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Assekuranz Sach allgemein

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden rückt näher

Die Bundesländer bereiten erneut einen Vorstoß für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vor. Zuletzt ist ein solches Vorhaben 2002 gescheitert. Die Assekuranz treibt unterdessen ihre Informationskampagnen gegen Naturgefahren voran. Sie bietet der neuen Bundesregierung „ausdrücklich“ ihre Zusammenarbeit beim Aufbau für ein bundesweites Naturgefahrenportal an.

<p>Die Bundesländer starten erneut eine Initiative zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Auf der Konferenz der Justizminister, die vor einigen Tagen in Berlin stattfand, beschlossen die Politiker, in einer Arbeitsgruppe die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschaden-Versicherungen auszuloten. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg. „Das Hochwasser vom Sommer hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie unterschiedlich die Versicherungsquoten im bundesweiten Vergleich sind“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger. „Die Erinnerung an das letzte große Hochwasser ist noch frisch“.</p><p>„Pflichtversicherung erneut intensiv angehen“</p><p>Während in Baden-Württemberg rund 95% der Immobilienbesitzer eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Hochwasserschäden abdeckt, seien es bundesweit weniger als ein Drittel. Als Unterstützung für die Flutopfer hatten Bund und Länder im Sommer einen Hilfsfonds über insgesamt 8 Mrd. Euro eingerichtet. „Ich bin mir bewusst, dass wir uns in der Arbeitsgruppe einer hochkomplexen Aufgabe stellen“, so Stickelberger. Er wies darauf hin, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits vor einigen Jahren die Möglichkeiten einer Erhöhung der Versicherungsquote bei Elementarschaden-Versicherungen erörtert habe. Damals hätten die Bedenken gegen eine verpflichtende Versicherung überwogen. </p><p>„Die Problematik ist seither aber geblieben, was sehr unbefriedigend ist. Deshalb wollen wir das Thema erneut intensiv angehen“, fasste Stickelberger das Vorhaben zusammen. In die politische Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung ist auch der Versichererverband GDV involviert. „Die Justizminister nehmen den Bericht des Thüringer Justizministers zum Stand der Gespräche mit dem GDV zu den Möglichkeiten einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zur Kenntnis“, heißt es in der Beschlussfassung. Und weiter: „Notwendig sind weiterführende Prüfungen unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft.“ </p><p>In einem nächsten Schritt wollen die Justizminister die Umwelt- und und Finanzminister zu dem Thema anhören. Die Politiker wollen die „rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschaden-Versicherungen einschließlich einer Versicherungspflicht für Elementarschäden“ prüfen. Die Landesminister „bitten das Bundesministerium der Justiz, sich an der hierzu bildenden länderoffenen Arbeitsgruppe [...] zu beteiligen.“</p><p>„Risikobewusstsein durch Aufklärung schärfen“</p><p>Die Assekuranz treibt unterdessen ihre gemeinsam mit der Politik und weiteren Partnern initiierten Informationskampagnen gegen Naturgefahren voran. Diese Woche hat mit dem Saarland das siebte Bundesland eine Elementarschadenkampagne gestartet. Eine Pflichtversicherung lehnt die Branche ab. „Das geringe Risikobewusstsein macht deutlich, wie wichtig Aufklärung über Naturgefahrenschutz ist und bleibt“, fasst Alexander Erdland, Präsident des Versichererverbands GDV, den Fokus seiner Branche zusammen. „Wir machen uns nach wie vor für ein bundesweites Naturgefahrenportal für Jedermann stark. Hierfür bieten wir der neuen Bundesregierung ausdrücklich unsere Zusammenarbeit an“, sagt Erdland. </p><p>„Wenn wir wissen, dass Schäden durch Naturgefahren zunehmen, dann müssen wir handeln – und zwar heute“, ergänzt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim GDV. Statt einer Zwangsversicherung sieht die Versicherungswirtschaft eine wesentliche Lösung für die Verbreitung von Elementarschutz in der Risikoerkennung und Prävention.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3D0A5F0F-CDA0-4B0F-8171-41BA4C31076E"></div>

 

DKM News: Vielfältiger Produkt- und Informationsmix der Zurich

Die Zurich Gruppe präsentiert auf der DKM 2013 neue Produkte, darunter eine Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen der IT-Branche sowie einen Schwere-Krankheiten-Schutzbrief. An Bord sind auch die Tochterunternehmen DA Direkt und Baden-Badener Versicherung AG. Zudem stehen in Foren und Workshops Experten des Versicherers dem Fachpublikum Rede und Antwort.

<p></p><p>Im Vortrag „Die neue Zurich ITSafe Care 2.0„ am 23.10.2013 um 11 Uhr (Halle 2, Workshopraum 2) steht die neue Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen der Informations- oder Telekommunikationsbranche unter dem Motto „IT – Jetzt oder nie!“ von Zurich im Fokus. Diese Police schützt vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch bei Vermögensschäden. Von 13 bis 13:45 Uhr informieren Zurich Experten in Halle 5, Workshopraum 5 über die Absicherungsmöglichkeiten der biometrische Risiken wie Langlebigkeit, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und schwere Erkrankungen. </p><p>Zu den Produktneuerungen gehören dabei der Schwere Krankheiten Schutzbrief von Zurich. Bei dieser Biometrie-Versicherung wird eine fest vereinbarte Versicherungssumme nach der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung ausgezahlt. Damit haben Kunden mit Diagnosestellung sofort einen zusätzlichen finanziellen Spielraum, um der Krankheit medizinisch besser begegnen zu können, für Entlastung im Haushalt zu sorgen oder im Beruf kürzer zu treten. Ein weiteres Produkthighlight ist die fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Zurich Vorsorgeflex richtet sich insbesondere an Anleger zwischen 50 und 60 Jahren, die ihr Geldvermögen flexibel anlegen möchten. </p><p>Podiumsdiskussion zur Zukunft der deutschen Versicherungswirtschaft </p><p>Am 23.10.2013 stellt sich Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe, der Frage „Aufbruch oder Einbruch – Was wird aus der deutschen Versicherungswirtschaft?“ Gemeinsam mit anderen Branchenvertretern diskutiert er in der Speaker’s Corner (Halle 3A) über die aktuellen Herausforderungen der Versicherungsbranche und sagt, wohin die Reise in den nächsten Jahren geht. </p><p>Forum Arbeitskraftabsicherung von Franke und Bornberg </p><p>Als Teil des Messe-Rahmenprogramms referiert Frank Trapp, Leiter Produktmanagement Leben bei Zurich, zum Thema „BU-Leistungspraxis und langfristige Stabilität“. Unter der Moderation von Michael Franke, Geschäftsführender Gesellschafter, Franke und Bornberg GmbH, Franke und Bornberg Research GmbH, werfen die Referenten einen Blick hinter die Kulissen der Anbieter und deren Produkte. Das Forum findet am 23.10.2013 im Raum 7 der Halle 3A ab 12 Uhr statt. </p><p>Zur DKM</p><p>Die DKM bietet als jährlich stattfindende Fachmesse eine Kommunikationsplattform für den Austausch zwischen den Produktgebern und dem freien Vertrieb. Dabei präsentieren rund 300 Aussteller aus den Bereichen Versicherungen, Investment, Kapitalanlagen, Finanzen, Immobilien und Dienstleistungen ihre Produkte und Angebote für den Vermittlermarkt. Weitere Informationen unter <a href="http://www.die-leitmesse.de&quot; target="_blank" >www.die-leitmesse.de</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FDF42B4A-673C-46CB-AF69-AAF9DF454EED"></div>

 

Finanz- oder Versicherungsberater ist erste Informationsquelle für Besitzabsicherung

Haus, Auto, Einbauküche: Der persönliche Besitz ist den Bundesbürgern viel Wert. Aber wo informieren sie sich zur Absicherung ihres persönlichen Besitzes? Die Finanz- oder Versicherungsberatung stellt die am häufigsten genutzte Informationsquelle dar. Das ist ein zentrales Ergebnis des Besitzindex 2013 der Generali Versicherungen.

<p>Haus, Auto, Einbauküche: Der persönliche Besitz ist den Bundesbürgern viel Wert. Aber wo informieren sie sich zur Absicherung ihres persönlichen Besitzes? Die Finanz- oder Versicherungsberatung stellt die am häufigsten genutzte Informationsquelle dar. Mehr als jeder zweite Bundesbürger würde sich bei ihnen schlau machen. Das ist ein weiteres zentrales Ergebnis des Besitzindex 2013 der Generali Versicherungen, der auf einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstitutes forsa unter 1.002 Bundesbürgern basiert. </p><p>Auf Platz zwei landet das Internet, das im Gegensatz zum Besitzindex 2012 leicht verliert. Knapp die Hälfte der Befragten sieht es als wichtigste Informationsquelle. Hinter dem Internet folgen persönliche Vertraute wie Freunde oder Bekannte und Familie. Auf dem fünften Platz liegen Verbraucherzentralen, die im Vergleich zum Vorjahr stark an Zustimmung gewinnen konnten. Wie schon beim Besitzindex 2012 spielen die Medien bei der Informationsbeschaffung über Versicherungsangebote eine sekundäre Rolle. Nur rund jeder fünfte Befragte würde zu Printmedien greifen, noch weniger Menschen nutzen TV oder Hörfunk zur Information bzgl. Besitzabsicherung. Und auch die Relevanz von Social Media ist in dieser Frage gering. </p><p>Gleichzeitig zeigt die Umfrage, dass die Mehrheit der Befragten ihren persönlichen Besitz mit Versicherungen gut abgesichert sieht. Und rund acht von zehn Befragten vertrauen der Versicherungsgesellschaft, bei der der eigene Besitz abgesichert ist. </p><p>Persönlicher Ansprechpartner gewinnt an Bedeutung, günstiger Preis verliert </p><p>Ein weiteres Ergebnis der Umfrage ist, dass Leistungen im Schadenfall für die Befragten den wichtigsten Aspekt beim Abschluss einer Versicherung darstellen. Dieses sagten über die Hälfte der Befragten und damit ebenso viele wie im Vorjahr. Stark zugenommen hat die die Bedeutung eines persönlichen Ansprechpartners. Mehr als jedem Zweiten ist er wichtig. Als weitere bedeutende Kriterien folgen eine gute Erreichbarkeit des Anbieters sowie knapp dahinter eine schnelle Reaktionsgeschwindigkeit des Anbieters. Die Bedeutung eines günstigen Preises alleine geht dagegen zurück: Knapp ein Drittel Wert darauf. Im Vorjahr war ein günstiger Preis mit knapp drei Viertel noch auf dem zweiten Platz der Bedeutung verschiedener Versicherungsaspekte zu finden. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/65E4F896-EF6E-49A0-83E3-9E7777DCC1F0"></div>

 

Hiscox Deutschland und PROCHECK24.de arbeiten zusammen

Der Tarif Classic Cars by Hiscox des Münchner Spezialversicherers ist ab Mitte September 2013 über das B2B-Vergleichsportal PROCHECK24.de für Makler verfügbar.

<p> Die beiden Unternehmen haben eine entsprechende Kooperationsvereinbarung getroffen, mit der Hiscox fortan als erster Risikoträger im Old- und Youngtimer-Segment vertreten sein wird.</p><p>Die Allgefahrendeckung packt das versicherte Liebhaberstück – ob Oldtimer, Veteran, Prototyp oder Youngtimer – rundum in Watte: Keine automatische Hochstufung der Prämie im Schadenfall, Sammlungen im Rahmen eines Vertrages versicherbar, im Schadenfall werden Wertsteigerungen in Höhe von 20% berücksichtigt, Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis 15.000 Euro, jederzeitige Kündigungsmöglichkeit für den Kunden sowie kurze und klare Bedingungen.</p><p>Die unabhängige Online-Plattform PROCHECK24.de bietet Versicherungsmaklern, Finanzberatern und Autohändlern Vergleichs- und Abwicklungstechnologie für die Vermittlung von Kfz-Versicherungen, Online-Krediten, Kreditabsicherungsprodukten sowie Girokonten und Tagesgeldern. Daneben können Makler für ihre Kunden auch Gas-, Strom- und Telekommunikationstarife vergleichen und eine Risikolebensversicherung (PROTECT24) online abschließen. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/91CBD7DB-01D9-4D13-90C0-31F43C240983"></div>

 

Pflichtversicherung für Seeforderungen und Wrackbeseitigung

Anfang Juli ist das Seeversicherungsnachweisgesetz in Kraft getreten. Es enthält drei Nachweispflichten über das Bestehen einer Versicherung: Für die Haftung für Seeforderungen, für Wrackbeseitigungskosten und für die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden.

<p></p><p>Am 13.01.2012 prallte das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ an der Küste der toskanischen Insel Giglio gegen einen Felsen und kenterte. Noch immer liegt das riesige Schiffswrack vor dem Hafen. Bis Ende des Jahres soll der Koloss abgeschleppt werden, wenn alles gut geht. Zwar gab die Havarie des einstmals größten italienischen Kreuzfahrtschiffes nicht den Anlass für die Bundesregierung, das „Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht“ zu verabschieden. Vielmehr sollen durch diesen Erlass europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Inhalt des Gesetzes ist allerdings unter anderem auch eine Versicherungspflicht und ein Nachweis für die Haftung von Wrackbeseitigungskosten. </p><p>Das Seeversicherungs-Nachweisgesetz</p><p>Das Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht ist am 10.06.2013 im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben worden, wodurch es einen Tag später seine Rechtskraft erlangt hat. Das Gesetz umfasst insgesamt acht Artikel. Für die Versicherungswirtschaft bedeutend ist das im Artikel fünf geregelte Seeversicherungsnachweisgesetz, kurz: SeeVersNachwG. </p><p>Es enthält Versicherungspflichten und den Nachweis von Versicherungen in der Seeschifffahrt für Seeforderungen und Wrackbeseitigungskosten (§ 1 SeeVersNachG). Von der Versicherungspflicht betroffen sind Schiffseigentümer eines Schiffes mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 300, das die Bundesflagge führt oder einen Hafen im Inland anläuft oder verlässt oder eine vor der Küste gelegene Einrichtung innerhalb des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland anläuft oder verlässt (§ 2). </p><p>Das Bestehen einer Versicherung für Seeforderungen ist dabei durch eine vom Versicherer auszustellende Bescheinigung nachzuweisen. Die Schiffsführer werden vom Gesetzgeber verpflichtet, ihre Versicherungsbescheinigung an Bord mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen (§ 3). Neben der Versicherungsbescheinigung, die sich ausschließlich auf Seeforderungen bezieht, ist ebenfalls eine sogenannte Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung nachzuweisen und mitzuführen (§§ 4, 5). </p><p>Kontrollen und Sanktionen</p><p>An Bord sein muss nun gleichfalls ein Nachweis einer Versicherung für die Unfallhaftung für Reisende, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge – die sogenannte Personenhaftungsbescheinigung (§ 6). Kann eine dieser drei Bescheinigungen nicht vorgelegt werden, so kann das Schiff so lange festgehalten werden, bis ein Versicherungsnachweis gewährleistet ist. Auch Straf- und Bußgeldvorschriften hat der Gesetzgeber verankert (§§ 11, 12). Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, gestattet das Gesetz den zuständigen Behörden, Kontrollen in den Betriebsräumen des Schiffes durchführen zu dürfen. (§ 7). </p><p>Das Wrackbeseitigungsübereinkommen diene der Verbesserung der Sicherheit des internationalen Seeverkehrs, dem Schutz der Meeresumwelt und insbesondere dem Schutz der Küstenstaaten vor Gefahren, die von Wracks für die Schifffahrt oder die Umwelt ausgingen, so die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Die Wrackbeseitigungsmaßnahmen führten zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die Bundesregierung rechnet mit 750 Erst- und Änderungsanträgen zur Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung. </p><p>Einheitliches Versicherungsregime in der Schifffahrt</p><p>Die aus der Versicherungspflicht nach dem SeeVersNachwG resultierende Verpflichtung, Haftungsbescheinigungen zu beantragen, könne eine geringe Erhöhung von Einzelpreisen zur Folge haben. Die Regierung geht von einem „geringen Mehraufwand“ für die Wirtschaft aus. Langfristig, daraus macht die Regierung keinen Hehl, wäre es „erstrebenswert“ ein „einheitliches Regime“ für alle in der Schifffahrt einzuhaltenden Versicherungspflichten zu schaffen. Diese Alternative lasse sich „jedoch noch nicht verwirklichen“. Ob die Versicherer tatsächlich nur minimal die Prämienschraube nach oben drehen, wird sich noch zeigen müssen.</p><p>Fest steht, dass eine Wrackbeseitigung allemal die Millionengrenze erreichen kann. Wie die Schweizer Tageszeitung Blick am 27.07.2013 berichtete, koste die Bergungsaktion der Costa Concordia voraussichtlich 500 Mio. Euro. Nach Angaben des Bergungsteams seien momentan 500 Arbeiter und 30 Schiffe im Einsatz, um das Abschleppen in die Wege zu leiten. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Siehe hierzu auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/versicherungspflicht-fuer-sicherheitsp…; target="_blank" >Versicherungspflicht für Sicherheitspersonal auf See</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/89537FFD-5249-4337-BFD7-A2598986915A"></div>

 

OKAL bietet Versicherungspaket für Bauherren

Dass Autohäuser auch Kfz-Versicherungen beim Kauf eines Autos mit anbieten, ist mittlerweile völlig normal. Nun bietet ein Hausbauunternehmen – die OKAL Haus GmbH – ein Versicherungspaket für Bauherren. Risikoträger ist die Alte Leipziger.

<p></p><p>Das von OKAL speziell auf die besonderen Bedürfnisse von Bauherren zugeschnittene Angebot umfasst vier Bereiche. Die Bauleistungsversicherung, die für Schäden im Rahmen der Bauarbeiten wie eine geflutete Baugrube oder den Diebstahl von Baumaterial aufkommt. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt die Risiken verursacht durch Unfälle auf dem Bau. Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen am Rohbau und von gelagerten Baustoffen sind für den Zeitraum von sechs Monaten vor dem ersten Spatenstich bis zur bezugsfertigen Herstellung mit der Feuer-Rohbauversicherung versichert. Und für das bezugsfertige Haus deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Einbruch, Blitz sowie im Extremfall auch die Hotelkosten, falls das Haus nach einem Versicherungsfall unbewohnbar sein sollte.</p><p>OKAL bietet seinen Kunden dieses Versicherungspaket, das zusammen mit der Gesellschaft Alte Leipziger entwickelt wurde, ab sofort für alle Projekte ohne Aufpreis als Standard an. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5705423D-9B95-493A-98A3-72455BB53707"></div>

 

Finanzstabilitätsrat benennt systemrelevante Versicherer

Erstmals für den Versicherungsbereich hat das Financial Stability Board (FSB) am 18.07.2013 eine Liste mit global systemrelevanten Versicherungsunternehmen (G-SIIs) veröffentlicht. Als einziges deutsches Versicherungsunternehmen ist die Allianz SE gelistet. Bei den für G-SIIs zukünftig geltenden Maßnahmen bilden funktionsfähige Abwicklungs- und Sanierungspläne einen wichtigen Bestandteil zum Schutz der Versicherungsnehmer.

<p></p><p>BaFin begrüßt die Veröffentlichung</p><p>Das FSB hatte bereits 2011 eine Liste global systemrelevanter Banken (G-SIBs) veröffentlicht. Zwar handelt es sich bei der globalen Systemrelevanz von Versicherern um eine andere Art der Systemrelevanz als etwa bei Banken, da bei Versicherern untereinander kein Handel stattfindet. Jedoch ist die Identifikation systemrelevanter Versicherungsunternehmen ein essentieller Schritt, um die Finanzstabilität zu wahren und die Versicherungsnehmer zu schützen, betont die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Erklärung. BaFin begrüßt die Fortschritte, die das FSB und die IAIS (International Association of Insurance Supervisors) mit der Veröffentlichung der Liste und der Identifizierung global systemrelevanter Versicherungsunternehmen unternehmen.</p><p>Neun Versicherungsunternehmen sind gelistet</p><p>Als G-SIIs aufgeführt sind die Versicherungsunternehmen Allianz SE, American International Group, Inc., Assicurazioni Generali S.p.A., Aviva plc, Axa S.A., MetLife, Inc., Ping An Insurance (Group) Company of China, Ltd., Prudential Financial, Inc. und Prudential plc.</p><p>Auf der FSB-Liste finden sich derzeit keine Rückversicherungsunternehmen. Das heißt jedoch nicht, dass diese als nicht systemrelevant angesehen werden. Vielmehr wird über deren Systemrelevanz im kommenden Jahr entschieden. </p><p>Für die als G-SII eingestuften Versicherungsunternehmen sollen ab 2019 etwaige Kapitalzuschläge (Higher Loss Absorbency) für besonders systemrelevante Risiken gelten, für die bis 2015 Implementierungsdetails entwickelt werden sollen. Zwingende Voraussetzung dafür ist ein globaler Ansatz zur Loss Absorbency. Daher erarbeitet die IAIS derzeit eine gemeinsame Basis zur Loss Absorbency, die im Jahr 2014 fertig gestellt werden soll. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/56FA3706-2D37-40C5-A1BF-2C95D7B8A7E5"></div>

 

„Finanztest“ empfiehlt Angebote von Maklern bei Musikinstrumente-Versicherung

Einen sinnvollen und bezahlbaren Schutz für eine durchaus teure Leidenschaft – das bieten Versicherungen für Musikinstrumente. Zu diesem Ergebnis kommt „Finanztest“ in seiner aktuellen Ausgabe. Ein weiterer Ratschlag der Tester lautet, sich Angebote von Maklern einzuholen. Dort könnten die Policen noch günstiger sein. Zudem weist die Zeitschrift auf die sehr individuellen Verträge hin.

<p></p><p>In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ werden Versicherungen für Musikinstrumente vorgestellt. Die Verbraucherschützer finden eine Instrumentenversicherung „sinnvoll“, da viele Musiker ein Vermögen in ihre Musikleidenschaft stecken. Vor allem für teure Instrumente sei ein Versicherungsschutz sinnvoll und auch bezahlbar. So reiche zum Beispiel ein Jahresbeitrag von 30,00 Euro aus, um eine Gitarre zu versichern. Für 500,00 Euro pro Jahr könne sich eine Rockband ihre Ausrüstung im Wert von 20.000 Euro schützen lassen. Herausgehoben wird im Bericht der Rundumschutz, den Policen für Musikinstrumente bieten. Eine solche Allgefahrendeckung leistet sogar bei Vergesslichkeit, zum Beispiel wenn der Musiker seine Geige im Zug vergisst, wie die Tester positiv erwähnen. </p><p>Vier von 68 Anbieter legen Angebot vor</p><p>Neben der Beschädigung oder dem Verlust des Instrumentes zählen zu den versicherten Gefahren Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub und räuberische Erpressung, Vertauschen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser sowie Elementarschäden. Die meisten Schäden entstehen laut „Finanztest“ jedoch beim Transport von Geige, Klavier und Co. Und auch diese Transportschäden umfasst eine Instrumenten-Police. Die Versicherung erstreckt sich dabei nicht nur auf die Instrumente allein. Auch das im Versicherungsschein vereinbarte Zubehör ist geschützt – etwa Bögen, Hüllen, Koffer. Rockbands können auch Elektronik wie Lautsprecher und Verstärker in ihre Police mit aufnehmen. Versicherungsschutz besteht ebenfalls, wenn der Kunde kurzfristig sein Instrument einem Bekannten ausleiht. </p><p>Wie es im Bericht heißt, wurden insgesamt 68 Versicherer angeschrieben. Die Resonanz fiel mager aus: Nur vier Anbieter legten ein Angebot vor. Die meisten Anbieter böten Musikinstrumenten-Versicherungen Privatkunden nicht an. Die Zurückhaltung erklärten die Anbieter gegenüber den Testern mit der Begründung, die Police sei ein Nischenprodukt oder werde ausschließlich Stammkunden offeriert. Einige Versicherer hätten sich auch geweigert, ein Angebot abzugeben. Zwar erwähnt die Zeitschrift in der Regel „Verweigerer“ namentlich, die sich den Tests der Stiftung Warentest nicht stellen. In diesem Fall werden die 64 Versicherer jedoch nicht aufgelistet. Folgende Gesellschaften werden dem Leser vorgestellt: BGV Badische Allgemeine, Mannheimer, Provinzial Nord und die Versicherungskammer Bayern (VKB). Bei der Provinzial Nord sowie der VKB sei das Angebot regional begrenzt.</p><p>„Holen Sie Angebote von Maklern ein“</p><p>„Finanztest“ weist Musikfreunde auf die Möglichkeit hin, statt einen Einzelvertrag abzuschließen, sich einem Gruppenvertrag anschließen zu können. So könne zum Beispiel das Streichorchester der Kirchengemeinde alle Instrumente seiner Musiker versichern. Die Versicherung gelte dann für jedes Instrument, auch wenn es nicht in der Police genannt werde: Was neu hinzukommt, ist automatisch versichert. Die Preise richten sich nach Wert und Art des Instruments. Für eine Klarinette im Wert von 2.000 Euro nimmt beispielsweise der Marktführer Mannheimer 60,00 Euro jährlich, für eine Violine mit einem Wert von 5.000 Euro rund 75,00 Euro.</p><p>Eine Notenbewertung zwischen den vier vorgelegten Angeboten erfolgte nicht. Dazu sind die Verträge sehr individuell. Stattdessen rät „Finanztest“: „Holen Sie Angebote von Versicherungsmaklern ein und fragen Sie Ihren Versicherer“. „Noch günstiger“ als die von „Finanztest“ ermittelten Preisbeispiele der vier untersuchten Anbieter könnten Angebote von Maklern sein, so die Zeitschrift. Unzählige Makler böten Verträge, hinter denen Versicherer stünden. </p><p>„Oft haben die Makler eigene Bedingungen ausgehandelt, ihre Angebote weichen geringfügig vom Standard ab – meist zum Vorteil der Kunden, da der Makler einen Zusatznutzen bieten will“, schreibt die Zeitschrift. Zwar konnten bei mehr als 600 Maklern nicht alle Angebote in die Untersuchung berücksichtigen werden. Wohl konnte „Finanztest“ aber den Standard einiger Versicherer aufnehmen, an dem sie sich messen lassen mussten. Fazit der Tester: „Bei vielen Versicherern stoßen Musiker dort allerdings auf taube Ohren“. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4F430115-8622-43D5-A51F-684E5D3212FB"></div>

 

Neues Großschadenverspechen von Marsh und Allianz Global Corporate & Specialty

Der internationale Industrieversicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) und der Industrieversicherungsmakler Marsh geben das AGCS/Marsh Großschadenversprechen („Major Claims Promise“) bekannt: Sie verpflichten sich dazu, gemeinsamen Kunden weltweit bei Großschäden schnellen Zugriff zu vorläufigen finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen.

<p>Der internationale Industrieversicherer Allianz Global Corporate &amp; Specialty (AGCS) und der Industrieversicherungsmakler Marsh geben das AGCS/Marsh Großschadenversprechen („Major Claims Promise“) bekannt: Sie verpflichten sich dazu, gemeinsamen Kunden weltweit bei Großschäden schnellen Zugriff zu vorläufigen finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu Großschäden in den Bereichen Property, Construction und Engineering ist das AGCS/Marsh Großschadenversprechen nach Angaben der Unternehmen das erste seiner Art, das außerdem Schäden im Bereich Marine umfasst.</p><p>Im Rahmen des AGCS/Marsh Großschadenversprechens verpflichtet sich die AGCS dazu, bei Großschäden (normalerweise Schäden ab einem Gegenwert von 3 Mio. US-Dollar), bei denen das Unternehmen entweder der führende Versicherer oder der 100% Risikoträger ist, dem betroffenen Kunden so schnell wie möglich die Deckung im Rahmen der Police zu bestätigen. Ist die Deckungsbestätigung erfolgt, stellt die AGCS dem Versicherungsnehmer innerhalb von sieben Tagen vorläufige finanzielle Mittel in Höhe von 50% ihres Anteils des vereinbarten Voranschlags für die Sachschaden-, Reparatur- und Aufräumungskosten zur Verfügung. Ausgeschlossen vom AGCS/Marsh Großschadenversprechen sind Marine Haftpflichtansprüche, einschließlich Drittansprüche, die aufgrund von Kollisionen unter Kaskopolicen entstehen. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1881CE79-E36A-482E-8D38-D166A547F3EE"></div>

 

AppSichern: mobile Versicherung für den Radausflug

Das Onlineportal AppSichern bietet Versicherungsschutz via App und mobiler Website. Hier kann der Nutzer aus den Rubriken Sport und Events, Mobilität, Familie und Kinder sowie Reise passende Versicherungen wählen und in Intervallen von 24 Stunden abschließen.

<p>Das Onlineportal AppSichern bietet Versicherungsschutz via App und mobiler Website. Hier kann der Nutzer aus den Rubriken Sport und Events, Mobilität, Familie und Kinder sowie Reise passende Versicherungen wählen und in Intervallen von 24 Stunden abschließen.</p><p> Die Betreiber des Onlineportals AppSichern sind der Überzeugung, dass der Kunde von heute keine Lust mehr auf überbordenden Versicherungsschutz und laufende Fixkosten habe. Stattdessen liege ihm an konkreten Angeboten, die auf Situationen abzielen, in denen man Angst vor Risiken habe und sich schützen möchte. Genau dieses Angebot - Versicherungen die auf eine bestimmte Situation zugeschnitten sind - möchte die im Herbst 2012 gegründete SituatiVe GmbH mit ihrem Onlineportal AppSichern den Kunden bieten.</p><p>Wer beispielsweise eine Fahrradtour mit der ganzen Familie plane, könne kurz vorher via App oder mobiler Website und mit wenigen Klicks die Versicherung für den Ausflug abschließen, so das Unternehmen. Der situative Schutz ist ab einer Dauer von 24 Stunden erhältlich und kann in Intervallen verlängert werden. Risikoträger für die bestehenden Produkte sind die Haftpflichtkasse Darmstadt und der Versicherer Kiln. AppSichern bietet zum Start sechs Produkte von zwei verschiedenen Risikoträgern an: Radler-Schutz, Surf- &amp; Bade-Schutz, Stadion-Schutz, Dienstreise-Schutz, Kita-Ausflug-Schutz und Hotel-Schutz.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/89975CD2-F6E9-4061-A7E7-AEECB6E70925"></div>