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Assekuranz bAV allgemein

Kooperation von VOLKSWOHL BUND und Xempus

Der VOLKSWOHL BUND und Xempus arbeiten im Bereich bAV zusammen. Makler können dazu auf das Beratungsportal Advisor zugreifen. Geboten werden auch weitere Services für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Der Maklerversicherer VOLKSWOHL BUND und das InsurTech Xempus geben ihre Zusammenarbeit im bAV-Bereich bekannt. Das Beratungsportal Advisor vom Münchener InsurTech steht Vermittlerinnen und Vermittlern ab sofort kostenlos zur Verfügung.

Aktivierungscodes für Makler und Arbeitnehmer-Infoportal

Der VOLKSWOHL BUND vergibt entsprechende Aktivierungscodes an die Maklerinnen und Makler. Zudem gibt es ein Arbeitnehmer-Infoportal, über das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktuelle Informationen zum bAV-Angebot ihres Arbeitgebers abrufen können.

Arbeitgeber können in Austausch mit Versicherer treten

Für Arbeitgeber bietet der Dortmunder Maklerversicherer den kostenlosen „XEMPUS manager“. Dieser stellt eine digitale Lösung für die Verwaltung bestehender bAV-Verträge dar. Der Arbeitgeber kann dabei Einsicht in Verträge nehmen und auch direkt mit dem Versicherer in Kontakt treten. (lg)

Bild: © Monster Ztudio – stock.adobe.com

 

bAV als die Zusatzversorgung fürs Alter

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not – ganz so drastisch ist es in der Altersversorgung vielleicht noch nicht. Doch steigende Kosten, hohe Inflation und eine unsichere Gesamtlage verunsichern viele. Canada Life zeigt, wie Unternehmen Mitarbeitende bei der finanziellen Absicherung des Ruhestands unterstützen.

Ein Artikel von Ramon Sterk, Direktionsbeauftragter bAV bei Canada Life Assurance Europe plc.

Wird alles teurer, bleibt auch weniger Geld, um es für die Zukunft zurückzulegen. Trotzdem ist es wichtig, sich nicht nur auf das heute zu konzentrieren. Wer den wohlverdienten Ruhestand ohne finanzielle Einbußen genießen will, für den ist es unumgänglich, schon heute für das Alter vorzusorgen. Gerade bei hoher Inflation!

Vorsorgen mit Unterstützung

In schwierigen Zeiten sind die Menschen froh, wenn sie bei ihrer Altersvorsorge Unterstützung erhalten. Hier hat die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der Direktversicherung einen ganz klaren Vorteil: Denn durch die Entgeltumwandlung sparen Mitarbeitende nicht allein. Es gibt drei Sponsoren, die beim Sparen unterstützen:

  • Das Finanzamt: Da der Beitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, zahlen Mitarbeitende heute bis der Höchstbetrag erreicht ist, keine Lohnsteuer auf den Beitrag.
  • Die Sozialversicherungsträger: Auf den Beitrag werden zudem bis zu bestimmten Grenzen keine Sozialabgaben fällig, diese sparen Mitarbeitende ebenfalls ein.
  • Das Unternehmen: Unternehmen müssen die Entgeltumwandlung mit mindestens 15% bezuschussen, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Mitarbeitende sparen fürs Alter also deutlich mehr, als netto investiert wurde. So spüren sie den Beitrag nicht so sehr im Portemonnaie und können dennoch gut etwas in die Altersversorgung investieren.

Mitarbeiter unterstützen, binden und finden

Der Arbeitgeber hingegen hat mit einer guten bAV ein wichtiges Instrument, um den Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. Denn gerade in Zeiten der Personalnot kann ein gutes bAV-System dabei unterstützen, gute Arbeitskräfte zu binden und ggf. zu gewinnen. Wichtig dabei ist: Nur der gesetzlich verpflichtende Zuschuss ist nicht ausreichend. Das ist die Pflicht – gewinnen kann man wie im Sport nur mit der Kür. Somit sollte ein gutes bAV-System immer mehr bieten als die verpflichtenden 15% auf die Entgeltumwandlung.

Eine Mindestgröße, um die Arbeitnehmenden bei der Altersversorgung zu unterstützen, sollte die bAV zum Nulltarif sein: So können Arbeitgeber einen Zuschuss von 20% ohne zusätzliche Kosten gewähren. Um die bAV für Mitarbeitende noch attraktiver zu machen und einen echten Mehrwert zu leisten, bieten die heute üblichen Zuschussmodelle jedoch bereits 50% oder sogar 100% auf den Umwandlungsbetrag. Alternativ bietet sich eine Kombination aus Fixbeitrag und Zuschuss auf die Entgeltumwandlung an, bspw. 100 Euro plus 20%. Solche verbesserten Modelle führen zu einer noch höheren Systemrendite und zu einer wirklich verbesserten Vorsorgesituation der Mitarbeitenden sowie auch zu einer deutlich höheren Durchdringung. Denn gerade Mitarbeitenden, die nur ein begrenztes Budget zur Verfügung haben, kann der Arbeitgeber so bei der Altersversorgung unter die Arme greifen.

Verspricht die bAV durch Investments an den Aktienmärkten zusätzlich Renditechancen und sichert Kunden gleichzeitig durch Sicherheitsmechanismen vor Verlusten ab, ist den Mitarbeitenden doppelt gedient. Daher ist es unerlässlich, ein gutes bAV-System mit einem verlässlichen Partner und einem starken Produkt zu kombinieren.

Renditeorientierte Produkte

Der Tarif GENERATION business von Canada Life ist als Direktversicherung und als Rückdeckung für Unterstützungskassen und Pensionszusagen einsetzbar. GENERATION business fußt auf einer Kombination von Renditechancen mit notwendigen Garantien: Eine hohe Sachwertquote ist für die notwendigen Renditechancen verantwortlich. Der bei Laufzeiten von über zwölf Jahren hinterlegte Unitised With Profits-Fonds erzielte seit seiner Auflegung Ende Januar 2004 eine Netto-Wertentwicklung von 5,1% p. a. (Stand: 31.07.2021). Auf der Sicherheitsseite steht eine Garantie von mindestens 80% der Beitragssumme. Bei Laufzeiten von über zwölf Jahren steigt diese auf 90% plus X. Hier erhalten Kunden dann mit dem Glättungsverfahren noch einen weiteren Sicherheitsmechanismus durch die Zuweisung eines jährlichen Glättungswertes (aktuell 1,5% p. a. (Stand: 01.04.2022)). Die Garantien greifen zum Rentenbeginn, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gute Mitarbeiteransprache ist das A und O

Canada Life unterstützt Arbeitgeber und Vermittler zudem mit attraktiven Lösungen rund um die qualifizierte Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge: renditestarke Produkte, individuelle Versorgungsordnungen, einfache Administration, vielfältige Unterlagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So können Arbeitgeber auf Wunsch individuelle Belegschaftsmappen erhalten. Wer nicht mehr analog arbeiten möchte, kann mit Canada Life digital beraten und verwalten.

 
bAV als die Zusatzversorgung fürs Alter
Smarte Verwaltung

Denn auch die Vertragsverwaltung sollte auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sein. So möchte laut einer Canada Life-Umfrage fast die Hälfte der Erwerbstätigen ihre bAV digital verwalten. Mit dem Canada Life bAVnet können Arbeitgeber und Vermittler Geschäftsvorfälle direkt anstoßen. Sie haben zudem immer den Überblick über den Vertragsbestand. Arbeitnehmende können sich über das Angebot informieren, auf Wunsch auch direkt abschließen und den Stand ihrer Verträge jederzeit einsehen und Änderungen vornehmen lassen – wo und wann sie wollen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Canada Life ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Daniel Ernst – stock.adobe.com; Grafik: © Canada Life

 
Ein Artikel von
Ramon Sterk

Mit der Direktversicherung den Ruhestand sichern

Eine bAV ist ein lukratives Angebot der finanziellen Altersabsicherung – durch Kombination von staatlichen Förderungen, Zuschüssen des Arbeitgebers und Garantieleistungen. Gefragt sind Lösungen, die der Inflation begegnen. Die Direktversicherung HDI SafeInvest bietet Investmentquoten von bis zu 100%.

Ein Artikel von Sebastian Koch, Leiter Regionaler Maklervertrieb Leben bei HDI

HDI SafeInvest setzt als moderne Fondspolice auf die Renditechancen der Aktienanlage und erfüllt zugleich die gesetzlichen Anforderungen. Bei der Konzeption von HDI SafeInvest wurde Wert darauf gelegt, dass ungeachtet der Unwägbarkeiten an den Kapitalmärkten und möglichen Veränderungen des Rechnungszinses das Produkt zukunftsfähig bleibt und eine stabile Wertentwicklung bietet. Dazu stellt HDI drei Portfolios für unterschiedliche Kundenprofile zur Auswahl. Diese Portfolios werden von HDI gemanagt und bieten Flexibilität in der Steuerung, um auf veränderte Kapitalmärkte reagieren zu können. Renditechancen plus Garantie werden bei HDI SafeInvest durch eine dynamische Aufteilung der Beiträge in zwei Töpfe erreicht: „Safe“ ist das konventionelle Guthaben und „Invest“ ist die Investment-Komponente. Durch einen intelligenten Anlagemechanismus erfolgt jeden Monat automatisch eine Umschichtung zwischen beiden Töpfen. Ziel ist es, einen Invest-Anteil von bis zu 100% bei gleichzeitiger Sicherstellung der für die bAV erforderlichen Garantien zu erreichen. HDI SafeInvest bietet eine Bruttobeitragsgarantie von 80% zum vereinbarten Rentenbeginn und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen einer beitragsorientierten Leistungszusage.

„Airbag“ ist eingebaut

Um Effekte stark fallender Börsenkurse auf die Portfolios der Versicherten zu begrenzen, bietet HDI SafeInvest den „Börsencrash-Airbag“. Dieser sorgt dafür, dass alle in den Portfolios angesammelten Guthaben monatlich immer in Höhe von 80% des Vormonatswerts gesichert sind. Technisch läuft das über Absicherungsinstrumente, die von Kapitalmarktexperten permanent gesteuert werden.

Im Ergebnis ist der Airbag ein Schutzschirm gepaart mit einer Produktgestaltung, die über das gewählte Portfolio je nach Marktsituation bis zu 100% Anlage in Aktien erlaubt. Bei Bedarf kann die Absicherung durch die Bausteine „Safe plus“ und ein innovatives Kapital-Ablaufmanagement noch weiter ausgebaut werden.

Mit Übergang in die Rentenphase findet eine automatische Umdeckung in den konventionellen Deckungsstock von HDI statt. Damit stellt der HDI sicher, dass die bereits fälligen Leistungen nicht mehr der Volatilität des Kapitalmarkts unterliegen und so immer stabil bleiben beziehungsweise dynamisch wachsen.

Digitale Beratung mit wayly

Größte Herausforderung für viele Makler und Maklerinnen ist in der bAV-Beratung die Durchdringung der kompletten Belegschaft. Hier unterstützt HDI Makler und Maklerinnen mit wayly. Das ist eine digitale Beratungsplattform kombiniert mit persönlicher Beratung durch Makler und Maklerinnen. Beschäftigte können sich hiermit unabhängig von Zeit und Raum zum Thema bAV informieren, individuelle Berechnungen erstellen und auf Wunsch auch direkt online abschließen. Dazu bietet wayly Erklärfilme, Quizze und FAQs, die in spielerischer Form schon viele Fragen beantworten. Und falls die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht weiterweiß, steht ihm der persönliche Makler oder die Maklerin zur Seite. HDI stellt Maklern und Maklerinnen wayly kostenfrei zur Verfügung und unterstützt bei der Implementierung beim Arbeitgeber. 

Auch nach dem Abschluss unterstützt HDI Makler und Maklerinnen sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit dem HDI bAVnet und reduziert damit den Aufwand für die bAV-Verwaltung. Als zentrale Plattform vereinfacht das HDI bAVnet viele Prozesse rund um die bAV-Administration, ist rund um die Uhr von allen mobilen Endgeräten erreichbar und ermöglicht eine komplett papierlose Verwaltung.

 

Mit der Direktversicherung den Ruhestand sichern

 

In der HDI bAV-Toolbox finden sich alle Informationen zu HDI SafeInvest.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. HDI ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © fizkes – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sebastian Koch

bAV: So sieht es derzeit mit der Kompetenz der Anbieter aus

25 Versicherungsgesellschaften hat das IVFP genauer unter die Lupe genommen, um sich ein Bild von der Kompetenz im Bereich bAV zu machen. 17 von ihnen erhalten im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating das Gesamturteil „exzellent“ und die Ratingverantwortlichen stellen fest, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen aus Vorgänger-Ratings durchaus auseinandersetzen.

Kürzlich hat sich das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) das bAV-Angebot der Direktversicherer angeschaut und dabei festgestellt, dass sich die bAV gegenüber Veränderungen sehr standhaft zeige und ein ausreichendes Angebot seitens der Versicherungsunternehmen offeriert werden könne (AssCompact berichtete).

Versicherer optimieren bAV-Prozesse

Zwar hätten sich seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Jahr 2018 und dem GKV-Freibetragsgesetz 2020 vonseiten der Politik keine weiteren gravierenden Neuerungen in Sachen bAV ergeben, aber diese Zeit hätten die Versicherer genutzt „um ihre Unterlagen sowie Prozesse weiter zu optimieren und das digitale Beratungsangebot auszubauen“, stellt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, fest. Daher hat sich das IVFP nun die Kompetenz der Versicherer im bAV-Bereich angeschaut und diese im Rahmen eines aktuellen Ratings bewertet.

25 Versicherungsgesellschaften auf dem Prüfstand

Bereits zum siebten Mal wurden die Teilnehmer des bAV-Kompetenz-Ratings – diesmal sind es 25 Versicherungsgesellschaften – in einer interaktiven Analyse anhand von 87 Einzelkriterien geprüft und bewertet. Wie aus den IVFP-Ratings bekannt, setzt sich die Gesamtnote setzt sich aus einzelnen Teilbereichsnoten zusammen. Im bAV-Kompetenz-RatingBeratung handelt es sich um die Teilbereiche Beratung (30%), Haftung (30%), Service (20%) und Verwaltung (20%).

Teilbereiche Beratung, Haftung, Service und Verwaltung

Im Teilbereich Beratung haben sich die Experten vom IVFP die bAV-Geschäftsstrukturen und die im Versicherungsunternehmen vorhandene Beratungssoftware angeschaut sowie die bereits bestehenden Versorgungswerke analysiert. Im Teilbereich Haftung standen vor allem die von den Versicherern gebotene Unterstützung bei der Haftungsvermeidung und das Aufklärungsverhalten im Mittelpunkt. Was den Teilbereich Service angeht, so ging es den IVFP-Analysten hier vor allem und die Flexibilität der Serviceleistungen und sie haben einen detaillierten Blick in die Broschüren, Unterlagen und sonstige Informationsquellen geworfen. Die jeweilige unternehmenseigene bAV-Verwaltungseinheit, die Auswahl der Durchführungswege sowie die Bestandsgrößen standen im vierten Teilbereich – Verwaltung – im Interessensfokus des IVFP.

Aktuelle Situation mit einbezogen

Neben den bereits in den Vorgänger-Ratings geprüften Themenfeldern bzw. Fragestellungen wurden diesmal aber auch aktuelle Situationen und Entwicklungen wie beispielsweise Corona, Nachhaltigkeit oder die fortschreitende Digitalisierung mit abgefragt.

17 Versicherer sind „exzellent“

Mit einem „exzellenten“ Gesamturteil glänzen im IVFP-bAV-Kompetenz-Rating 2022 Allianz, Alte Leipziger, AXA, Bayern-Versicherung, Canada Life, Dialog, die Bayerische, ERGO, Generali, HDI, LV 1871, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische, WWK und Zurich.

Die Gesamtnote „sehr gut“ erhalten Continentale, neue leben und SV SparkassenVersicherung.

Grundsätzlich sei festzustellen, so Prof. Dr. Thomas Dommermuth zu den Ergebnissen des aktuellen bAV-Kompetenz-Ratings, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen aus den Kompetenz-Ratings der Vergangenheit beharrlich auseinandersetzten, was für die Akzeptanz des Ratingverfahrens spreche.

Weitere Informationen zum bAV-Kompetenz-Rating 2022 bzw. die Ergebnisse gibt es hier. (ad)

Bild: © thodonal – stock.adobe.com

 

Betriebliche Vorsorge neu gedacht

Arbeitgeber punkten mit betrieblicher Vorsorge bei der Personalsuche. Für Arbeitnehmer sind Benefits einer bV wichtiger Aspekt bei der Jobsuche. Allerdings herrscht auf allen Seiten noch Informationsbedarf. Eine Chance also für Vermittler von bV- oder bKV-Lösungen. Wie kann die Plattform Plug-InSurance dabei helfen?

Ein Artikel von Christian Jaffke, Leiter ProduktManagement Leben & Kranken bei der Jung, DMS & Cie. AG

Das Thema Fachkräftemangel und Arbeitskräftemangel ist auch in deutschen Chefetagen angekommen und eine der großen Herausforderungen für Unternehmen. Qualifiziertes Personal ist so wertvoll wie nie. Im Wettbewerb um gute Mitarbeiter zu punkten und die Talente für sich zu gewinnen, lautet die Aufgabe der Zukunft. Daher sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers wichtiger denn je – bei der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung.

Firmenwagen oder Obstkorb im Sozialraum reicht nicht

Bei Benefits jenseits des Gehalts wie etwa Firmenwagen, Kinderbetreuung oder Obstkorb hat die betriebliche Vorsorge – egal, ob Altersvorsorge (bAV) oder Krankenversicherung (bKV) – eine Sonderstellung: Sie gilt als kompliziert, sperrig, und von den Leistungen profitieren Arbeitnehmer erst viel später. Umfragen zeigen jedoch immer wieder: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für die Deutschen die mit Abstand beliebteste Zusatzleistung durch den Arbeitgeber. 80% halten sie für wichtig oder sehr wichtig. An zweiter Stelle folgt die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Bei der Arbeitsplatzwahl sind bAV- und bKV-Angebote vom Chef für 39% der Deutschen sogar sehr wichtig.

Laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens Aon wären rund 70% der Befragten bei automatischer Einbeziehung in betriebliche Vorsorgeleistungen bereit, Teile ihres Gehalts per Entgeltumwandlung in ihre Vorsorge zu investieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Teilnahme an betrieblichen Vorsorgemodellen sowie Änderungen einfach und die Regelungen verständlich sind. Außerdem sollen alle Informationen digital verfügbar sein.

Dennoch werden Benefits wie bAV oder bKV noch von relativ wenigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) angeboten – obwohl ja gerade sie es sind, die unter dem Fachkräftemangel und dem härter werdenden Wettstreit um gutes Personal leiden. Ein Grund dafür dürfte sein, dass betriebliche Vorsorgeangebote vom Chef für die Unternehmen und deren Personalabteilungen einen hohen Verwaltungsaufwand darstellen – wenn sie versuchen, alles selbst zu bewältigen.

Großer Beratungsbedarf in Sachen betriebliche Vorsorge

Aber auch die Arbeitnehmer sind in vielen Bereichen noch schlecht informiert, etwa bei den Auswirkungen der betrieblichen Absicherung auf Steuern und Sozialabgaben, beim Thema Gesundheitsprüfung oder der Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel. Für Arbeitgeber und für Berater und Vermittler gibt es also viel zu tun, damit diese Informationslücken geschlossen werden.

In 87% der deutschen Firmen sind Regelungen für die Entgeltumwandlung in Ansprüche auf Betriebsrente etabliert. Dennoch greifen in nur 35% der Unternehmen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter zu. Es besteht vor allem verstärkter Kommunikationsbedarf, so eine Umfrage des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson (WTW) unter 80 bAV- und Fachverantwortlichen aus Firmen aller Größen und Branchen.

Dennoch wird kaum ein Unternehmen bei einem Makler anrufen, um einen Beratungstermin in Sachen betriebliche Vorsorgelösungen zu vereinbaren. Die Initiative muss also von den Vermittlern ausgehen. Es gibt genügend Argumente, um die Firmenchefs von den Benefits der betrieblichen Vorsorge zu überzeugen, wie etwa

  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung
  • Steigerung der Attraktivität für qualifizierte Arbeitnehmer
  • Reduzierung der Fluktuationskosten
  • Steigende Wertschätzung
  • Die Beiträge zu bAV und bKV sind Betriebsausgaben fürs Unternehmen

Neben einer Beratung des Arbeitgebers und seiner Belegschaft durch den Vermittler, ist aber auch die Gewährleistung von schlanken Prozessen in der Bestandsverwaltung ein gewichtiges Argument, um betriebliche Versorgungslandschaften zu einer Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten werden zu lassen.

Mit einer einzigen bV-Plattform alle Versicherer in einem System verwalten

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Firmen wünschen sich vor allem, ihre betriebliche Vorsorge einfach und effizient zu verwalten. Dafür haben Jung, DMS & Cie. und die eVorsorge Systems GmbH ein gemeinsames Joint Venture unter dem Namen Plug-InSurance gegründet. Berater und Vermittler werden durch diese digitale Spezialplattform für betriebliche Vorsorge unterstützt und informieren zugleich ihre Kunden digital. Zwar gibt es am Markt schon einige solcher Plattformen, doch die Plug-InSurance-Plattform beinhaltet – bisher einmalig in Deutschland – auch den Bereich bKV.

Die Plug-InSurance-Plattform vernetzt alle Beteiligten – Vermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mithilfe eines zentralen Datenhaushalts, sodass Information, Beratung, Abschluss, Verwaltung und Überprüfung vereinfacht werden. Das wichtigste Argument gegenüber potenziellen Firmenkunden: Für die Einrichtung einer betrieblichen Vorsorgelösung müssen keine großen, eigenen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Jung, DMS & Cie. und die eVorsorge Systems GmbH sind dort mit ihrem Joint Venture Plug-InSurance an einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Deemerwha studio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christian Jaffke

Altersvorsorge braucht Wettbewerb von Finanzprodukten

Der BdV versteht sich seit 40 Jahren als oberster Verbraucher­schützer der Versicherten. Eine verbraucherfreundliche Altersvorsorge und die Deckelung der Provision zählen zu seinen Hauptanliegen. Was verstehen die Verbraucherschützer darunter genau und was wurde in den vergangenen Jahrzehnten erreicht?

<h5>Interview mit Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten e. V. (BdV)</h5><h5>Herr Kleinlein, 40 Jahre BdV, in denen es durchaus auch mal turbulent zuging. Wo steht der Verein heute?</h5><p>Der Verein steht aufseiten der Verbraucher, fest verwoben im deutschen Verbraucherschutz und sowohl national als auch international gut vernetzt mit allen anderen relevanten Akteuren. Der BdV ist eine wichtige Größe, wenn es darum geht, im politischen Raum die Belange der Versicherten zu diskutieren. Und sicherlich ist der Verein gerne auch streitbarer Partner für die Versicherungsbranche, wenn es darum geht, neue Entwicklungen und Trends zu analysieren und unter die Lupe zu nehmen. Wir vom BdV sind uns zwar nicht immer einig mit den Versicherern und Branchenverbänden wie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Aber wir begegnen uns respektvoll und auf Augenhöhe und uns eint, dass wir die Diskussion vorantreiben wollen.</p><h5>Wieso verlassen Sie als Gesicht und Vorkämpfer denn den BdV ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt, wo es doch Ihrer Aussage nach gut läuft?</h5><p>Der BdV ist keine One-Man-Show. Vielmehr steht hinter dem BdV ein großes und engagiertes Team, das sich gemeinsam für dessen Ziele einsetzt, also für die politische Vertretung in Berlin, für die Beratung von Versicherten, für unsere Mitglieder und für die Gruppenverträge, die der BdV seinen Mitgliedern anbietet.</p><p>Ich gehe nicht, weil mich etwas beim BdV stört. Ich bleibe auch gerne Mitglied des Vereins. Das Einzige, was mich stört, ist, dass ich nicht die Möglichkeit habe, mich mit ausreichend Zeit und Engagement der wissenschaftlichen und inhaltlichen Arbeit bei den Themen zu widmen, wie ich es mir wünschte. Wenn ich mich nochmals in diese Richtung weiterentwickeln möchte, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen.</p><h5>Sie betonten, „keinesfalls auf die Seite der Versicherer wechseln“. Haben Sie schon eine konkrete Idee, was nun nach dem BdV kommt?</h5><p>Bevor ich zum BdV gekommen war, hatte ich bereits als selbstständiger Versicherungsmathematiker ein kleines Beratungsunternehmen in Berlin namens MathConcepts. Während dieser Tätigkeit entwickelte ich unter anderem auch die Studie zur Riester-Rente. Außerdem habe ich damals schon Studien oder Gutachten für einzelne Versicherte, für Rechtsanwälte und auch für Fraktionen erstellt. Diesen Weg weiterzugehen und die Stellung des Verbrauchers weiter zu stärken, könnte ich mir gut vorstellen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Wie entwickelt sich eigentlich der BdV, was Mitglieder angeht?--><h5>Wie entwickelt sich eigentlich der BdV, was Mitglieder angeht?</h5><p>Derzeit hat der BdV etwas über 45.000 Mitglieder. Wir waren schon mal ein wenig über 50.000. Wie bei vielen anderen Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften ähnlich verzeichnet auch der BdV einen gewissen Abrieb, selbst wenn wir neue Mitglieder gewinnen können. Die Demografie geht auch am BdV nicht vorbei.</p><h5>Apropos Mitglieder: Die BdV Mitgliederservice GmbH bietet den Mitgliedern Versicherungen an und ist damit ebenfalls Versicherungsvermittler. Herrscht hier nicht ein Interessenkonflikt zwischen dem BdV als Verbraucherschützer und dem BdV als Anbieter?</h5><p>Zunächst ist der BdV nicht direkt Anbieter von Versicherungen, sondern arbeitet mit Versicherungsunternehmen wie der Medien Versicherung Karlsruhe oder HUK-COBURG zusammen. Der BdV besitzt außerdem eine dreiteilige Organisationsstruktur: Der BdV e. V. ist der politische Verbraucherschutz. Unter diesem Dach befinden sich dann die Beratungsgesellschaft, die die Versicherungsberatung für die Mitglieder übernimmt, und der Bereich der Gruppenversicherungen; eine strikte organisatorische Trennung also.</p><p>Mit diesen Gruppenversicherungen, die für unsere Mitglieder eigens ausgehandelte Konditionen enthalten, möchte der BdV selbst Impulse für den Versicherungsmarkt setzen. Wir konnten in den 80er-Jahren zum Beispiel zeigen, dass man im Kompositbereich Einjahresverträge abschließen kann. Heute ist das Standard. Der BdV möchte nicht nur tadeln, sondern die Branche konstruktiv mitgestalten. Und dazu bietet der BdV seinen Mitgliedern eben auch eine Beratung an.</p><h5>Blick nach Brüssel: Wie wichtig ist die EU denn mittlerweile in Verbraucherschutzfragen bei Versicherungsthemen?</h5><p>Die EU ist sehr, sehr wichtig geworden. Ich bin überzeugt, dass unser Lobbying in Brüssel deutlich mehr Impact hat als das, was wir in Berlin machen. Das ist auch kein Wunder, denn was in Brüssel vorgeschrieben wird, wird häufig direkt in nationales Recht umgewandelt. Daher muss der BdV auch in Brüssel verstärkt Präsenz zeigen. Dazu sind wir Mitglied bei BETTER FINANCE, einer europäischen Dachorganisation von Kleinanlegern, Verbänden und Verbraucherschützern. Ich selbst hatte bis vor Kurzem dort die Präsidentschaft inne und das Vergnügen, mit verschiedenen EU-Kommissaren sprechen und unsere Sicht der Dinge darlegen zu können. Ich habe den Eindruck, in Brüssel ist es bisweilen sogar fast erfolgreicher, für die Interessen des Verbraucherschutzes einzutreten, als es in Berlin der Fall ist.</p><h5>Versicherungsmakler sind rechtlich gesehen die Sachwalter der Kunden. Für die Makler bedeutet dies auch Verbraucherschutz. Wie nehmen Sie das wahr?</h5><p>Verbraucherschutz ist eine Definitionsfrage. Auch die Deutsche Aktuarvereinigung behauptet manchmal von sich, eine der größten Verbraucherschutzorganisationen zu sein. Die zentrale Frage beim Thema Verbraucherschutz ist für mich: Wo liegen Interessenkonflikte und wie gehen die Beteiligten damit um? Daher schätze ich Versicherungsmakler – Stichwort Provision – nicht als ideale Verfechter des Verbraucherschutzes, auch wenn ich Makler kenne, die sehr engagiert sind und wirklich die Ziele des Versicherten, ergo der Verbraucher, verfolgen. Allerdings sind hier auch noch schwarze Schafe unterwegs. Daher würde ich mir wünschen, dass sich die Branche bei diesem Thema selbst reguliert, um sich von den schwarzen Schafen zu trennen. Aber sie tut es bisher nicht, weswegen der BdV auf eine schärfere Regulierung drängt.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Sie sprechen von einer schärferen Regulierung vor allem in der Provisionierung der Vermittlungsleistung?--><h5>Sie sprechen von einer schärferen Regulierung vor allem in der Provisionierung der Vermittlungsleistung?</h5><p>Ja. Ich bin aber kein Verfechter eines Provisionsverbotes. Was wir vielmehr brauchen, ist ein angemessenes Maß an Provision, und das haben wir nicht. Wenn wir vernünftige Provisionen hätten, würde die Maklerschaft automatisch mehr in Richtung Verbraucherschutz rutschen, so wie wir es beim BdV eben verstehen.</p><h5>Im Frühjahr schlug der Exekutivdirektor für Versicherungsaufsicht, Herr Dr. Grund, die Einführung eines Provisionsrichtwertes bei Lebensversicherungen vor. Wie stehen Sie zu dieser Idee?</h5><p>Wenn dieser Richtwert auf einem vernünftigen Niveau wäre, wäre das ein guter Vorschlag. Aber ich bin mit Herrn Dr. Grund in zwei Punkten nicht einer Meinung: Erstens, ich finde 2,5% als Richtwert immer noch zu viel. Zweitens, die BaFin möchte die Möglichkeit offenlassen, diesen Richtwert in bestimmten Fällen nach oben hin auszuweiten. Das finde ich falsch. Ich begrüße es aber sehr, dass die BaFin mit ihrer Studie zu den Kostenanteilen bei Lebensversicherungsprodukten im März 2022 überhaupt mal eine aussagekräftige Stellungnahme und mit dem Richtwert auch ein Instrumentarium vorgelegt hat.</p><h5>Mit welchem Richtwert könnte sich denn der BdV anfreunden?</h5><p>Der BdV hat schon vor ein paar Jahren 1,5% als Maximalwert vorgeschlagen. Seitdem ist die Produktwelt nochmals deutlich schlechter geworden, sodass man einen Richtwert nochmals neu analysieren müsste und weiter absenken müsste.</p><p>Ausschlaggebend für diese aus Verbrauchersicht schlechte Produktlandschaft war ja der Sündenfall, dass bei der Provisionierung weg von der versicherten Leistung hin zur Beitragshöhe gegangen wurde. Das ist ein katastrophales Incentive, da nur noch möglichst lange Beitragszahlungen und möglichst hohe Beiträge die Provision nach oben schrauben. Als Verbraucherschützer habe ich Verträge vorgelegt bekommen, in denen die Dauer der Beitragszahlung – natürlich mit Abkürzungsmöglichkeiten – auf bis 85 Jahre festgesetzt worden war. Die Provision ist in diesem Falle natürlich höher als bei einer Beitragslaufzeit bis zum 65. Lebensjahr. Genau dieser Anreiz geht massiv zulasten der Verbraucher und übrigens auch zulasten der individuellen Altersvorsorge.</p><h5>Rückblickend auf 40 Jahre BdV kann man sich dann aber schon wundern, warum der Verein Mitte der 1990er-Jahre infolge dieser Änderung bei der Provisionierung nicht mehr Gegenwind gemacht hat.</h5><p>Zum einen war der BdV zu der Zeit einfach deutlich kleiner und damit weniger wirkungsvoll aufgestellt. Zum anderen hatten wir eine völlig andere Welt. Deregulierung hieß das Zauberwort. Außerdem hatte Verbraucherschutz in der Politik keinen allzu großen Stellenwert. Die Entstehung der Verbraucherschutzorganisationen stand erst an ihrem Anfang. Unter diesen Rahmenbedingungen wurde dieses Anliegen nicht wirklich wahrgenommen. Aber selbstverständlich hätte ich mir gewünscht, dass damals ein stärkerer BdV diese Veränderungen im Sinne des Verbrauchers beeinflussen hätte können.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Und wie lautet denn der konstruktive Vorschlag seitens des BdV?--><h5>Und wie lautet denn der konstruktive Vorschlag seitens des BdV?</h5><p>Die Provision sollte sich an der garantierten versicherten Leistung orientieren. Aber das möchte die Branche nicht, weil sie keine vernünftigen Garantien mehr darstellen will. Ein historischer Vergleich belegt: Heute erhält ein Vermittler, gemessen an der versicherten Leistung, ein Vielfaches dessen, was er vor 20 oder gar 30 Jahren dafür bekommen hätte. Diese Gier schadet der Vermittlerschaft, das kratzt ordentlich an ihrem Renommee.</p><h5>Umgekehrt stärkt es aber eben doch die Altersvor­sorge, wenn die Versicherer nun weniger Garantien geben und damit die Aktienquote ordentlich erhöhen können, weil sie damit für ihre Kunden eine höhere Rendite erwirken können.</h5><p>Wenn die Versicherer tatsächlich ein Interesse daran hätten, die Aktienquote hochzufahren, hätten sie es auch schon deutlich früher machen können. Das Beratungsunternehmen Zielke Research Consult hat in einer Analyse gezeigt, dass die Versicherer, wenn sie ein bisschen mutiger in den Kapitalmarkt investiert hätten, sehr viele der Probleme der letzten zehn Jahre hätten vermeiden können – und das auch ohne neue Gesetze!</p><p>Was die Versicherer sehr gut können, ist, Garantien im biometrischen Bereich zu geben, wenn es also um Invaliditäts- oder auch Todesfallrisiken geht. Was die Versicherungswirtschaft aus meiner Warte heraus offensichtlich aber nicht beherrscht, sind hingegen Produkte mit Verrentungen. Der Fehler liegt nun darin, dass die Vermittlerschaft von den Versicherern auf die Vermittlung von kapitalbildenden Versicherungen getrimmt wurde, um über diese Produkte an eine hohe Provision zu gelangen. Die Versicherungswirtschaft verfolgt hier in meinen Augen eine falsche Provisionspolitik, weil schlechte Produkte hoch und gute Produkte gering provisioniert werden. Die Versicherer tragen demnach den Hauptteil der Misere. Und die Vermittlerschaft? Zumindest zu einem Teil zählt sie – wie die Versicherten – zu den Betroffenen dieser schlechten Unternehmenspolitik.</p><h5>Welcher Weg der Altersvorsorge ist denn aus Ihrer Sicht dann besonders verbraucherfreundlich?</h5><p>Wenn es um Ansparvorgänge geht – und ohne Betrachtung der individuellen Geeignetheit –, ist ein ETF-Sparplan einfach deutlich besser geeignet als eine Lebensversicherung. So wie deutsche Lebensversicherer aufgestellt sind, sind sie eben nicht fähig, vernünftige und lang laufende Sparprodukte anzubieten. Grundsätzlich sollte man sich beim Thema Altersvorsorge davon lösen, bestimmte Produkte wie kapitalbildende Versicherungen zu präferieren. Denn was wir bei diesem gesellschaftlich ungemein wichtigen Thema brauchen, ist ein Wettbewerb der unterschiedlichen Finanzprodukte – auch jenseits der Versicherungswelt!</p><h5>Im Zusammenhang mit der individuellen Altersvorsorge hat der BdV eine sogenannte „Basisdepot-Vorsorge“ vorgeschlagen. Was meinen Sie damit konkret?</h5><p>Die Idee der „Basisdepot-Vorsorge“ ist, dass es sich um einen von einem Finanzdienstleister zur Verfügung gestellten Mantel für die individuelle Vorsorge handelt, sobald ein Verbraucher für das Alter Geld beiseitelegen möchte. Darin würden sämtliche Produkte, die es auf dem Markt gibt, miteinander konkurrieren und verglichen werden können. In dieses Depot würden auch die steuerliche Förderung und weitere Zulagen fließen. Und mein Gefühl ist, dass darin eine kapitalbildende Versicherung etwa im Vergleich mit einem ETF-Sparplan nicht besonders gut abschneiden würde. Ich fordere ja nicht, dass die Versicherungswirtschaft bei der Altersvorsorge außen vor bleiben sollte. Nein, ganz und gar nicht. Aber sie soll sich dem Wettbewerb der verschiedenen Möglichkeiten stellen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Apropos Wettbewerb: Muss es denn immer der ETF-Sparplan sein oder sind nicht auch aktiv gemanagte Fonds eine gleichwertige Wahl? --><h5>Apropos Wettbewerb: Muss es denn immer der ETF-Sparplan sein oder sind nicht auch aktiv gemanagte Fonds eine gleichwertige Wahl? </h5><p>Aus Verbraucherschutzsicht sind aktive Fonds keine allzu gute Wahl. Erstens existiert hier ein Kostenproblem. Viele aktive Fonds sind einfach zu teuer. Und zweitens muss man schon ordentlich Glück haben – gerade auch über die lange Ansparphase hinweg –, damit eine höhere Rendite als mit einem ETF zu realisieren.</p><h5>Werfen wir doch beim Thema Altersvorsorge noch einen Blick auf das Regierungshandeln. Die Renten- und Altersvorsorge-Reform der Regierung lässt auf sich warten. Die grobe Ausrichtung ist aus dem Koalitionsvertrag bekannt. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?</h5><p>Wenn ich schon etwas erkennen könnte, dann könnte ich es auch bewerten. Bis dato handelt es sich aber ja nur um Absichtserklärungen und Prüfaufträge seitens der Regierung. Wir hätten uns hier eine rasche Konkretisierung gewünscht. Die 10 Mrd. Euro als Einstieg in eine Kapitaldeckung in der ersten Säule sind weder Fisch noch Fleisch. Was soll denn damit überhaupt passieren? In der dritten Säule scheint eine Art Fonds angedacht zu sein. Aber auch hier fehlt mir die Ausgestaltung, insbesondere die Frage der Auszahlung oder Verrentung ist noch völlig ungeklärt. Ich kann einen guten Willen erkennen, mehr nicht. Ich bin auch nicht sehr optimistisch, dass wir in dieser Legislatur eine Lösung dafür sehen werden.</p><h5>Sie gehen mit den Versicherern hart ins Gericht, scheuen keine Klage, suchen die Öffentlichkeit und finden damit viel Gehör. Wie wichtig ist das „Lärm-machen“ für das Erreichen Ihrer Ziele?</h5><p>Es geht uns nicht darum, Lärm zu machen. Wir machen unsere Stimme stark, um klarzumachen: Unsere Punkte sind wichtig. Ich denke, der BdV sorgt mittlerweile an vielen Stellen dafür, überhaupt für die Belange des Verbrauchers zu sensibilisieren. Und dabei geht es nicht nur ums Lärmmachen, der dann womöglich einfach wieder verklingt, sondern wir möchten die Diskussionen konstruktiv antreiben wie eben auch bei der Riester-Rente. Wir sagen den Menschen aber auch: Kümmert euch um eure Absicherung wie einer Haftpflicht- oder auch einer Elementarschadenversicherung. Aber die Gefahr, dass man eine falsche Haftpflicht besitzt, ist deutlich niedriger als eine zu teure Lebensversicherung.</p><h5>Sie haben diverse verbraucherfreundliche Urteile – wenn auch einige Versicherer diese nicht so nennen würden – erstritten und wirken auf Gesetzesvorlagen und -änderungen ein. Was konkret hat denn der BdV bewirkt?</h5><p>Der BdV hat eine Reihe von Verbesserungen für die Versicherten angestoßen. Bereits in den 1990er-Jahren haben wir eine verbesserte Transparenz bei Rückkaufswerten oder auch die stärkere Regulierung von Stornoabzügen entscheidend mitbeeinflusst. Auch die Versicherungsbedingungen sähen heute ganz anders aus, wenn es den BdV nicht gäbe. </p><p>Die Diskussion um die Bewertungsreserven haben wir bereits sehr erfolgreich geführt. Leider kam uns dann die Bundesregierung dazwischen, die die Weltmeisterschaft 2014 zu nutzen wusste, um weitgehend unbemerkt die Bewertungsreserven zusammenzustreichen. Das halte ich für eine Unverschämtheit, weswegen der BdV nun nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungs­gericht zieht. Aber dass es überhaupt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven für die Versicherten gibt, ist ebenfalls dem BdV zu verdanken. </p><p>Im Bereich der Sachversicherungen sind wir aber mit dem GDV in einem sehr guten, konstruktiven und positiven Gespräch. Das ist nicht nur ein Gegeneinander, sondern zum Teil auch ein Miteinander. Ich glaube, GDV und BdV helfen den Versicherten, wenn wir es gemeinsam schaffen, bessere Lösungen zu suchen.</p><p>Und zu guter Letzt: Da der BdV bereits seit Mitte der 1990er-Jahre eine Schlichtungsstelle für Versicherte hatte, kann sich der Verein auch die Idee des Ombudsmanns auf die Fahne schreiben. Das ist eine echte Erfolgsstory, zumal der GDV daraus eine super Sache gemacht hat.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 96 ff., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bilder: Axel Kleinlein, © BdV; © Andrey Popov – stock.abobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/242F055B-EEBF-4F8C-A5C8-58DC68AE6219"></div>

 
Ein Interview mit
Axel Kleinlein

Für mehr Wachstum im Firmenkundengeschäft

Mit innovativen Produkten und langjähriger Erfahrung nimmt sich die ALH Gruppe den Themen bAV und bKV an. Firmenkunden setzen mit solchen Benefits heutzutage auf die langfristige Zufriedenheit ihrer Belegschaft. Die ALH-Gruppe stellt sich und ihre Angebote vor.

Ein Artikel von Christian Häsch, Bereichsleiter dezentraler Vertrieb bei der Alte Leipziger Lebensversicherung, und Angelika Nitsche, Bereichsleiterin dezentraler Vertrieb bei der Hallesche Krankenversicherung

Die ALH Gruppe ist seit vielen Jahren Partner im betrieblichen Vorsorgegeschäft. Im lange etablierten Markt für betriebliche Altersversorgung (bAV) wie auch im vergleichsweise jungen und aufstrebenden Segment der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sind Alte Leipziger Leben und Hallesche zu finden. Speziell die bKV hat enorme Entwicklungschancen und es ist absehbar, dass sie eine ähnliche Entwicklung nehmen wird wie der bAV-Markt. Sprich: Arbeitgeber werden in Zukunft beide Versorgungssysteme in einer gleich wichtigen Güte sehen und ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen können und wollen.

Für die ALH Gruppe ist das Firmengeschäft ein strategisches Geschäftsfeld, in das hinsichtlich der Digitalisierung von Prozessen und Services, aber auch in Form von innovativen Produktlösungen intensiv investiert wird. Firmenkunden und Vertriebspartnern stehen neben digitalen Verwaltungsportalen auch spezielle Beratungstools mit hohem Mehrwert zur Verfügung. Ein weiterer Fokus im Firmengeschäft liegt auf Nachhaltigkeit – ein Aspekt, der für Arbeitgeber sowohl gesellschaftlich als auch regulatorisch eine immer größere Rolle spielt.

Mit der bAV die Zukunft sicher machen …

Über 80 Jahre Erfahrung mit innovativen Produkten sowie hohes Know-how in der Verwaltung und Betreuung von Versorgungswerken sorgen dafür, dass die Alte Leipziger Leben zu den Top-Five Anbietern in der bAV gehört. Waren klassische Vorsorgeprodukte in den vergangenen Jahren in der bAV noch sehr beliebt, hat sich das spätestens zum Jahreswechsel geändert. Fondsgebundene Rentenversicherungen sind die Altersvorsorgemöglichkeit Nr. 1 geworden.

Die seit Jahren erfolgreiche Fondsrente ALfondsbAV bietet seit diesem Jahr den Kunden die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie hoch die Garantie im Produkt sein soll (60 – 80%) und in welche freien Fonds investiert werden darf. Diese Garantien ermöglichen, dass die Beiträge stärker in die gewählten Fonds fließen.

Seit dem 01.08.2022 ist die Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil in der Produktberatung. Insbesondere mit der neuen VisionGrün steht dieses Thema bei ALfondsbAV im Fokus der Kapitalanlage. Verantwortungsvolles Investieren ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg. Bei VisionGrün berücksichtigen alle Anlageoptionen Nachhaltigkeitskriterien: Sowohl freie Fonds als auch das Sicherungsvermögen und der Wertsicherungsfonds. Die Investments fördern dabei entweder ökologische bzw. soziale Merkmale oder haben nachhaltige Investitionen als Anlageziel.

Für Kunden, die ihre Investitionsentscheidung lieber in die Hände der Anlageprofis legen, gibt es das Gesamtpaket AL_DuoSmart. All diese bAV-Lösungen bietet die Alte Leipziger Leben für die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse an.

… und mit der bKV schon heute die Gesundheit fördern

Mit rund 40% Wachstum zum Vorjahr setzt die bKV die dynamische Entwicklung der letzten Jahre verstärkt fort. Gleichzeitig erkennen immer mehr Arbeitgeber den vielfältigen Nutzen eines betrieblichen Gesundheitskonzeptes, das weit über Gesundheitsaspekte oder die Reduktion von krankheitsbedingten Fehlzeiten hinausreicht. Die Hallesche darf sich als einer der Innovationsführer in der bKV sehen – zuletzt als Erfinder und Neudenker der Budgettarife. Diese haben Vermittlern die Beratung erleichtert, die Attraktivität für Firmen und ihre Beschäftigten gesteigert und dominieren heute das Neugeschäft in der bKV. In dieser Form ist die bKV besonders einfach und unkompliziert in der Umsetzung und Einführung im Unternehmen. Auch danach bleibt der administrative Aufwand dank schlanker, digitaler Prozesse für alle Beteiligten gering.

Neben den umfassenden Gesundheitsleistungen – das persönliche Gesundheitsbudget kann der Mitarbeiter ganz individuell verwenden, z. B. für Zahnleistungen, Sehhilfen, Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Krankengymnastik, orthopädische Einlagen bis hin zu Osteopathie, Heil- oder Chiropraktiker – fördern exklusive Gesundheitsservices wie die ärztliche Videosprechstunde oder der Facharzt-Terminservice die Mitarbeitergesundheit. Diese vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten machen die bKV als Benefit für die Belegschaft in einer hohen Frequenz immer wieder neu erlebbar.

Ob die bKV als Gesundheits-Budget oder auch als betriebliche Pflegelösung: Beides ermöglicht individuelle Lösungskonzepte für die Arbeitgeber mit Blick auf deren personalpolitische Herausforderungen und unternehmerische Ziele. Beide Lösungen der Hallesche wurden von der Universität Bayreuth als werthaltige und nachhaltige Gesundheitskonzepte mit einem Testat ausgezeichnet. Was Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bieten, können sie somit in ihren Nachhaltigkeitsbericht aufnehmen – das macht ihr Engagement auch nach außen transparent.

Betriebliche Vorsorge aus einer Hand

bAV und bKV stehen in keinerlei Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich vielmehr – auch in der Beratung. Ebenso ergänzen sich die beiden Partner Alte Leipziger Leben und Hallesche als Anbieter für innovative und nachhaltige Lösungen im Firmenkundengeschäft der ALH Gruppe. Zwei Versicherer, die beide Themen (bAV und bKV) hervorragend abbilden können.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die ALH Gruppe ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © tadamichi – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Angelika Nitsche
Christian Häsch

Mit Arbeitgeberzuschüssen Fachkräfte gewinnen

In vielen Branchen gestaltet sich die Suche nach Fachpersonal schwierig. Zudem macht die angespannte wirtschaftliche Lage den Unternehmen zu schaffen. In diesem Spannungsfeld gilt es, möglichst attraktive Versorgungssysteme für Fach- und Führungskräfte anzubieten. Ideen dazu liefert die Continentale.

Ein Artikel von Sascha Holstein, Leiter Vertriebsunterstützung bAV im Continentale Versicherungsverbund

Wohl noch nie war es so schwierig wie heute, Fach- und Führungskräfte zu finden und zu binden. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass in fast allen Branchen erbittert um qualifizierte Mitarbeiter gekämpft wird. Neben dem Gehalt rücken dabei immer mehr andere Leistungen für die Mitarbeiter in den Fokus: Betriebe stellen Obst und Getränke am Arbeitsplatz zur Verfügung. Den Weg zur Firma legen Mitarbeiter mit dem geleasten Fahrrad zurück. Für die Muskelentspannung danach sorgt die vom Arbeitgeber bezahlte Massage.

Die bAV – begehrteste Zusatzleistung bei Mitarbeitern

Die bei Mitarbeitern mit Abstand beliebteste Zusatzleistung des Arbeitgebers ist allerdings die altbewährte betriebliche Altersversorgung (bAV). Wie eine Continentale-Studie belegt, halten sie 80% der Befragten für wichtig oder sehr wichtig. Für Vermittler ist dies ein stichhaltiges Argument. Auch Umfragen anderer Meinungsforscher zeigen, was Millionen Beschäftigte sich wünschen: ein leistungsstarkes Versorgungswerk, das trotz sinkender gesetzlicher Rente wesentlich dazu beiträgt, beispielsweise den gewohnten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können. Das gelingt aber nur, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung über das normale Maß hinaus beteiligt.

Personalkosten bleiben überschaubar

Die Realität sieht anders aus: Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen (KMU) sind solche Versorgungswerke nur ansatzweise vorhanden oder fehlen oft ganz. Vermittlern bietet sich dadurch viel Vertriebspotenzial. Die Gründe für die geringe Verbreitung sind vielschichtig: Viele Arbeitgeber kennen ihre Möglichkeiten nicht. Sie bieten allenfalls Entgeltumwandlung an – seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz mit dem gesetzlich vorgesehenen Zuschuss in Höhe von 15%. Außerdem haben etliche Betriebe Angst vor zu großen langfristigen finanziellen Belastungen. Das ist gerade in wirtschaftlich eher unsicheren Zeiten wie diesen deutlich spürbar.

Dabei übersehen viele KMU: Sogar bei einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung von deutlich über 15% erhöhen sich die Personalkosten nicht übermäßig. Die Ersparnis des Arbeitgebers ist so hoch, dass ein Zuschuss von 25% für ihn annähernd ein „Nullsummenspiel“ ist. Dies resultiert schon allein aus den eingesparten Arbeitgeberanteilen an den Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung. Selbst Arbeitgeberbeteiligungen von 50 oder gar 100% sorgen in der Regel für Lohnkostensteigerungen von gerade mal 1 oder 1,5 Prozentpunkten. Das kann das Unternehmen bei der nächsten Lohnerhöhung einpreisen.

Höhere Mitarbeiterzufriedenheit, mehr Produktivität

Die Wirkung eines solchen – echten – Zuschusses ist dagegen durchschlagend: Die Durchdringung in der Belegschaft wird massiv erhöht. Darüber hinaus stärkt diese Zuwendung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Das wiederum steigert massiv die Zufriedenheit sowie die Produktivität. Zusätzliche Bindungswirkung erzielt der Arbeitgeber, wenn er seine Beteiligung zum Beispiel mit einer von der Dienstzeit abhängigen Staffelung kombiniert. Auf diese Weise belohnt er Betriebstreue. Überdies macht er sich damit langfristig attraktiv für gute Mitarbeiter.

Kompetente Vertriebsunterstützung – auch vor Ort

Für den Vermittler kommt es darauf an, die Präferenzen der jeweiligen Arbeitgeber zu erkennen. Auf dieser Basis lässt sich dann ein sinnvolles Versorgungswerk gestalten, das auch die langfristige Finanzierbarkeit berücksichtigt. Wichtig ist zudem, dieses beim Kunden klar, verständlich und überzeugend zu präsentieren. Die langjährig erfahrenen bAV-Experten der Continentale Lebensversicherung unterstützen den Vermittler bei all dem: mit hoher Fachkompetenz und praktischen Ideen – auch vor Ort im Unternehmen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Der Continentale Versicherungsverbund ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © New Africa – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sascha Holstein

bAV – Auszahlungsoptionen für Versorgungsleistungen

Wie die Auszahlung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erfolgt, regelt in erster Linie die Versorgungszusage. Und wenn verschiedene Varianten grundsätzlich möglich sind, welche Variante ist dann die „beste“? Wie so oft gilt: Es kommt drauf an …

Ein Artikel von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, dem bAV-Beratungsunternehmen von ERGO in Düsseldorf

Als ob die betriebliche Altersversorgung in Deutschland während der Anwartschaft bzw. Beitragszahlungsphase nicht schon komplex genug ist. Wenn der Ablauf des Versorgungsvertrages und die Fälligkeit der Versorgungsleistung anstehen, haben die Versorgungsberechtigten und der Arbeitgeber gegebenenfalls weitere Entscheidungen zu treffen. Mit mehr oder weniger gravierenden Auswirkungen.

Aber fangen wir ganz vorne an: Was ist überhaupt eine betriebliche Altersversorgung (bAV)? Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) liegt eine bAV vor, wenn „einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt“ werden. Zu den möglichen Auszahlungsformen dieser Leistungen macht das BetrAVG keine weiteren Angaben.

Auszahlungsformen der bAV

Die bAV zieht ihren Reiz unter anderem auch aus steuerlichen Vorteilen, die eine bAV für die Beteiligten, also insbesondere Arbeitgeber und Versorgungsberechtigte, mit sich bringen kann. Für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gilt – soweit keine Riester-Förderung in Anspruch genommen wird – derzeit die steuerliche Förderung des § 3 Nr. 63 EStG, wonach jährlich Beiträge bis zu 8% der Beitrags­bemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei auf­gewendet werden können. Dies gilt aber unter anderem nur unter der Voraussetzung, dass die Auszahlung in den in § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG genannten Formen erfolgt, also

  • in Form einer lebenslangen Leibrente oder
  • in Form einer Ratenzahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans mit Restkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr oder
  • in Form einer Einmalkapitalauszahlung anstelle der beiden vorgenannten Alternativen, soweit die betreffende Kapitaloption nicht außerhalb des letzten Jahres vor dem vertraglich vorgesehenen Beginn der Altersversorgungsleistung ausgeübt wurde.

Für sogenannte Altzusagen – also Verträge, die auf einer Versorgungszusage beruhen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurde – gelten abweichende Regelungen.

Die steuerliche Behandlung des Aufwands für eine betriebliche Altersversorgung über den Durchführungsweg Direktzusage richtet sich nach § 6a EStG (Bildung von Pensionsrückstellungen). Die Form der späteren Auszahlung ist bei einer solchen Förderung nicht weiter eingeschränkt. Lebenslange Leibrenten und Einmalzahlungen, aber auch abgekürzte Leibrenten bzw. Ratenzahlungen kommen als mögliche Auszahlungsalternativen in Betracht.

Im Durchführungsweg Unterstützungskasse richtet sich die steuerliche Förderung des Aufwands für eine betriebliche Altersversorgung schließlich nach § 4d EStG. Dort wird zwischen der Förderung nicht-lebenslänglicher und lebenslänglicher Leistungen unterschieden. Eine für die bAV sachgerechte Finanzierung setzt dabei im Sinne des § 4d EStG die Zusage einer lebenslänglich laufenden Leistung voraus. Eine solche liegt bei einer lebenslangen Leibrente, aber auch bei einer einmaligen Kapitalleistung vor, welche an die Stelle einer lebenslänglich laufenden Leistung tritt. Die steuerliche Förderung anderer Auszahlungsformen kommt hingegen nur unter bestimmten Bedingungen in Betracht.

Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen

Auch wenn es die Versorgungsberechtigten nicht immer wahrhaben wollen, Versorgungsleistungen einer betrieblichen Altersversorgung stellen grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte dar. Wie Versorgungsleistungen bei Auszahlung steuerlich behandelt werden, hängt dabei zunächst von dem gewählten Durchführungsweg der bAV ab.

Materiell macht es oft nur einen geringen Unterschied, ob Versorgungsleistungen als „sonstige Einkünfte“ oder als „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ zu klassifizieren sind. Für Versorgungsbezüge, die im steuerlichen Sinne „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ darstellen, kann jedoch der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden, während bei den „sonstigen Einkünften“ nur der sogenannte Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG gewährt wird. Der Versorgungsfreibetrag (maximal im Jahr 2022: 1.404 Euro) ist höher als der Altersentlastungsbetrag (maximal im Jahr 2022: 684 Euro). Beide Beträge werden allerdings stufenweise bis zum Jahr 2040 abgebaut und laufen dann aus.

Ein materiell spürbarer Unterschied kann sich im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der sogenannten Fünftelungsregel ergeben (siehe hierzu unten). Zu erwähnen ist darüber hinaus, dass die Auszahlung von Leistungen aus Unterstützungskassen-Versorgungen und Direktzusagen nach Abführung der auf sie entfallenden Lohnsteuer, also netto erfolgt. Im Rahmen der späteren Einkommensteuererklärung erfolgt dann final die steuerliche Veranlagung.

Die Auszahlung von „sonstigen Einkünften“ erfolgt dagegen brutto, also zunächst ohne Steuerabzug. Da es sich aber wie ausgeführt um grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte handelt, ist in der Regel eine Einkommensteuererklärung abzugeben, damit die Versorgungsleistungen entsprechend im Nachgang versteuert werden. Da die Versorgungsträger vorgenommene Auszahlungen an die Finanzverwaltung melden müssen, haben die Finanzämter von den erhaltenen Versorgungsleistungen Kenntnis und fordern nach einiger Zeit zur Abgabe einer Steuererklärung auf, wenn das noch nicht erfolgt ist.

bAV – Auszahlungsoptionen für Versorgungsleistungen

Tabelle: Durchführungswege der bAV

Wie Versorgungsleistungen bei Auszahlung steuerlich behandelt werden, hängt zunächst von dem gewählten Durchführungsweg der bAV ab. Quelle: Longial

Unterschiede in den Auszahlungsformen

Unabhängig von der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung je nach Durchführungsweg stellen sich viele Versorgungsberechtigte die Frage, welche Auszahlungsform denn die „beste Wahl“ ist, wenn für sie tatsächlich die Möglichkeit besteht, die Auszahlungsform zu wählen. In den meisten versicherungsförmigen Versorgungszusagen ist die Wahl zwischen Leibrente und Einmal­kapital möglich. Bei Unterstützungskassen und Direktzusagen kommt es auf die Versorgungszusage an – auch hier sieht man häufig die Möglichkeit, zumindest zwischen Kapital oder Rente zu entscheiden. Sehr häufig ist die Auszahlungsform aber vom Unternehmen festgelegt.

Die Leibrente ist eine lebenslange Rentenzahlung in vorgegebener Höhe, gegebenenfalls steigt die Rente in der Auszahlungsphase an. Die Anpassung kann sich unter anderem nach der Überschuss­beteiligung des Versorgungsträgers oder nach der gesetzlichen Pflicht zur Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG richten. Das Einmalkapital fließt hingegen einmalig zu. Während die Rente also nach und nach zu versteuern ist, fällt die Steuerzahlung beim Einmalkapital sofort bzw. kurze Zeit nach Auszahlung an.

Steuervorteil: Fünftelungsregel

Nach derzeitiger Auffassung des BMF kann bei Leistungen aus einer Direktzusage bzw. Unterstützungskassen-Versorgung in Form eines Einmalkapitals die Anwendung der progressionsmindernden Fünftelungsregelung nach § 34 EStG in Betracht kommen. Im BMF-Schreiben vom 12.08.2021 (IV C 5 – S 2333/19/10008 :017) – zuletzt ergänzt mit dem BMF-Schreiben vom 18.03.2022 – heißt es, dass es sich hierzu bei der Kapitalleistung um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handeln muss, die zusammengeballt zur Auszahlung kommt.

Eine Anwendung der Fünftelungsregelung im Bereich der versicherungsförmigen Durchführungswege lehnt die Finanzverwaltung O hingegen allgemein ab. Ob es indes bei den vom BMF aufgestellten Grundsätzen künftig bleiben wird, ist angesichts diverser Verfahren zu diesem Thema vor den Finanz­gerichten schwer zu beurteilen.

Bei Anwendung der Fünftelungsregelung beträgt die betreffende Einkommensteuer das Fünffache der Differenz aus demjenigen Steuerbetrag, welcher sich ohne das Versorgungskapital ergeben würde, und demjenigen Steuerbetrag, welcher maßgeblich wäre, wenn nur ein Fünftel des betreffenden Versorgungskapitals eingenommen würde.

Durch die rechnerische Fünftelung der Kapitalzahlung wird in vielen Fällen die Progression des Einkommensteuertarifs abgemildert.

bAV – Auszahlungsoptionen für Versorgungsleistungen

Tabelle: Beispiel für die Anwendung der Fünftelungsregelung

Durch die Fünftelung der Kapitalzahlung wird die Progression des Einkommensteuertarifs abgemildert. Quelle: Longial

Andere Entscheidungsgründe für die Auszahlungsform

Auch wenn steuerliche Auswirkungen für die Entscheidung sicherlich von Bedeutung sind, sollte diese nicht alleine aus steuerlichen Erwägungen getroffen werden – denn hier können oft auch ganz andere Faktoren eine gewichtige Rolle spielen. Gibt es zum Beispiel Hinterbliebene, die versorgt werden sollen, sind noch Verbindlichkeiten vorhanden oder stehen größere Anschaffungen bzw. Ausgaben an, die mit einer Einmalzahlung erledigt werden können? Und nicht zuletzt dürfte sicherlich auch die Einschätzung zum eigenen Gesundheitszustand die Entscheidung beeinflussen.

Besondere Auszahlung Ratenzahlung

Mehr und mehr wird in Versorgungswerken auch die sog. Ratenzahlung als Auszahlungsoption angeboten. Dabei wird das zur Verfügung stehende Kapital meist in fünf bis zehn Jahresraten ausgezahlt. Diese Variante bietet zahlreiche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Versorgungsberechtigten.

Gegenüber der Einmalkapitalzahlung hat die Ratenzahlung für den Arbeitgeber den Vorteil, dass das Kapital nicht in einer Summe zur Verfügung gestellt werden muss. Im Vergleich zur Rentenzahlung unterliegt sie nicht der Rentenanpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG. Die Anzahl der Raten steht – anders als bei den Renten einer lebenslangen Rente – zudem von Beginn an fest.

Für den Arbeitnehmer kann die Rate – im Vergleich zur Einmalzahlung – den Vorteil haben, dass die Leistung nicht sofort bei Eintritt des Versorgungsfalls in voller Höhe steuerpflichtig ist, sondern jede einzelne Rate bei Zufluss versteuert wird. Es kann sich insoweit eine Progressionsminderung ergeben. Dies gilt – bei einer ausreichend hohen Zahl der Raten – selbst dann, wenn die Anwendung der Fünftelungsregelung bei der alternativen Einmalzahlung in Betracht kommen würde. Darüber hinaus kann ein Versorgungswerk ggf. auch vorsehen, dass Raten vererbbar sind. Verstirbt der Versorgungsberechtigte, bevor alle Raten ausgezahlt sind, werden die Restraten – anders als bei einer betrieblichen Altersversorgung in Rentenform – in unveränderter Höhe an die Hinterbliebenen bzw. die Erben bezahlt.

Welche Auszahlungsoption ist nun die richtige oder die beste? Wie schon vermutet: Es kommt darauf an. Für Arbeitgeber gilt: Ein flexibles Versorgungswerk mit mehreren Auszahlungsoptionen erhöht die Attraktivität des Versorgungswerkes – Arbeitgeber sollten daher prüfen, ob und in welcher Form die Auszahlungen gegebenenfalls erweitert werden können. Für Arbeitnehmer gilt, sich die Optionen zur Auszahlung der betrieblichen Alters­versorgung anzuschauen und zu überlegen, eventuell mit steuer­licher Beratung, welche Option in der individuellen Situation am geeignetsten erscheint.

Wohl dem, der die Wahl hat.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 28 ff., und in unserem ePaper.

Bild: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Hoppstädter

bAV: Diese Direktversicherungstarife können überzeugen

bAV-Produkte: facettenreich, beratungsintensiv und gute Argumente in Sachen Mitarbeitergewinnung und -bindung. Das IVFP hat in einem Rating nun die Direktversicherungstarife unter die Lupe genommen und konstatiert der bAV allgemein Standhaftigkeit.

<p>Wenn es um Mitarbeitergewinnung und -bindung geht und über die entsprechenden Mittel und Wege gesprochen wird, wie sich ein Arbeitgeber hier besonders positionieren kann, dann ist auch die bAV nicht weit. Und ihre Attraktivität wurde in den vergangenen Jahren zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter gesteigert. So sind die Betriebsrenten bis zu einer gewissen Höhe frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse und werden nur anteilig auf die Grundsicherung angerechnet.</p><h5>BoLz vs. BzMl</h5><p>Die nun überwiegenden Tarife mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz) sind in allen Durchführungswegen möglich, die weniger werdenden BzMl-Tarife, die eine Beitragszusage mit Mindestleistung geben, nur als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Außerdem gibt es die reine Beitrags- und die reine Leistungszusage. </p><p>Trotz der Verringerung des Angebots in den BzMl-Tarifen sei die Zahl der Neuabschlüsse leicht gestiegen, was die Standhaftigkeit in der bAV gegenüber Veränderungen zeige und belege, dass, mit den nun überwiegenden BoLz-Tarifen, ein ausreichendes Angebot seitens der Versicherungsunternehmen offeriert werden könne, sagt Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).</p><p>Im jüngsten IVFP-bAV-Rating werden die Direktversicherung betreffend 81 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 85 Kriterien hin untersucht. Unterteilt ist das Rating in die fünf Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „Indexpolicen“, „Comfort“ und „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“. Wie in allen IVFP-Ratings üblich, setzt sich die Gesamtnote aus den vier Teilbereichsnoten für Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service zusammen. Die Bewertung erfolgt dann in den Notenstufen „exzellent“, „sehr gut“ und „gut“.</p><h5>Allianz in vier von fünf Kategorien in der Spitzengruppe</h5><p>In der Kategorie „Klassik“ konnten die IVFP-Analysten diesmal die Höchstnote allerdings nicht vergeben. Unter den Serviceversicherern erhalten LV 1871 und Nürnberger eine „sehr gute“ Gesamtbewertung, die Hannoversche als Direktanbieter wird ebenso mit „sehr gut“ bedacht.</p><p>In der Kategorie „Klassik Plus“ erreichen Allianz und Württembergische die Gesamtnote „exzellent“, dahinter folgen zwölf Versicherer mit einer „sehr guten“ Bewertung und weitere Gesellschaften.</p><p>Betrachtet man die Kategorie der Indexpolicen, so können neben Allianz und Württembergische auch noch HDI, neue leben und Nürnberger mit einem „exzellenten“ bAV-Direktversicherungstarif punkten. Dahinter folgen sechs Tarife von vier Versicherern mit der Note „sehr gut“ und weitere Gesellschaften.</p><p>An der Spitze der Kategorie „Comfort“ finden sich neben der Allianz auch Alte Leipziger, HDI, Stuttgarter (mit zwei Tarifen), Swiss Life und Zurich mit einer „exzellenten“ Bewertung. Eine „sehr gute“ Note erhalten fünf weitere Versicherer und auch dahinter folgen noch andere Gesellschaften.</p><p>Die meisten Tarife mit „exzellenter“ Bewertung gibt es laut IVFP-Rating in der Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (BoLz)“. Hier haben neben der Allianz, die mit zwei Tarifen in der Spitzengruppe vertreten ist, Alte Leipziger, AXA, Continentale, LV 1871, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische und Zurich die Nase vorn. Dahinter folgen elf „sehr gute“ Tarife von neun Versicherern und noch weitere Gesellschaften.</p><p>Zu den Ratingergebnissen geht es <a href="https://ivfp.de/bAV-dv-rating-2022/&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><h5>AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung</h5><p>Um in Sachen bAV nicht den Überblick zu verlieren und ihren Kunden stets mit aktuellem Rat zur Seite stehen zu können, haben Sie als Versicherungsmakler auch die Möglichkeit, sich beim AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung am 22.09.2022 in Mannheim auf dem Laufenden zu halten. Infos und Anmeldemöglichkeit gibt es <a href="https://www.asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung&quot; target="_blank" >hier</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © NewmanStudio – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1527B3CC-CE12-4BB2-98B1-CE5CC5594E55"></div>