. Euro.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe gibt bekannt, dass sie im Geschäftsjahr 2019 nach vorläufigen Zahlen mit insgesamt 116 Mio. Euro das höchste Jahresergebnis der rund hundertjährigen Unternehmensgeschichte erzielt hat. Das entspricht einer Steigerung von 23,9% im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür sei insbesondere das sehr gute Ergebnis aus den um 4,9% auf über 7,2 Mrd. Euro gewachsenen Kapitalanlagen. Zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte sei damit die 7-Mrd.-Euro-Grenze überschritten worden.

Rund 35.000 neue Kunden waren von der Produktqualität des Münchener Vorsorge- und Pflegespezialisten überzeugt und haben eine Police abgeschlossen. Die Beitragseinnahmen erhöhten sich auf 743 Mio. Euro (2018: 727,8 Mio. Euro). Beim Eigenkapital der Gruppe wird eine Steigerung um ca. 16,7% erwartet

In der Krankenversicherung erhöhten sich die Beitragseinnahmen auf 543 Mio. Euro. Darüber hinaus konnte die Zahl der natürlichen versicherten Personen um rund 0,5% auf ca. 333.000 aufgestockt werden. Die Lebensversicherung hat 144 Mio. Euro an Beitragseinnahmen erreicht. Die Abschlusskostenquote beträgt hochgerechnet 4,2%, die Verwaltungskostenquote liegt bei unverändert 3,7%. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen kam auf 3,7%.

Die Beitragseinnahmen in der Allgemeinen Versicherung konnten auf rund 56 Mio. Euro gesteigert werden. Das verheerende Unwetter im Juni im Raum München hat das versicherungstechnische Bruttoergebnis sehr stark beeinträchtigt. Die Schaden-Kosten-Quote ist daher 2019 hochgerechnet auf etwa 110% gestiegen. Der Jahresüberschuss wird sich mit 1,7 Mio. Euro auf Vorjahresniveau bewegen. (ad)

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Münchener Verein: FörderRente für Geringverdiener

Die neue Deutsche FörderRente der Münchener Verein Versicherungsgruppe können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer abschließen, die ein monatliches Bruttoentgelt von bis zu 2.200 Euro erhalten, unabhängig ob in Voll- oder Teilzeit.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet im Rahmen der bAV nach dem BRSG mit der neuen Deutschen FörderRente nach § 100 EStG Arbeitgebern eine Alternative zur Gehaltserhöhung an. Sie können mithilfe des neuen Tarifs Mitarbeiter mit geringem Einkommen unterstützen und erhalten dafür nach den Regelungen des § 100 EStG eine unbürokratische Förderung von 30% über das Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoentgelt bis zu 2.200 Euro möglich, unabhängig, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.

Pro Jahr sind Beiträge zwischen 240 und 480 Euro zu leisten und müssen zusätzlich zum bisherigen Einkommen gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss dabei im ersten Arbeitsverhältnis stehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Einkommen des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beitragszahlung. Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter im Jahr 480 Euro über die neue Deutsche FörderRente nach § 100 EStG zukommen lassen, sparen sich im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung mit gleicher Summe 168 Euro unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung von 30% sowie der Steuererstattung aus Betriebsausgaben.

Flexible Vertragsgestaltung, Pflege-Option möglich

Der Vertrag kann flexibel gestaltet werden. Das bezieht sich beispielsweise auf die Beitragsfreistellung für maximal drei Jahre, eine Vorverlegung des Rentenbeginns um maximal fünf Jahre oder eine beitragsfreie Verlängerung bis zu einem Alter von maximal 85 Jahren. Darüber hinaus ist eine Änderung des Portfolios unter Berücksichtigung von bis zu zwölf Fondswechseln im Versicherungsjahr jederzeit möglich. Mit der Pflege-Option reduziert sich die zugesagte Rente um einen geringen Betrag. Tritt der Pflegefall ein, erhält der versicherte Mitarbeiter die doppelte Rentenleistung. Die Option wird zum Rentenbeginn, frühestens mit Alter 62, ohne Gesundheitsprüfung wirksam. (ad)

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Private Pflegeversicherung: Mehr denn je ein Muss

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) war immer als eine Teilleistungsversicherung ausgelegt. Darüber hinaus müssen Pflegebedürftige selbst für Kosten aufkommen. Der Münchener Verein räumt mit Fehleinschätzungen auf und zeigt Gesprächsansätze auf.

Von Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe

Quo vadis, soziale Pflegeversicherung? Diese Frage ist grundsätzlich einfach zu beantworten. Ab Ende 2020 gehen die letzten neun Babyboomer-Jahrgänge regulär in Rente. Zur Erinnerung: Das waren seinerzeit fast 12,5 Millionen Neugeborene. Vor diesem Hintergrund muss man nicht groß spekulieren, was mit der Pflegeversicherung geschieht: Die Zahl der Leistungsempfänger wird stetig zunehmen, ebenso die Ausgaben. Schätzungsweise werden wir in den nächsten zehn Jahren rund acht bis neun Millionen neue Leistungsempfänger erleben. Unabhängig von Zuwanderung oder Produktivitätssteigerung, der Beitragssatz im aktuellen Umlageverfahren wird steigen. Die „magische“ Grenze von maximal 40% Beitragssatz für die soziale Sicherung auf die Einkommen wird dann nicht lange zu halten sein. Zumal alle Regierungen es in den letzten Jahren immer geschafft haben, insbesondere das Rentensystem stetig und nachhaltig weiter zu belasten. In Zeiten sprudelnder Sozialversicherungsbeiträge kein Problem. Wenn die Konjunktur, aus welchen Gründen auch immer, abflauen sollte, dann muss man schon Optimist sein, um zu glauben, dass Zuwanderung und Produktivitätssteigerung das Finanzierungsproblem nachhaltig lösen können.

Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Überlegungen zur Ausweitung der Leistungen und Kosten der Pflegeversicherung mehr als kritisch zu betrachten: Ausbau zur Vollkaskoversicherung, bessere Entlohnung des Pflegepersonals, Verzicht auf die Inregressnahme von Kindern für ihre Eltern, die Hilfe zur Pflege erhalten, um nur die drei wichtigsten Aspekte aufzugreifen. Dabei besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das Pflegepersonal ordentlich bezahlt werden soll. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eine Mindestvoraussetzung, ansonsten werden wir den Bedarf an Fachkräften in den nächsten Jahren nicht decken können.

Können Milliardenzuschüsse die Lösung sein?

Will man die demografisch bedingte stetige Zunahme der Leistungen nicht durch die ebenso regelmäßige Anhebung der Beitragssätze finanzieren, bleibt auf den ersten Blick nur der Steuerzuschuss – in der Renten- und Krankenversicherung schon immer selbstverständlich. Bis zu 3 Mrd. Euro sind im Gespräch. Wäre dieses Geld nicht besser in die Förderung der privaten Vorsorge investiert? Man könnte die Förderung von heute 5 Euro auf 15 Euro anheben. 1,5 Mrd. Euro würden für mehr als acht Millionen geförderte Verträge reichen. Das ist eine erheblich effizientere Lösung als ein Steuerzuschuss. Warum? Ganz einfach, durch die Versicherungslösung erzeugen schon die 60 Euro Förderung im Jahr einen Hebel von möglicherweise zusätzlich 7.200 Euro Entlastung im Jahr.

Wie viel Vollkasko ist in den Ankündigungen enthalten?

Die Versprechungen sind vollmundig. Aber was steckt wirklich dahinter?

  • Vollkaskoversicherung: Es geht in der aktuellen Diskussion nur um Pflegekosten im Heim. Wohnen/Essen und Investitionskosten bleiben nach wie vor ausschließlich Sache der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Und von der ambulanten Versorgung ist gar nicht die Rede.
  • Verzicht auf die Inregressnahme von Kindern: Die bisherige Regressquote lag deutlich unter 2%. Das Problem scheint also möglicherweise woanders zu liegen. Sozialhilfe zu beantragen, empfinden die meisten Menschen grundsätzlich als unwürdig. Und: Wer Sozialhilfe beantragt, dessen Vermögen ist vorher aufgebraucht.

In all diesen Überlegungen spielen die Familienangehörigen, die nach wie vor die meiste Pflege übernehmen, keine Rolle. Die von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu tragenden Kosten werden statistisch nicht erhoben. Experten schätzen das Volumen auf 15 bis 30 Mrd. Euro.

Private Vorsorge bleibt also trotz aller Versprechen notwendig

Die vorigen Ausführungen zeigen deutlich, dass private Vorsorge ein Muss bleibt, will man Vermögen bewahren und Familienangehörige nicht belasten.

Tabu-Thema Pflege im Gespräch – Warum eigentlich?

Das Thema Pflege ist sehr negativ besetzt. Das „Pflegebild“ in den Köpfen so vieler Menschen ist zu einfach: im Bett liegend, gefüttert werdend, auf das Ende wartend. 85% aller Pflegebedürftigen werden nach dem neuen Begutachtungsverfahren in den Pflegegrad 3 eingestuft. Damit stellt sich in den allermeisten Fällen noch lange nicht die Frage nach dem Pflegeheim oder dem Lebensende, sondern eher, wie man denn in diesem Fall am besten den Urlaub organisiert.

Der Schwerpunkt der Pflege ist zudem immer noch zu Hause bei den Angehörigen. Mehr als 50% der Pflegebedürftigen beziehen ein Pflegegeld. Dieser Personenkreis und damit meist auch die Menschen aus dem Umfeld sehen gar keine Pflegelücke. Auch wenn der Pflegedienst unterstützend kommt, bleibt eine ganze Menge Arbeit an den Angehörigen hängen. Das Hauptaugenmerk sollte auf die aus deren Portemonnaie zu zahlenden Kosten gelegt werden, weniger auf die Katastrophe im Heim mit Pflegegrad 5. Ein Zustand, den die Kunden sich nicht vorstellen wollen.

Auf den Punkt gebracht muss die Argumentation lauten: Pflegebedürftigkeit kostet eigenes Geld, Vermögen und Ressourcen. Und auch die Angehörigen müssen einen Teil der Pflege bezahlen. Auch das Thema Patientenverfügung ist ein guter Ansatz, um zum Thema Pflege ins Gespräch zu kommen.

Bild: © Evrymmnt – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2019, Seite 28f., und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Dr. Rainer Reitzler