Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet im Rahmen der bAV nach dem BRSG mit der neuen Deutschen FörderRente nach § 100 EStG Arbeitgebern eine Alternative zur Gehaltserhöhung an. Sie können mithilfe des neuen Tarifs Mitarbeiter mit geringem Einkommen unterstützen und erhalten dafür nach den Regelungen des § 100 EStG eine unbürokratische Förderung von 30% über das Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoentgelt bis zu 2.200 Euro möglich, unabhängig, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.
Pro Jahr sind Beiträge zwischen 240 und 480 Euro zu leisten und müssen zusätzlich zum bisherigen Einkommen gezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss dabei im ersten Arbeitsverhältnis stehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Einkommen des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beitragszahlung. Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter im Jahr 480 Euro über die neue Deutsche FörderRente nach § 100 EStG zukommen lassen, sparen sich im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung mit gleicher Summe 168 Euro unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung von 30% sowie der Steuererstattung aus Betriebsausgaben.
Flexible Vertragsgestaltung, Pflege-Option möglich
Der Vertrag kann flexibel gestaltet werden. Das bezieht sich beispielsweise auf die Beitragsfreistellung für maximal drei Jahre, eine Vorverlegung des Rentenbeginns um maximal fünf Jahre oder eine beitragsfreie Verlängerung bis zu einem Alter von maximal 85 Jahren. Darüber hinaus ist eine Änderung des Portfolios unter Berücksichtigung von bis zu zwölf Fondswechseln im Versicherungsjahr jederzeit möglich. Mit der Pflege-Option reduziert sich die zugesagte Rente um einen geringen Betrag. Tritt der Pflegefall ein, erhält der versicherte Mitarbeiter die doppelte Rentenleistung. Die Option wird zum Rentenbeginn, frühestens mit Alter 62, ohne Gesundheitsprüfung wirksam. (ad)
Bild: © K.-U. Häßler – stock.adobe.com
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