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Assekuranz Sach allgemein

Prämienerhöhungen: So sehen Makler die Marktentwicklung

Wegen der Inflation wollen die Versicherer die Preise spürbar erhöhen. Viele Maklerhäuser wurden bereits über bevorstehende Prämienanpassung informiert. Wie schätzen Maklerhäuser die Situation ein? Ist dafür nur die hohe Teuerungsrate verantwortlich? Und was raten Makler in dieser Situation für das Kundengespräch?

Höhere Preise für Lebensmittel und Mobilität, drastisch gestiegene Vorauszahlungen für Gas und Strom: Die Teuerung hat Deutschland fest im Griff. Vertraut man den Prognosen renommierter Wirtschaftsforschungsinstitute, dann soll es im nächsten Jahr noch dicker kommen. Laut ifo-Institut soll 2023 die Jahresteuerungsrate 9,3%, laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) soll sie 8,7% betragen. Die Inflation wird also noch schlimmer. Und nun kommen auch noch die Versicherer.

Denn die Gesellschaften werden in vielen Versicherungssparten die Prämien zum Teil deutlich nach oben schrauben. So sind auch bereits viele Maklerhäuser über eine Prämienanpassung zum Jahresbeginn 2023 informiert. „Dies zieht sich von der Kfz-Versicherung über die Sach- und Haftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung nahezu durch jede Versicherungsart“, erläutert etwa Marco Schulz, Vorstand und Managing Partner bei der AdVertum AG Versicherungsmakler. Grundsätzlich, so Schulz weiter, sei auch festzustellen, dass die Versicherer tendenziell in schlechten wirtschaftlichen Zeiten mehr Prämienerhöhungen anstreben als in guten Wirtschaftsphasen.

Steigende Baupreise, steigende Prämien

Die Prämien für die Wohngebäudeversicherung scheinen besonders davon betroffen zu sein. Der Grund ist schnell ausgemacht, zumindest für die Versicherer: Denn gerade seit Beginn des Jahres 2021 sind die Baupreise für Wohngebäude regelrecht explodiert, wie AssCompact bereits berichtete. So sind die Baupreise für Wohngebäude nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 17,6% gegenüber Mai 2021 gestiegen und markieren damit den höchsten Anstieg der Baupreise seit Mai 1970. Diese enorme Kostensteigerung bleibt nicht ohne Folgen für die Versicherungswirtschaft, denn sie treibt die Preise für Reparaturen und die Wiederherstellung von Gebäuden ordentlich nach oben.

Durch die bevorstehende Anpassung des Baupreisindexes und die Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors haben die Versicherer nun bereits Anpassungen in Höhe von etwa 15% angekündigt. Dazu kommt noch die Katastrophe an Ahr und Erft im Sommer des vergangenen Jahres. Das Unglück ging zunächst vorwiegend in die Bücher der Rückversicherer und wird nun erst mit einem Jahr Verzögerung auch an die Erstversicherer weitergereicht. „Nimmt man dann noch je nach Versicherer eine gestiegene Schadenquote dazu, kann die Prämienerhöhung noch heftiger werden. Eine Anpassung von bis zu 20% im Einzelfall würde daher nicht überraschen“, schätzt Michael Reeg, Geschäftsführer bei Hoesch & Partner GmbH Versicherungsmakler. Manche Makler erwarten auf AssCompact-Anfrage sogar 30% und mehr.

Kfz: Trotz guter Schaden-Kosten-Quote weitere Prämienanhebungen

Nicht anders ist die Situation im Kfz-Bereich. Auch hier versuchen die Versicherer die vorhandenen Kostensteigerungen durch Beitragserhöhungen aufzufangen. Die Kostensteigerungen seien aber auch im Kfz-Bereich nicht allein den höheren Energiekosten geschuldet. Dazu gesellen sich steigende Kosten bei Ersatzteilen. So seien laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich teurer geworden. Aber auch steigende Kosten bei Gehältern, die zunehmende Häufigkeit von Elementarereignissen sowie unterbrochene Lieferketten bei Ersatzteilen durch Corona und den Krieg in der Ukraine treiben die Schadenkosten der Versicherer und damit auch die Prämien an.

Dabei hätten die Kfz-Versicherer in den vergangenen zwei Jahren so gut verdient wie seit Jahren nicht mehr. Grund war die Pandemie. Autofahrer waren weniger unterwegs, es gab weniger Unfälle. Laut GDV zahlten Autobesitzer 2021 29 Mrd. Euro an Prämien für ihre Absicherung. Davon gaben die Gesellschaften 24,3 Mrd. Euro für Schäden aus, dazu kommen noch Verwaltung und Vertrieb. Dennoch: Die Schaden-Kosten-Quote beträgt seit vielen Jahren deutlich unter 100. Was die Frage aufwirft, inwiefern die Steigerungen wirklich gerechtfertigt sind.

Die Erfahrungen der Maklerhäuser

Und welche Erfahrungen machen die Maklerhäuser in dieser angespannten Marktsituation? „Wir erleben zum Beispiel Änderungskündigungen und neuerdings auch die Ablehnung von üblichen Kündigungsfristverkürzungen häufiger als in den Vorjahren“, berichtet etwa Thomas Billerbeck, Geschäftsführer bei einem unabhängigen Versicherungsmakler. Und das Vorgehen seitens der Versicherer scheint auch teilweise wenig verständlich zu sein. Die Makler fordern von den Versicherern daher eine höhere Transparenz bei der Berechnung der Erhöhungen. Schon allein deshalb, damit die drastischen Prämienanpassungen den Versicherten nachvollziehbar erläutert werden könnten. Angesichts der Breite der Prämienerhöhungen im Markt bleibe den Kunden auch kaum eine Alternative für ihre Vermeidung, denn auch die Mitbewerber ziehen mit ihren Prämien nach – der eine Versicherer mehr, der andere Versicherer weniger und mit Augenmaß, erklärt Burkhard Brämer, geschäftsführender Gesellschafter bei bauass Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, die Dynamik im Markt. Es gibt unterdessen aber auch relativierende Stimmen in der Branche. „Seitdem ich in der Branche arbeite, gibt es immer wieder diese Wellenbewegungen nach oben oder nach unten. Und derzeit empfinde ich es auch nicht anders“, meint etwa Michael Richthammer, langjähriger Geschäftsführer eines mittelständischen Maklerhauses. Insgesamt könne sein Maklerhaus noch keine Tariferhöhungen über das übliche Maß hinaus feststellen.

Und was nun nicht geschehen sollte

Was indes keinesfalls geschehen sollte, ist, dass Versicherte nun am Versicherungsschutz sparen, zum Beispiel durch die Absenkung der Versicherungssumme. Dies berge immense Risiken für den Versicherten, weiß Andreas Vollmer, geschäftsführender Gesellschafter bei Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG und Vizepräsident beim Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Denn dieser Eingriff werde seitens des Versicherers mit dem Entzug der Gewährung des Unterversicherungsverzichts sanktioniert. Die Versicherungssumme entspreche dann nicht mehr der Höhe, die durch einen Wertermittlungsbogen oder durch Umrechnung aus tatsächlichen Baukosten oder durch Ermittlung eines Sachverständigen zustande gekommen sei. Die Konsequenz: Schäden werden nur noch in Höhe der Unterversicherungsquote entschädigt und damit nicht mehr zu 100%. Vollmer empfiehlt stattdessen, Optionen für eine Erhöhung der Selbstbeteiligung zu prüfen. Diese würden häufig mit einer Prämienreduktion von 5% bis 25% goutiert werden. Bereits mit einer fest vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro könne so bei der Prämie ein Teil der Erhöhung kompensiert werden. (as)

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Rückversicherer: Schutz kostet Geld

Zunehmende Naturkatastrophen und die hohe Inflation lassen die Schadensummen der Rückversicherer ordentlich steigen. Gleichzeitig geht die Rückversicherungskapazität im Gesamtmarkt laut Munich Re zurück. Die Folge: Die Preise für Rückversicherungsschutz werden anziehen. Und das schadenreichere zweite Halbjahr taucht in den Bilanzen noch gar nicht auf.

Angesichts vermehrter Naturkatastrophen und der hohen Inflation wollen die weltgrößten Rückversicherer die Preise für ihre Kunden kräftig erhöhen. Das ist die zentrale Botschaft, die vom jüngsten Branchentreffen der Rückversicherer in Monte Carlo ausgeht. Rückversicherer sichern die Erstversicherer gegen Katastrophen und andere Großschäden ab; sie sind also die Versicherer der Versicherer. Im sogenannten proportionalen Geschäft nehmen Rückversicherer von Erstversicherern einen Teil der Risiken aus deren Kundenverträgen ab und bekommen dafür einen Teil der Prämien. In anderen Verträgen springen sie etwa bei Naturkatastrophen erst ab einer bestimmten Gesamtsumme für Schäden ein.

Die Liste der Risiken wird immer länger

Und als Schutzgeber der letzten Instanz stehen die Rückversicherer wegen wachsender Risiken und Unsicherheiten gegenwärtig unter Druck. Geopolitische Spannungen, Inflationsdruck, Energieschocks, Cyberbedrohungen sowie Unterbrechungen der Lieferketten: Die Liste an Risiken, mit denen sich nicht nur der Rückversicherungs-, sondern auch der Erstversicherungsmarkt konfrontiert sieht, ist schon gut gefüllt und wird angesichts des Weltgeschehens immer länger.

Rückversicherer wollen Preise kräftig erhöhen

Und das trifft die Marktteilnehmer: Insbesondere die massive Preisdynamik in Europa und der Welt treibt die Versicherungssummen ordentlich in die Höhe. Konkret macht sich die hohe Inflation mit steigenden Baumaterial- und Ersatzteilpreisen vor allem in der Kfz-Versicherung und der Wohngebäudeversicherung bemerkbar. Sie belastet also die Branche, weil sie mehr für Schäden ausgeben muss. Die Folge: Der Markt zwischen Rück- und Erstversicherer verhärtet sich laut Munich Re zunehmend. Die Preise für den Rückversicherungsschutz müssten das widerspiegeln, kündigte nun Torsten Jeworrek, Munich Re-Vorstand, kürzlich in der Süddeutschen Zeitung (SZ) an. „Wenn wir das nicht erreichen, ziehen wir Rückversicherungskapazität zurück“, bemerkte Jeworrek in Richtung Erstversicherer. Die weltgrößten Rückversicherer wollen also die Preise kräftig erhöhen.

Rückversicherungskapazität schrumpft bei steigender Nachfrage

Dass Rückversicherungsschutz demnächst wohl generell teurer wird, liegt auch an einem geschrumpften Angebot. Erstmals seit 2018 wird für das laufende Jahr laut Munich Re ein geringeres Rückversicherungskapital erwartet; ein wichtiger Indikator für die bereitstehende Rückversicherungskapazität am Markt. So war das Rückversicherungskapital der Rückversicherer wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der gestiegenen Zinsen zuletzt gesunken. Hinzu kommt, dass die Rückversicherer nun vorsichtiger und mit einer angemessenen Bepreisung der Inflation kalkulieren müssen. Mit weniger Kapital aber können die Unternehmen weniger Risiken schultern als vorher. Zugleich steigt bei den Erstversicherern der Bedarf nach Rückversicherungsschutz angesichts der wachsenden Risiken. Ein knappes Angebot trifft somit auf eine steigende Nachfrage: Der Preis steigt.

Zweites Jahr wird Schadenbilanzen weiter belasten

Allerdings: Die Rückversicherer seien im bisherigen Jahresverlauf bereits in der Lage gewesen, höhere Preise bei den Erstversicherern durchzusetzen und die Teuerung weitgehend auszugleichen, gibt die Ratingagentur Moody’s bekannt. Probleme machen könnten ihnen aber vor allem Schäden aus den vergangenen Jahren, die noch nicht reguliert sind. Die Schadenreserven, die die Rückversicherer hierfür gebildet hatten, sind Moody’s zufolge womöglich zu niedrig. Daher bestehe das Risiko, dass die Rückversicherer die Schadenreserven aufstocken müssten. Zumal im zweiten Halbjahr 2022 die Schadeninflation und Naturkatastrophen zu weiteren Belastungen führen könnten. So erwartet etwa Munich Re beispielsweise eine Hurrikansaison, die erneut heftiger ausfallen könnte als im langjährigen Durchschnitt. Und wegen der Überschwemmungen in Australien und der Winterstürme in Europa verzeichneten die Versicherer bereits im ersten Halbjahr 2022 hohe Naturkatastrophenschäden (AssCompact berichtete). Erstversicherer sowie ihre Kunden werden also tiefer in die Tasche greifen müssen. Schutz kostet eben Geld. (as)

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Was Verbraucherschützer zum Semesterstart empfehlen

Im Herbst starten Universitäten und Fachhochschulen in das neue Semester. Für viele junge Menschen beginnt damit eine neue Lebensphase als Studentin oder Student. Doch was ich beim Versicherungsschutz zu beachten? Der BdV gibt Auskunft.

<p>Für viele junge Menschen beginnt mit Start des Wintersemesters an den deutschen Universitäten und Hochschulen eine neue Lebensphase. Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfehlen daher die Optimierung des bestehenden Versicherungsschutzes.</p><h5>Unter 25-Jährige sind meist über die Eltern mitversichert</h5><p>Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der privaten Haftpflichtversicherung noch über ihre Eltern mitversichert. Und auch um eine Krankenversicherung müssen sich die Studierenden – bis auf wenige Ausnahmen – noch nicht selbstständig kümmern, schreibt der BdV. Erst mit dem 25. Geburtstag oder auch ab Berufsbeginn, der auch schon vor dem 25. Lebensjahr liegen kann, müssen sich Studierende um einen eigenen privaten Haftpflichtvertrag bemühen. „Studierende, die an ihren ersten Abschluss noch ein zweites Studium hängen oder eine Ausbildung beginnen, müssen sich ebenfalls meist selbst versichern. Denn die private Haftpflichtversicherung über die Eltern gilt in der Regel nur während der Erstausbildung“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine Ausnahme besteht oftmals beim Masterstudium, da es wie der Bachelor als Erstausbildung anerkannt wird.</p><h5>Was passiert bei Heirat während des Studiums?</h5><p>Unter 25-Jährige, die während ihres Studiums heiraten, benötigen ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Dabei reicht ein Vertrag für beide Ehepartner aus, über den auch Kinder mitversichert werden können. In Sachen Krankenversicherung gilt auch für Studierende: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis. Studierende, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) familienversichert sind, bleiben es auch während des Studiums. Selbiges gilt für Studierende, die vor Studienbeginn über die Eltern in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Weitere Versicherungen, an die Studierende denken sollten, sind laut BdV die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6047F729-127F-45D2-86DA-E6524B5441F0"></div>

 

Preiskampf in der Fahrradversicherung

Fahrsicherung hat einen Vergleichsrechner für Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen entwickelt und mittlerweile ein eigenes Konzept am Start. Der Vertrieb erfolgt hauptsächlich online und über Händler. Wichtige Weichenstellungen wurden zuletzt für die Zusammenarbeit mit Maklern und Maklerpools vorgenommen.

Interview mit Thomas Giessmann, Inhaber von Fahrsicherung
Herr Giessmann, fahren Sie gerne Rad oder wie kommt es zur Spezialisierung auf die Absicherung von Fahrrädern?

Ja, tatsächlich war die Anschaffung eines E-Bikes vor vielen Jahren der Auslöser für die Spezialisierung in dem Bereich.

Damals habe ich, quasi als Endkunde, mitbekommen, wie aufwendig es ist, sein Bike gut zu versichern, da es zu dem Zeitpunkt noch kein Vergleichsportal zu dem Thema gab. Ungefähr 2016 muss es gewesen sein, da gab es nur wenige Versicherer, die das Thema losgelöst von der Hausratversicherung betrachtet haben. Allein die Suche nach diesen Versicherern und dann noch das Vergleichen von Preis und Leistung war zeitraubend und schwierig. Tatsächlich habe ich es dann auch gelassen und mein Bike damals nur gegen Diebstahl versichert.

Es gab einen regelrechten Fahrrad- und E-Bike-Hype. Lässt der allmählich nach?

Es gibt einige Anzeichen dafür, allerdings noch in kleinem Maße. Viele unserer kooperierenden Händler leiden immer noch unter den Lieferschwierigkeiten – die Nachfrage ist da, ein Bike aber nicht. Aber es ist schon entspannter als im letzten Jahr. Wie stark der Rückgang sein wird, ist für mich noch nicht absehbar, dafür gibt es momentan noch zu wenig vorrätige Angebote.

Hausratversicherung oder Fahrradversicherung – die Frage bleibt wohl immer bestehen. Nach welchen Kriterien sollte ausgewählt werden?

Der große Mehrwert der Fahrradversicherung ist der Kasko-Schutz. Stürze, Elektronikschäden und sogar Verschleißschäden lassen sich versichern. Unsere Schadenstatistiken zeigen eindeutig, dass der Verschleißschaden mit 51% der meistgenutzte Baustein ist, gefolgt von Unfall- und Sturzschäden. Nur 14% der Schäden in unserem Bestand sind Diebstahlschäden. Bei den Schadenhöhen hat natürlich der Diebstahlschaden den höchsten Wert, aber es zeigt klar, dass der Kunde den Kaskoschutz braucht – oder zumindest möchte.

Viele Kunden nutzen aktiv den Verschleißbaustein, was dann zur Einreichung von Kleinstschäden führt.

Ich vermute und hoffe, dass die Versicherer ihren Preiskampf bald einstellen werden und die Beiträge für eine Versicherung, die Verschleiß enthält, wieder nach oben gehen. Denn vor rund drei Jahren war die Versicherung im Durchschnitt noch etwa 20 Euro teurer, obwohl die Leistungen deutlich schlechter waren.

Sie betreiben einen Vergleichsrechner, haben aber vor Kurzem auch eigene Versicherungspakete entwickelt. Worauf haben Sie dabei Wert gelegt?

Der Entschluss entstand, da einige Leistungen nach­gefragt waren, es aber kein Angebot gab. Vor einigen Jahren war es beispielsweise noch schwierig, einen Carbonrahmen zu versichern, inzwischen ist es in fast jedem Basisschutz enthalten. Das ist nur eines von sehr vielen Beispielen. Die Versicherer befanden sich im Fahrrad­bereich in einem noch neuen Segment und sind deswegen meist vorsichtiger vorgegangen. Das ist durchaus nachvollziehbar, aber irgendwann kann man anhand von Schadenstatistiken erkennen, dass es zum Teil grundlose Sorgen sind, und dann sollte man es ändern. Die Einsicht kam bei einigen Versicherern aber durchaus zu spät, sodass wir mit unserem Deckungskonzept in den Markt gegangen sind und diese „grundlosen Sorgen“, die den Kunden schlechterstellen, beseitigt haben und die Nachfrage gestillt haben.

Einige Versicherer sind gefolgt, sodass es jetzt insgesamt ein hohes Leistungsniveau gibt. Wäre der Preiskampf zwischen den Versicherern nicht, würde ich sagen, dass sich das Fahrradprodukt sehr gesund entwickelt hat, sowohl für den Kunden als auch für den Versicherer.

Wo sind dann noch klassische Fallstricke bei Fahrrädern oder auch bei E-Bikes?

Tatsächlich sind die Fallstricke im Premiumbereich mit der Zeit immer weniger geworden, ich würde sagen, dass fehlende Unterlagen noch das größte Problem sind. Wenn ich mir den Basisschutz anschaue, stolpert der Kunde ab und zu noch über Anschließpflichten, bei einigen Versicherern sogar über Zeit- statt Neuwertentschädigungen. Aber diese „schlechten Leistungen“ werden immer seltener, wir haben in unserem Bereich meiner Meinung nach ein sehr hohes Leistungsniveau, was auch der Grund ist, weswegen ich mit meinem Leistungsvergleich immer mehr Details vergleiche. Denn wenn jeder eine 1,0-Bewertung hat, ist ein Vergleich unnütz und langweilig. Also mussten wir noch tiefer in die Bedingungswerke einsteigen und dort entscheidende Punkte miteinander vergleichen.

Fahrradkonzepte gibt es schon länger, aber das Angebot hat stetig zugenommen. Wie sieht denn der Markt aktuell aus?

Definitiv, immer mehr Versicherer, vor allem digital aufgestellte und InsurTechs, stürzen sich auf den Bereich. Die Fahrradversicherung entwickelt sich langsam zum „Einstiegsprodukt“, um den Kunden in die App zu bekommen und die Marke bekannter zu machen.

Sie arbeiten mit Händlern und Werkstätten zusammen. Ausgezeichnet wurden Sie aber auch für Ihr Online-Marketing. Wie kommen Sie zu Ihren Kunden?

Im Onlinebereich arbeiten wir mit Branchenmagazinen zusammen, die auch Artikel über das Thema Versicherungen schreiben. Das ist nicht unbedingt eine reine Affiliate-Zusammenarbeit, denn wir liefern auch fachlichen Input, halten die Artikel aktuell und informieren über wichtige Änderungen und Dinge aus der Praxis.

Außerdem ist Google für uns ein sehr wichtiger Kanal, um Direktgeschäft zu erzielen.

Der Onlinebereich macht im Moment noch den größten Teil unseres Wachstums aus. Ich schätze, in zwei Jahren werden wir aber mehr Geschäft mit Händlern und Herstellern machen als im Onlinebereich.

Hier gibt es sehr viel Potenzial: Onlinehändler binden unsere Abschlussmöglichkeiten beispielsweise in den Bestellprozess mit ein. Hersteller liefern das Bike zum Beispiel direkt mit Paketbeilagen an den Endkunden aus. Der stationäre Handel bietet uns direkt im Geschäft an oder verschickt über uns ein Angebot nach dem Kauf an den Kunden.

Aber auch diverse Dienstleister wie GPS-Tracker, Leasinggeber und Fahrradverbände sind wertvolle Kooperationen, die ihren Kunden einen echten Mehrwert mit auf den Weg geben möchten.

Gehen Sie auch Kooperationen mit Maklern und Maklerpools ein?

Wir arbeiten mit Maklern zusammen, inzwischen sind auch unsere Systeme um „laufende Courtagen“ erweitert worden, sodass die Abrechnung problemlos möglich ist. Das war der letzte Schritt bei uns, um Geschäft mit Maklern und Maklerpools anbinden und größtenteils automatisiert abwickeln zu können.

Eine derartige Versicherung kostet zwischen 50 und 70 Euro – in etwa? Eigentlich will man sich in der Beratung nicht allzu lange damit aufhalten, oder?

Unser Jahresbruttobeitrag liegt im Durchschnitt bei 102 Euro, das bietet tatsächlich nicht viel Spielraum für eine Beratung, vor allem da die Schadenfrequenz in dem Bereich ziemlich hoch ist. Allerdings ist es durch gute Prozesse und einige Direktabschlüsse ohne vorherige Anfragen durchaus möglich, das Thema zu monetarisieren.

Wenn man jedes Jahr nur wenige Anfragen in dem Bereich hat und sich dann erst mal einarbeiten muss, dann ist es vermutlich ein Minusgeschäft. Aber dafür gibt es dann ja auch die Kooperationsmöglichkeit mit uns. Wir sind inzwischen dazu übergegangen, dass wir auch die komplette Beratung für den Makler übernehmen, wenn er es sich wünscht. Dafür nehmen wir aber einen größeren Overhead, als wenn er nur unsere Software nutzt. Insgesamt also eine Win-win-Situation wirtschaftlich betrachtet und der Makler kann sich aussuchen, wie er mit dem Thema umgehen möchte.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 52.

Bild: © Thomas Giessmann, Fahrsicherung bzw. fotohansel – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Thomas Giessmann

„Schnell, sachkundig, kostenfrei für die Verbraucher“

Bei Beschwerdefällen zwischen Verbrauchern und Versicherern bzw. Vermittlern kommt die Schlichtungsstelle beim Ombudsmann für Versicherungen ins Spiel. Was bedeutet dort Verbraucherschutz, welche Sparten sind besonders betroffen und wie kann die Schlichtungsstelle weiterhelfen?

Interview mit Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, amtierender Ombudsmann für Versicherungen beim Versicherungsombudsmann e. V.
Herr Dr. Schluckebier, viele Hauseigentümer und Mieter standen infolge der Starkregen­katastrophe im Juli 2021 vor den Trümmern ihrer Existenz. Hat sich dieses Ereignis denn auch bei der Schlichtungsstelle bemerkbar gemacht?

Ja, natürlich. Wir erhielten schon unmittelbar nach dem Tief „Bernd“ aus dem Katastrophengebiet heraus Anrufe und Hilfebitten. Obgleich zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungsablehnung durch den Versicherer erfolgt war, was an sich Voraussetzung für einen zulässigen Schlichtungsantrag ist, haben wir sogleich versucht, unbürokratisch zu helfen und die Lösung anstehender Probleme im Kontakt mit dem betroffenen Versicherer auf den Weg zu bringen.

Die Zahl der aus dieser Großschadenlage hervorgegangenen Beschwerden belief sich im Jahr 2021 erstaunlicherweise auf nur knapp 100. Auch im ersten Halbjahr 2022 haben diese Schlichtungsanträge im Gesamtbeschwerdeaufkommen keine prominente Stellung. Es rundet sich also das Bild ab, dass es den Versicherern gelungen zu sein scheint, die Schadenregulierung im Großen und Ganzen weit­gehend konfliktfrei zu bewerkstelligen.

Abgesehen von den im Vergleich zu den Schadenfällen geringen Beschwerden im Bereich Haus und Wohnen, welche Versicherungssparten sind besonders häufig von Verbraucherbeschwerden betroffen und worüber konkret (bspw. Widerrufsrecht Lebensver­sicherungen, Dieselskandal etc.) wird sich beschwert?

Seit Jahren sind die Lebens- und die Rechtsschutzversicherung die Spitzenreiter beim Beschwerdeaufkommen. In der Lebensversicherung steht nach wie vor all das, was sich mit dem Schlagwort vom ewigen Widerspruchsrecht kennzeichnen lässt, im Vordergrund. Hinzu kommen Fragen zu den eher spezielleren Themen wie beispielsweise der betrieblichen Altersversorgung, den Abschlusskosten und den Wertmitteilungen. Zum Widerspruchskomplex haben uns allein zu Silvester 800 Beschwerden erreicht, die spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien eingelegt haben, erkennbar auch mit dem Ziel, die verjährungshemmende Wirkung des Schlichtungsantrags zu nutzen. Auf diesem Feld sind einige Fragen, zum Teil erneut, nicht sicher zu beantworten. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesgerichtshofs (BGH) und einiger Oberlandesgerichte setzt immer wieder neue Impulse, die die rechtssichere Beurteilung von Sachverhalten erschweren – etwa zum Einwand der Versicherer, das Widerspruchsrecht sei verwirkt. Hier wünschen wir uns ein Mehr an Klarheit. Das wäre wohl für alle Akteure hilfreich, die mit diesen Fragen umgehen.

In der Rechtsschutzversicherung nimmt die Zahl der Schlichtungsanträge etwas ab. Der Dieselskandal scheint weitgehend aufgearbeitet, auch weil lange Zeit noch strittige Fragen mittlerweile durch die Rechtsprechung geklärt sind.

Bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern liegt der Gedanke an eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung nahe. Worin liegen die Vorteile für Verbraucher, sich im Streitfall zunächst an den Ombudsmann zu wenden?

Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei, das Ergebnis bindet sie nicht. Der Weg zu den Gerichten steht ihnen weiterhin offen. Sie bekommen in jedem Fall eine sachkundige gutachtliche Bewertung des Sachverhalts an die Hand, die auch für ihr weiteres Vorgehen von Nutzen ist. Und es geht in aller Regel schnell. Wir schließen die Schlichtungsverfahren im Schnitt innerhalb von 70 Tagen ab. Der Zugang zum Verfahren ist einfach. Alle gängigen Kommunikationskanäle stehen offen. Auch der Telefonanruf in unserem Servicecenter, wo man ohne Umschweife auf kompetente menschliche Ansprechpartner stößt, ist ein Weg. Dort wird den Verbrauchern bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen geholfen.

Im Falle einer Streitigkeit in Versicherungsangelegenheiten: Wie wird der Verbraucher denn überhaupt auf die Schlichtungsstelle aufmerksam?

Die Unternehmen und auch die Vermittler sind gesetzlich gehalten, in ihren Produktinformationen und Geschäftsbedingungen auf eine Verbraucherschlichtungsstelle und deren Kontaktdaten hinzuweisen. Diese gesetzliche Pflicht besteht auch, wenn es konkret zu einem Konflikt kommt. Für die Vermittler und die Versicherer ist es aber ratsam, das Instrument der Schlichtung proaktiv zu nutzen. Kommt es also zu Meinungsverschiedenheiten, kann dem Kunden aktiv der Vorschlag gemacht werden, den Versicherungsombudsmann als neutrale, unabhängige Stelle um seine Einschätzung zu bitten. Das kann auch der Erhaltung oder Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit dienen. So lässt sich die Chance nutzen, die das Schlichtungsverfahren auch für die Vermittler und Unternehmen birgt.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen für gewöhnlich ab und wo liegen die Grenzen der Schlichtung?

Nachdem der Schlichtungsantrag auf einem der Kommunikationskanäle gestellt ist, bittet unser Servicecenter die Beschwerdeparteien darum, die Unterlagen einzureichen, die für die Beurteilung der Angelegenheit erforderlich sind. Liegen diese vor und hat auch der Versicherer oder der Vermittler Stellung genommen, prüft unsere juristische Abteilung die Sache. Je nach Ergebnis wird der Beschwerdegegner um Abhilfe gebeten, es wird ein Vergleich vorgeschlagen oder dem Beschwerdeführer wird in verständlicher Weise erläutert, weshalb das von ihm beanstandete Verhalten des Unternehmens oder des Vermittlers rechtlich in Ordnung ist. Es gibt allerdings auch Fallgestaltungen, die sich nicht für das vereinfachte und allein auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen geführte Ombudsmannverfahren eignen. Wir vernehmen keine Zeugen und holen keine neuen Sachverständigengutachten ein. Auch komplexe, nur mit großem Aufwand zu klärende Sachverhalte oder Rechtsfragen eignen sich nicht für eine Entscheidung im Ombudsmannverfahren; ebenso wenig ungeklärte grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen. Diese Konflikte sind den staatlichen Gerichten vorzubehalten. Abgesehen von dem Aufwand, den die Verbraucherstreitschlichtung in der Kürze des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens von grundsätzlich 90 Tagen nicht leisten kann, ist das auch mit Rücksicht darauf so, dass bei einer den Versicherer bindenden Entscheidung diesem der Weg zu den Gerichten – mit seinen erweiterten Beweisführungsmöglichkeiten – versperrt wäre. Aber auch in diesen Fällen können wir den Beteiligten einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, der die Risiken eines etwaigen Prozesses miteinbezieht und für eine schnelle, aber dennoch interessengerechte Konfliktlösung auf Augenhöhe wirbt.

Laut Jahresbericht 2021 betrug die Zahl zulässiger Beschwerden rund 14.000. Wie viele davon gingen denn überhaupt zugunsten des Verbrauchers aus und warum sind etwa 4.000 Beschwerden von vornherein unzulässig?

Die Erfolgsquote liegt bei den zulässigen Beschwerden gegen Versicherer in der Lebensversicherung im Durchschnitt bei 29%, in den anderen Sparten bei etwa 45%. Unter Erfolg verstehen wir ein Ergebnis, das den Beschwerdeführer seinem Ziel wirtschaftlich näher bringt. Dazu gehören also neben Entscheidungen zugunsten des Beschwerdeführers auch Teilabhilfen oder ein Vergleich. Bei den Beschwerden gegen Vermittler, die nach einer eigenen Verfahrensordnung geführt werden, haben wir bei den zulässigen Beschwerden eine Erfolgsquote, die in den letzten Jahren zwischen 17% und 30% schwankt.

Unzulässig sind Beschwerden, wenn etwa zuvor der Anspruch noch nicht beim Versicherer geltend gemacht worden ist, wenn es kein eigener Anspruch aus einem Versicherungsvertrag gegen den Vertragspartner ist oder wenn es die private Kranken- oder Pflegeversicherung betrifft, die bekanntlich eine eigene Schlichtungsstelle hat. Auch in solchen Fällen können unsere Entscheidungen für die Kunden aber hilfreich sein, weil sie Hinweise für ihr weiteres Vorgehen erhalten.

Inwiefern kann der Ombudsmann denn bei den Versicherern Einfluss geltend machen, das Dickicht an Versicherungsbedingungen möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten?

Der Einfluss auf die Fassung der Bedingungen kann nur ein mittelbarer sein. Wenn wir bei der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass einzelne Klauseln unklar sind, dann geht das bei ihrer Auslegung bekanntlich nach der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zulasten des Verwenders. Bestehen Zweifel, ob einzelne Bedingungen den Verbraucher unangemessen benachteiligen und deshalb möglicherweise unwirksam sind, dann bleibt eine solche Entscheidung zwar als rechtsgrundsätzlich den staatlichen Gerichten vorbehalten. Wir können das nicht aussprechen, sondern nur darauf hinweisen und einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Es ist dann Sache des Versicherers, daraus etwaige Konsequenzen zu ziehen und die Bedingungen anders zu fassen.

Neben den Versicherern können sich Verbraucher beim Ombudsmann auch über Vermittler beschweren. In welchem Verhältnis befinden sich die Vermittler­beschwerden im Vergleich zu den Unternehmensbeschwerden?

Wir haben traditionell deutlich weniger Vermittlerbeschwerden als Beschwerden gegen Unternehmen. Das liegt auch daran, dass dann, wenn Vermittlerhandeln in Rede steht, der Vermittler aber als Erfüllungs­gehilfe eines Versicherers gehandelt hat, dem Unternehmen das Handeln des Vermittlers zuzurechnen ist. Deshalb führen wir solche Beschwerden als gegen das Unternehmen gerichtete, weil das für den Kunden günstiger ist. Denn zu seinen Gunsten können wir das Unternehmen verpflichten. Diese Möglichkeit haben wir gegenüber den Vermittlern nicht. Hier können wir nur Empfehlungen aussprechen. Mit anderen Worten: In den Beschwerden gegen Unternehmen stecken noch viele drin, die im Kern Vermittlerhandeln betreffen.

Worüber beklagen sich denn Verbraucher in ihren Vermittler­beschwerden besonders häufig?

Oft geht es um behauptete oder wirkliche Beratungsfehler. Also um die Vermittlung nicht benötigten oder unpassenden Versicherungsschutzes.

In erster Linie handelt es sich beim Ombudsmann um eine Schlichtung zwischen Verbraucher und Versicherer. Inwiefern kann die Schlichtungsstelle Verbrauchern überhaupt bei Vermittler­beschwerden weiterhelfen und wo liegen die Unterschiede im Vergleich zu den Versicherern?

Wie schon gesagt: Unsere Mitgliedsunternehmen haben uns die Befugnis eingeräumt, auch für sie bindend zu entscheiden. Die Vermittler sind zwar per Verordnung verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Wir können jedoch in der Sache nur mit guten Gründen für eine Abhilfe werben, einen Vergleich vorschlagen oder, wenn das Vermittlerhandeln in Ordnung war, dem Kunden die Gründe erläutern und hoffen, dass unsere unabhängige Prüfung Befriedungswirkung hat. Hat der Kunde recht, hält er mit unserer gutachtlichen Stellungnahme eine von Expertise getragene Hilfe in Händen. Das kann es ihm erleichtern, sich darüber klar zu werden, ob er den Klageweg beschreitet. Übrigens: Auch Vermittler sind bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Kunden gut beraten, diesem den Vorschlag zu machen, die Sache durch den Ombudsmann beurteilen zu lassen.

Sie üben das Amt nun gut drei Jahre aus. Welche Erkenntnisse haben Sie in der Zeit beim Themenkomplex Verbraucherschutz in der Versicherungswirtschaft gewinnen können?

Es hat sich sehr viel getan in der Branche. Die Unternehmen haben durchweg ein effektives Kundenbeschwerdemanagement. Viele haben sich den Qualitätsstandards des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verpflichtet.

Auch die Vermittler mit ihren Verbänden, die übrigens in unserem Beirat vertreten sind, legen großen Wert auf eine kunden­gerechte Beratung. Dennoch zeigen die Beschwerdezahlen, dass es einen Bedarf auch an Schlichtung gibt, an alternativer Streitbeilegung, die den Prinzipien folgt: schnell, sachkundig, kostenfrei für die Verbraucher. Das ist ein großartiges, effektives Modell.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 92 ff., und in unserem ePaper.

Bild: Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, Versicherungsombudsmann e. V.

 
Ein Interview mit
Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier

Partner für Bauversicherungen auch in unruhigeren Zeiten

Die VHV ist Spezialist für Bauversicherungen und sichert die große Vielfalt der Bauberufe ab. Die aktuellen Herausforderungen der Bauwirtschaft, etwa Digitalisierung, Nachhaltigkeit und steigende Baukosten, verlangen regelmäßige und haftungssichere Updates der Versicherungsangebote.

<h5>Interview mit Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand Vertrieb der VHV Versicherungen</h5><h5>Herr Dr. Rohlfs, wie schätzen Sie gegenwärtig den Bauversicherungsmarkt auch im Hinblick auf die Materialknappheit und damit verbundenen Kostensteigerungen ein?</h5><p>Wir sehen, dass der Auftragsbestand im deutschen Baugewerbe, gerade im Wohnungsbau, sich gegenwärtig nahezu auf einem Höchststand befindet. Dennoch zeigen sich aktuell auch Wolken am Himmel. Der Fachkräftemangel, knappes und teures Baumaterial sorgen für Unsicherheit. Wir als Versicherer beobachten außerdem, dass die Schadenzahlen sinken, aber die Schäden pro Fall teurer werden. Dies bestätigt der gerade veröffentlichte VHV-Bauschadenbericht, den wir als Bauspezialversicherer bereits zum dritten Mal herausgeben und der auf einer umfangreichen Datenanalyse zu Baumängeln und Bauschäden aus den Jahren 2016 bis 2020 basiert.</p><p>So zeigt sich, dass die steigenden Baukosten Auswirkungen auf die Nachfrage haben. Finanzierungen werden teurer, das Produkt „Wohnraum“ ist an sich teuer. Das liegt auch an den unvorhersehbaren Lieferengpässen, die eine genaue Kostenschätzung erschweren und zu Haftungs- und Terminproblemen führen können. Deshalb sind ein umfassender Versicherungsschutz für Bauunterbrechung, längere Haftungszeiten, höhere Deckungssummen und auch Forderungsausfallversicherungen notwendig. Als Bauspezialversicherer bieten wir hier bedarfsgerechten Schutz und stehen so auch in unruhigeren Zeiten an der Seite unserer Partner und Kunden.</p><h5>Zu Ihrem Angebot zählt auch die Absicherung von Architekten. Diese arbeiten heute anders als noch vor Jahren. Architektenvertreter beklagen steigende Haftungsrisiken. Wie ist hier Ihre Wahrnehmung? Wie spiegelt sich dies im VHV Versicherungsschutz wider?</h5><p>Durch die Übernahme aller Planungsleistungen als Generalplaner steht der Architekt auch für die Leistungen der beteiligten Ingenieure ein, beispielsweise für Statik oder Raumakustik, was unter anderem höhere Haftungsrisiken zur Folge hat. Wir als Marktführer sind uns dessen bewusst und bieten umfassende Versicherungslösungen für Architekten, Ingenieure, beratende Ingenieure und Planer an.</p><p>Neben durchlaufenden Jahresverträgen für diese Zielgruppen bieten wir selbstverständlich auch Versicherungsschutz für einzelne Projekte an. Diese Form der Absicherung wird immer häufiger gewünscht, weil die spezielle Risikosituation des Bauvorhabens, seiner Beteiligten und die von Ihnen angesprochenen Haftungs­szenarien entsprechend auf die Baustelle angepasst werden können. Diesen erhöhten und teilweise auch neuen Haftungsrisiken wie zum Beispiel die Tätigkeit als Building Information Modelling (BIM) Manager tragen wir mit unserer ARCHIPROTECT Rechnung.</p><p>So bietet die VHV Architekten Jahresversicherungen an, die auf Gesamtjahresumsätzen basieren und alle erbrachten Leistungen eines Jahres umfassen. Das macht es den Architekten einfacher und es muss nicht für jedes Projekt eine neue Police abgeschlossen werden. Außerdem passen wir als Bauspezialversicherer unsere Bedingungswerke regelmäßig an neue Haftungsrisiken an und garantieren durch die Leistungsupdategarantie, dass auch Bestandsverträge – ohne besondere Beantragung – von den Leistungsverbesserungen späterer Tarifgenerationen profitieren.</p><p>Damit bieten sich auch in puncto Beratungssicherheit für Vermittler im Kundengespräch sehr gute Optionen und unsere Kunden können sicher sein, immer einen zeitgemäßen Schutz im Hintergrund zu haben.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Welche Rolle spielen diese Entwicklungen?--><h5>Digitalisierung und Nachhaltigkeit: Welche Rolle spielen diese Entwicklungen?</h5><p>Noch vor ein paar Jahren dachte man, dass die Digitalisierung beim Bauen „Stein auf Stein“ keine Rolle spielt. Heute zeigt sich jedoch, dass die Baubranche ganz erheblich digitalisiert ist. Digitale Planung, digitale Angebotsabgabe, 3–4D-Modelle, Lieferketten, Rechnungsstellung, digitaler Datenaustausch bis hin zu ersten Versuchen vom 3D-Druck eines Gebäudes zeigen uns: Es entstehen neue Risiken in der Branche. Darüber hinaus führen uns die letzten Cyberangriffe, die einige große Bauunternehmen getroffen haben, die Folgen deutlich vor Augen.</p><h5>Und das Thema Nachhaltigkeit?</h5><p>Nachhaltiges Bauen ist ein Megatrend, der sich nicht nur in der Differenzierung zwischen nachwachsenden Rohstoffen und grauer Energie, also die Energiemenge, die für Herstellung, Transport und Verkauf eines Gebäudes aufgewendet werden muss, ausmacht. Wir werden neue Bauvorhaben immer mit dem Ziel sehen, CO<sub>2</sub>-Neutralität zu erreichen. Hier zeigt sich die Baubranche sehr innovativ und für uns als Versicherer entstehen neue Möglichkeiten. Zum Beispiel bei der Absicherung von Photovoltaikanlagen, Lade­stationen und Energiespeichern, die auf dem Weg zur CO<sub>2</sub>-Neutralität essenziell sind. So sichert die VHV SOLARPROTECT Schäden und eventuelle Ertragsausfälle von Photovoltaikanlagen umfassend ab, sodass der Betreiber im Schadenfall auf der Sonnenseite des Lebens bleibt.</p><h5>Architekt ist nicht gleich Architekt. In der Corona-Pandemie dürften beispielsweise Garten­architekten besonders gefragt gewesen sein. Ist das eine Entwicklung, die Sie bei der Nachfrage so beobachten konnten?</h5><p>Wir müssen hier ein wenig unterscheiden. Während gerade der private Bauherr stark in die eigenen vier Wände und den eigenen Garten investiert hat, sind auch viele Neubauten im Wohn- und Gewerbebau und der Infrastruktur entstanden. Entsprechend vielfältig sind die Tätigkeitsschwerpunkte der Architekten und anderer am Bau Beteiligter. Deswegen geht es um das Versichern von Bauprojekten von Beginn bis Ende aus einer Hand und nicht nur in einzelnen Leistungsphasen.</p><p>Die VHV ARCHIPROTECT bietet genau diesen Schutz. Sie sichert nicht nur den Garten- und Landschaftsarchitekten, sondern genauso den Entwurfsplaner und den Estrichleger in einer Police ab. Denn wenige Schnittstellen bedeuten wenig Ärger – hier hatten wir eine sehr große Nachfrage.</p><p>Übrigens zeigt unser VHV Bauschadenbericht, dass gerade gute Kommunikation und die reibungslose Zusammenarbeit an den Schnittstellen ganz entscheidend sind, ob es zu Schäden kommt.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Wenn die Wünsche der Auftraggeber anspruchsvoller werden und die Preise steigen, steigen damit auch die Versicherungssummen? Und die Prämien?--><h5>Wenn die Wünsche der Auftraggeber anspruchsvoller werden und die Preise steigen, steigen damit auch die Versicherungssummen? Und die Prämien?</h5><p>Grundsätzlich ist es wichtig, die Versicherungssumme den Gegebenheiten des Kunden anzupassen. Arbeitet ein Bauunternehmen zum Beispiel in der Innenstadt, macht dort Lückenbebauungen, reißt Gebäude ab oder bewegt Baumaschinen im fließenden Verkehr, so ist das Risiko ganz anders als bei Einfamilienhäusern „auf der grünen Wiese“. Dies spiegelt sich auch in der Versicherungssumme wider.</p><p>Aber klar ist: Steigen die Baukosten, steigen in diesem Zuge auch die Schadenaufwendungen, da die einzelnen Schäden teurer werden. Wichtig zu wissen: Die doppelte Versicherungssumme kostet nicht auch die doppelte Prämie, da würde am falschen Ende gespart. Daher ist es bei Abschluss einer Police essenziell, eine gute Beratung in Anspruch zu nehmen.</p><h5>Manche Maklerbetriebe haben sich auf die Bauwirtschaft spezialisiert. Sind das Ihre Partner oder gibt es mehr Makler, die nur ab und zu in dem Feld tätig sind?</h5><p>Wir sind für beide Gruppen der richtige Partner. Gerade in der Baubranche zählen sowohl die Beziehung als auch die Expertise als entscheidende Merkmale, um einen Kunden von sich zu überzeugen. Viele regionale Makler betreuen neben den Privat- und kleinen bis mittelständischen Kunden auch Bauunternehmen im direkten Umfeld, einfach weil die Vertrauensbasis und der regionale Bezug die entscheidenden Merkmale sind. Aber speziell bei großen und umfangreichen Bauvorhaben sind in der Regel spezialisierte Makler gefragt.</p><p>Unsere Philosophie als Marktführer ist klar: Wir bieten ein leistungsfähiges, preislich attraktives Produkt an, das auch den Maklern Haftungssicherheit bietet, weil es immer eines der Top-Angebote im Markt ist.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 07/2022, S. 28 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: </i><i class="font-twelve-italic" >Dr. Angelo O. Rohlfs, VHV Versicherungen</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C5598F15-CFD7-44EE-B17A-967D13657C87"></div>

 
Ein Interview mit
Dr. Angelo O. Rohlfs

ELEMENT bietet Schutz für Immobilienkäufer

Mit der „ImmoGarantie“ hat das InsurTech ELEMENT nun eine Absicherung für Immobilienkäufer im Portfolio. Die Police sichert das Risiko ab, eine Immobilie zu kaufen und dann vor Reparatur- oder Sanierungskosten zu stehen, wenn nach dem Erwerb Mängel festgestellt werden.

Das digitale Versicherungsunternehmen ELEMENT hat einen neuen Schutz für Immobilienkäufer im Portfolio. Die Versicherung „ImmoGarantie“ richtet sich an Personen im privaten Sektor, die Ein- und Zwei-Familienhäuser oder Wohnungen kaufen. Laut ELEMENT stellt mindestens jeder dritte Immobilienkäufer nach dem Erwerb Mängel fest. Meist handelt es sich um Schimmel oder Schwamm. Das Risiko, nach dem Immobilienkauf vor schwer kalkulierbaren Reparatur- oder Sanierungskosten zu stehen, sichert das Berliner InsurTech mit seiner neuen Police künftig ab.

ELEMENT setzt auf Flexibilität

Ein Gutachten wird dabei nicht vorausgesetzt. Laut ELEMENT wird es verschiedene Modelle geben, bei denen die Kunden individuell mit den Vertriebspartnern festlegen, wie hoch die Summe im Schadenfall maximal ist, wie lange die Laufzeit sein soll und wie hoch der Eigenanteil ist.

Einer der ersten Vertriebspartner, bei dem sich das Produkt von ELEMENT abschließen lässt, ist Funk. Das Versicherungsmaklerunternehmen ist seit mehreren Jahrzehnten Partner des Immobilienverbandes IVD und bietet seine Produkte 6.000 Immobilienmaklern an. (tk)

Bild: © Black coffee – stock.adobe.com

 

Golfplatzversicherung: „Wir sprechen die Sprache Golf“

Der Maklerbetrieb Paas & Paas ist auf die Absicherung von Golfplätzen spezialisiert. Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen den 3. Platz beim Award „UnternehmerAss“ belegt. Auch weil Inhaber Robert Paas auf Spezialisierung und Kooperation schwört.

Interview mit Robert Paas, Inhaber des Maklerbüros Paas & Paas Versicherungen (golfplatzversicherung.de)
Herr Paas, wir nehmen an, Sie sind passionierter – und guter – Golfspieler?

Tja, wann ist man ein guter Golfspieler? Das Verrückte an der Sache oder das Schöne ist, man ist ja nie fertig. Da ist der Weg das Ziel. Aber „ich komme zurecht“ wäre jetzt ein bisschen zu viel Understatement. Ich bin sehr gut einstellig, also ja, das wird als guter Spieler betrachtet.

Sind Sie dann über das Golfspiel zur Absicherung von Golfplätzen gekommen?

Ich denke, ich bin eher über meine Kontakte im Golfsport dazu gekommen. Der Neffe von Bernhard Langer ist Geschäftsführer einer Golfanlage geworden und hat mich gebeten, ihm beim Findungsprozess zu helfen. Als ich abends nach Hause geflogen bin, der Termin war in Bayern, war ich schockverliebt, weil es der beste Außendiensttermin „ever“ war. Das hat mir für die Szene noch einmal ein komplett anderes Bewusstsein gegeben.

Trotzdem bewegen Sie sich in einer Zielgruppe, deren Anzahl beschränkt ist, regional gewichtet ist und vor allem kaum wächst. Wie gestaltet sich die Zielgruppe bzw. der Markt und was hat das für Auswirkungen auf die Versicherungsangebote?

Anfänglich hätte ich gar nicht gedacht, dass dieser Markt ein solcher ist. Gibt es doch in jedem Golfclub einen „Versicherungsexperten“ . Erst ein größerer Schaden bei uns in der Nähe, der eine Unterdeckung von 320.000 Euro hatte, machte uns ein wenig wach. Das wiederholte sich dann nochmals. Und dann habe ich gedacht, vielleicht ist es ja doch ein Markt. Und ja, es ist ein Markt, in dem wir bis jetzt in jedem Jahr starke Wachstumszahlen verzeichnen.

Deshalb haben Sie ein eigenes Wording entworfen?

Genau, ich habe 2013 eine neue Mitarbeiterin eingestellt und ein Praktikum auf einer Golfanlage gemacht. Drei Monate und dummerweise nicht im Sommer. Danach habe ich mich mit Vertrags- und Schadenabteilungen einzelner Versicherungen unterhalten und dann haben wir einige Details im Kleingedruckten verändert.

Gebäude, Inhalt, Haftpflicht: Was passiert da aktuell bei den Absicherungen?

Wir erleben derzeit den großen Schreckmoment der Haftpflichtversicherung. Der deutsche Golfverband – der DGV – hatte für alle Mitglieder der deutschen Vereinslandschaft eine subsidiäre Deckung; diese wurde vom damaligen Versicherer leider nicht verlängert. Jetzt denkt natürlich jeder, so sehen wir es auch in den sozialen Medien, dass die private Haftpflichtversicherung doch leistet. Aber auch hier haben wir das Unverständnis einiger Kollegen, dass es zwar versichert ist, aber der Haftpflichtversicherer kann, zu Recht, auch nach der Prüfung der Ansprüche ablehnen. Das hat die subsidiäre Deckung des DGV damals nicht gemacht und das macht der neue Vertragspartner auch nicht.

Des Weiteren kennen viele Versicherer nicht die Sondergrößen, die im Golf aufgrund meist englischer Produkte im Kleingebindebereich andere sind, die elektronischen Bestandteile einer Beregnungsanlage, die Lebensdauer einzelner Maschinen – Stichwort: Zeitwertklausel – … ach, das führt immer weiter. Aber verständlich, dass das keinen Versicherer wirklich interessiert. Der Markt mit seinen 720 potenziellen Kunden ist zu klein.

Können Sie uns einige Beispiele zu den üblichen Versicherungssummen nennen?

Die durchschnittliche deutsche 18-Loch-Anlage hat einen Gebäudewert von etwa 900.000 bis 1,1 Mio. Euro, einen Maschinenpark von ca. 750.000 Euro und Inhalt für 300.000 Euro. Da kommt schon etwas zusammen.

Welche Gefahren werden denn gerne von den Golfplatz-Verantwortlichen übersehen?

Mein Lieblingsthema sind die Golf Carts. Leider haben mich schon Kollegen angerufen und gefragt, was denn da so schlimm sein soll. Das beweist mir dann, dass sich Kollegen in dem Thema nicht zurechtfinden, was auch nicht dramatisch ist. Ich habe zum Beispiel keine Ahnung, was ein Anwalt oder Notar versichern müsste. Dafür gibt es im Kollegenkreis Spezialisten, so wie wir einer für Golfanlagen sind. Wasserhindernisse sind, auch aufgrund der Nachhaltigkeit, sehr wichtig geworden. Die künstlich angelegten Teiche sollten schon versichert werden.

Spielen Naturgefahren eine immer größere Rolle?

Leider ja, wir hatten jetzt durch das Sturmtief Bernd mit ca. 2,5 Mio. Euro im Golfbereich die höchsten Schäden überhaupt zu beklagen.

Haben Sie noch ein paar Schadenbeispiele für uns?

Sind Sie Golfspielerin? Nein? Die Golfregeln besagen etwa, dass die Körnung des Sandes einen bestimmten Wert nicht über- bzw. unterschreiten darf. Das hat etwas mit der Spielbarkeit zu tun. Wir haben zum Beispiel ausgewehten Bunkersand als mitversicherte Eigenschaft. Vor Kurzem haben wir von einem Kollegen erfahren, der so etwas Ähnliches über eine Bodenkasko versichern wollte, was ich persönlich schade finde. Wir hätten ihm und auch seinem Kunden sicher helfen können. So ist es ziemlich danebengegangen.

Deshalb wollen Sie Maklerkollegen bei der Absicherung von Golfplätzen unterstützen. Wie kann das funktionieren?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Golfplatzbetreiber, Club-Manager oder Präsident und ein Vermittler will Ihnen eine Gewerbepolice verkaufen. Im Gespräch stellt sich aber heraus, dass der Makler nicht weiß, was eine CUSHMAN ist, noch nie von einem Sprühprotokoll gehört hat und sich darüber wundert, dass eine Golf­anlage eine Steuerungseinheit hat. Wir sprechen die Sprache „Golf“. Ich bin da auch ein großer Fan von Steffen Ritter, der immer und immer wieder predigt: Spezialisiert euch und werdet richtig gut auf einem Gebiet.

Ich muss mich heutzutage lediglich in einem Segment auskennen und nicht überall. Zumindest dann, wenn man den wachsenden Ansprüchen seiner Kunden gerecht werden will. Die merken schnell, wenn ihr Berater auf einem bestimmten Feld nicht fit ist. Wer vorgibt, bei Berufsunfähigkeit genauso kompetent zu sein wie bei Gebäudeversicherung, Betriebshaftpflicht und Haustierversicherung, macht sich schnell unglaubwürdig. Aber die meisten Makler fühlen sich in einer solchen Situation selbst nicht wohl.

Also an einen Kollegen verweisen?

An einen Spezialisten mit ausreichender Expertise verweisen, ja. Davon profitieren alle Beteiligten. Der Kunde bekommt die bestmögliche Beratung. Der Ausgangsmakler erhält seine Courtage und steht außerdem beim Kunden gut da.

In den vergangenen Jahren haben wir verstärkt beobachtet, dass immer mehr Kollegen so handeln. Wir erhalten häufig Anfragen von Maklern. Immer noch nicht genug, aber es werden mehr. Auch weil die Entscheider auf der Golfanlage diesen Weg gehen und mit ihrem Vermittler sprechen. Die fällige Empfehlungs­courtage ist nur in seltenen Fällen niedriger, als wenn sie es selbst machen würden. Dafür haben sie keinerlei Risiko, sind nicht in der Haftung, müssen nicht beraten und haben Zeit, sich um ihre Kernkompetenz zu kümmern. Im besten Fall entsteht so ein Netzwerk aus Spezialisten, die sich gegenseitig weiterempfehlen. So arbeiten wir zumindest. Und das machen wir gerne.

Wie sieht die Art der Zusammenarbeit konkret aus, die Sie Maklerbetrieben anbieten?

Wir sind zwar kein Assekuradeur, aber die Kollegen können sich unserer Produkte bedienen. Wir übernehmen für den Kollegen die gesamte Besichtigung, Dokumentierung der Anlage, im Schadenfall haben wir ein eigenes Team an Gutachtern. Es gibt für Golf auch nur zwei in Deutschland und der Kollege kann sich im Club um die Dinge kümmern, die er lieber und besser macht.

Mit dem Blick auf den Golfspieler oder die Golfspielerin: Wie sieht es mit der Absicherung der Ausrüstung aus? Ist das auch Ihr Gebiet?

Nein, das ist nicht unser Bereich, wir versichern nur die Golfanlage. Für Mitglieder gibt es aber einen Maklerkollegen, der das super macht und ein sehr gutes Konzept hat – inkl. Schlägerbruch und Hole-in-One.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2022, S. 82 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Christian Robach – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Robert Paas

Verti erweitert Produktangebot um Anhängerversicherung

Verti hat nun eine Versicherung für Anhänger zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und Wohnwagen bis maximal 5 t Gesamtgewicht im Programm. Auch versicherungspflichtige Pferde- und Sportanhänger können damit geschützt werden.

Die Verti Versicherung AG weitet ihren Service aus: Nun gibt es eine Versicherung für Anhänger und Wohnwagen. Damit können Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t sowie Wohnwagen bis maximal 5 t Gesamtgewicht versichert werden. Dazu gehören Anhänger im Werk- und Privatverkehr, Anhänger in Sonderausführung (z. B. Pferde- und Sportanhänger, sofern versicherungspflichtig) und Wohnwagenanhänger. Die Versicherung gibt es bereits ab 1,30 Euro pro Monat. Sie deckt Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. Euro und Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro pro verletzte Person. Wohnmobile versichert Verti bereits seit 2018.

Seit 2002 sind Anhänger nicht mehr generell über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern nur, wenn sie mit dem Zugfahrzeug verbunden sind. Daher müssen Anhänger zusätzlich zum Zugfahrzeug versichert werden. (ad)

Bild: © womue– stock.adobe.com

 

Schaden-/Unfallsparte: Seit Langem wieder versicherungstechnischer Verlust

Elementarschadenereignisse, allen voran das Sturmtief „Bernd“, haben den Versicherern der Schaden- und Unfallsparten ihre 2021er-Bilanzen verhagelt und dafür gesorgt, dass versicherungstechnisch erstmals seit acht Jahren wieder rote Zahlen geschrieben wurden. Das hat Assekurata in einem aktuellen Marktblick bekanntgegeben und auch einen Ausblick auf 2022 gewagt.

Insbesondere Elementarschadenereignisse haben die Jahresabschlüsse der Schaden-/Unfallversicherer 2021 schwer belastet. So hätten laut der Assekuranz Rating-Agentur Assekurata GmbH allein die durch das Sturmtief „Bernd“ verursachten Schäden ausgereicht, um 2021 zum viertteuersten Schadenjahr seit Beginn der Statistik in den 1970er-Jahren zu machen.

Versicherer zwar stark belastet, aber nicht überlastet

„Nach der pandemiebedingt geringeren Schadenbelastung und den zudem vergleichsweise geringen Elementarschäden im Geschäftsjahr 2020 verhagelte es den deutschen Schaden-/Unfallversicherern 2021 sprichwörtlich die Bilanzen. Konnte die Branche im Geschäftsjahr 2020 noch einen versicherungsgeschäftlichen Gewinn von über 7 Mrd. Euro einfahren, schrieb sie 2021 erstmals seit langer Zeit wieder rote Zahlen“, kommentiert Dennis Wittkamp, Fachkoordinator Schaden-/Unfallversicherung der Assekurata, den „Marktausblick zur Schaden-/Unfallversicherung 2022“, fügt aber gleich hinzu: „Die hohen Elementarschäden haben die deutschen Schaden-/Unfallversicherer dabei zwar stark belastet, aber nicht überlastet.“

Beitragsseite: Einnahmen steigen gering an

Was die Versicherungsbeiträge angeht, konnte die Branche 2021 zwar ihren Wachstumskurs fortsetzen, allerdings stiegen die Einnahmen mit 2,2% etwas geringer an als im Mittel der vergangenen zehn Jahre (2,9%). Außerdem stiegen gleichzeitig die Versicherungsleistungen deutlich von 51,3 Mrd. Euro auf 62,3 Mrd. Euro an, wodurch sich die kombinierte Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) von 90,7% auf rund 102% erhöhte. Das Resultat: Die Branche schrieb 2021 mit rund 1,5 Mrd. Euro den ersten versicherungstechnischen Verlust seit dem Jahr 2013.

Sparten: Kfz profitiert von pandemiebedingt geringer Schadenbelastung

Was die einzelnen Sparten angeht, zeigte sich die Kfz-Versicherung trotz einer hohen Schadenlast insgesamt noch ertragreich, da sie von der pandemiebedingt geringeren Schadenbelastung in der Kfz-Haftpflicht profitieren konnte. In den Kaskosparten hingegen seien die Spuren der Unwetter deutlich zu erkennen. Vor diesem Hintergrund – und weil die Inflation bei Ersatzteilen ihr Übriges tue – erwarten die Assekurata-Analysten auch einen Prämienanstieg in der Kfz-Versicherung. Nicht zuletzt seien auch die Neuzulassungen und Besitzumschreibungen im ersten Quartal 2022 merklich zurückgegangen, weshalb es die Kfz-Sparte erstmals seit Langem mit einem schrumpfenden Markt zu tun habe.

Wohngebäude leidet unter hoher Elementarschadenlast

Steigende Prämien erwartet Assekurata auch in der Wohngebäudeversicherung, die 2021 unter einer hohen Elementarschadenlast zu leiden hatte. „Die Unwetter und das mediale Echo haben das Thema Absicherung des eigenen Wohngebäudes gegen Elementarrisiken stärker in das Bewusstsein der Menschen gebracht. Dies hat bereits unmittelbar nach der Flutkatastrophe durch das Unwetter ‚Bernd‘ zu einer deutlichen Zunahme der Vertragsabschlüsse geführt und dürfte auch 2022 noch für ein stärkeres Vertragswachstum sorgen“, prognostiziert Will. Erst recht, nachdem sich die Bundesländer auf Antrag Baden-Württembergs für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung ausgesprochen haben (AssCompact berichtete: Elementar: Länderchefs machen Weg für Pflichtversicherung frei), was weiterhin für Dynamik sorgen und die Thematik in den Köpfen präsent halten wird.

Ausblick auf 2022

Und welche Herausforderungen bringt das Jahr 2022 für die deutschen Schaden-/Unfallversicherer aus Sicht von Assekurata sonst mit sich? Hier sind mit Pandemie, Krieg in der Ukraine, steigenden Zinsen und Inflation nur einige der Einflussfaktoren zu nennen. Der weitere Geschäftsverlauf hänge laut Assekurata maßgeblich auch davon ab, in welcher Form und wie schnell sich die gesamtwirtschaftliche Situation wieder normalisiere. „Auf dieser Basis rechnen wir für 2022 mit einem marktweiten Beitragswachstum unterhalb der 2,2% aus dem Jahr 2021“, prognostiziert Dennis Wittkamp. Aus Ertragssicht dürfte 2022 erneut ein schwieriges Jahr für die Branche werden. „Die Inflation wird die Schadenkosten unabhängig von der Schadenhäufigkeit deutlich in die Höhe treiben. Sollte diese Entwicklung auch noch auf eine hohe Elementarschadenbelastung treffen, könnte der Branche erneut ein schwieriges Jahr bevorstehen“, so Wittkamp abschließend.

Weitere Informationen gibt es auf www.assekurata-rating.de. (ad)

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