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Assekuranz bAV allgemein

Insolvenzen führen zu mehr Sicherungsfällen beim PSVaG

2024 verzeichnete der Pensions-Sicherungs-Verein mehr Sicherungsfälle aufgrund steigender Firmeninsolvenzen. Der Anstieg des Schadenvolumens fiel jedoch moderater aus, da in einigen Fällen die bAV an die Arbeitgeber zurückübertragen werden konnte.

Im Jahr 2024 machte sich die steigende Zahl an Firmeninsolvenzen auch beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bemerkbar. Die Zahl der Insolvenzen, für die der PSVaG leistungspflichtig wurde, stieg auf 504 Sicherungsfälle – ein Anstieg von 21% gegenüber dem Vorjahr, in dem 417 Fälle verzeichnet wurden. Gleichzeitig ging die Zahl der neu abzusichernden Versorgungsberechtigten von 61.900 im Vorjahr auf 48.600 zurück.

Sozialpolitischer Auftrag des PSVaG

Der PSVaG ist gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Ende 2024 waren dort 103.050 Arbeitgeber gemeldet, insgesamt standen über 14 Millionen Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelte es sich um 4,7 Millionen Rentner und 9,6 Millionen Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften.

Schadenvolumen um 10% gestiegen

Das Schadenvolumen des PSVaG ist 2024 von 631 Mio. Euro auf 703 Mio. Euro gestiegen und lag damit gut 10% über dem Vorjahreswert. Durch erfolgreiche Rückübertragungen der bAV in 51 Fällen – bei denen insolvente Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb fortführen konnten – wurde das Schadenvolumen spürbar reduziert. Zusätzlich minderten Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von 162 Mio. Euro den finanziellen Aufwand.

Der PSVaG leistete im Jahr 2024 direkte Zahlungen in Höhe von 74 Mio. Euro an Versorgungsberechtigte. Darüber hinaus erbrachte das Konsortium, über das der PSVaG Rentenleistungen absichert, Zahlungen in Höhe von 847 Mio. Euro.

Weitere Entwicklungen

Der Beitragssatz lag im 2024 bei lediglich 0,4 Promille und damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 1,9 Promille. Möglich wurde dieser niedrige Satz durch zuvor gebildete Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sowie durch ein günstiges Kapitalmarktumfeld. Ohne diese entlastenden Faktoren hätte der Beitragssatz bei rund 2 Promille gelegen.

Insolvenzanträge aus den letzten Monaten des Jahres 2024 wurden nicht mehr rechtzeitig eröffnet, um noch ins alte Jahr zu fallen. Dennoch konnten 327 Mio. Euro in die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen eingestellt werden – ein Betrag, der sich beitragssenkend auf das Jahr 2025 auswirken wird.

Aktuell verläuft das Schadengeschehen laut PSVaG auf dem Niveau des Vorjahres. Im weiteren Jahresverlauf rechnet der Verein jedoch angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage mit einem Anstieg der Insolvenzen. (bh)

 

„Stuttgarter setzt auf bAV mit modernen Anlagekonzepten“

Die Stuttgarter hat jüngst Pläne für einen Zusammenschluss mit der SDK bekannt gegeben. Wie bettet sich das in die Wachstumsstrategie des Maklerversicherers ein? Wie stellt sich die Stuttgarter in der bAV auf? Und wie können Versicherungsmakler durch die Digitale Rentenübersicht beim Kunden punkten?

Interview mit Ralf Berndt, Vorstand Vertrieb und Marketing, und Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
Herr Berndt, Herr Protoschill, 2024 geht langsam zu Ende. Wie ist das Jahr für die Stuttgarter bis dato verlaufen?

Ralf Berndt 2024 verlief bisher sehr erfolgreich. Das Neugeschäft in der Lebensversicherung nach laufenden Beiträgen liegt deutlich über dem Vorjahr. Wir sind guter Dinge, im 14. Jahr in Folge die laufenden Beitragseinnahmen steigern zu können. Gerade mit Blick auf das schwierige Marktumfeld der vergangenen Jahre macht uns das schon stolz.

Per Protoschill Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird in diesem Jahr wieder zu diesem Erfolg beitragen. 2023 hatten wir das bAV-Neugeschäft um rund 40% ausgebaut, für 2024 trauen wir uns wieder eine deutliche Steigerung zu.

Für einen Paukenschlag sorgte die Ankündigung, dass Die Stuttgarter einen Zusammenschluss mit der SDK prüft. Welche Mehrwerte erhofft sich Die Stuttgarter davon?

RB Wir befinden uns gerade mitten in der formalen Prüfung eines Zusammenschlusses. Wenn es zu dem Zusammenschluss kommen sollte, wären Die Stuttgarter und die SDK vereint viel stärker. Gerade vertrieblich sehe ich nach Abschluss des möglichen Zusammenschlusses große Chancen. Die Kombination von Kranken- und Unfallschutz sowie Altersvorsorge aus einer Hand wäre ein echtes Pfund für die unabhängige Beratung. Dazu kämen weitere Chancen, bspw. die Kombination von bAV mit betrieblicher Krankenversicherung. Der weitere Plan sieht vor, die Mitglieder- bzw. Abgeordnetenversammlungen der SDK sowie der Stuttgarter Mitte des kommenden Jahres um die notwendigen Beschlüsse für eine schrittweise Integration der Gesellschaften in eine gemeinsame Gruppe zu bitten.

2025 kommt die Anhebung des Höchstrechnungszinses. Welche Auswirkungen erwarten Sie für das Altersvorsorgegeschäft?

RB Bis dato sehen wir keinerlei Auswirkungen auf unser Neugeschäft, insbesondere keine negativen Effekte. Ich gehe davon aus, dass sich das in den letzten Wochen des Jahres auch nicht mehr ändert. Für die Altersvorsorge lassen sich durch die Erhöhung grundsätzlich wieder höhere Garantien abbilden. Nicht zuletzt deshalb werden wir zum Jahreswechsel aufgrund der Anhebung alle Lebensversicherungsprodukte überarbeiten – sowohl die Altersvorsorgeprodukte als auch die biometrischen Produkte. Dies wirkt sich natürlich positiv auf unser Produktportfolio aus.

Wie profitieren die Bestands­kunden von der Erhöhung?

RB Wir haben frühzeitig mit entsprechenden Übergangsregelungen reagiert, um die Vorteile des neuen Höchstrechnungszinses an die Kunden weiterzugeben. In der Altersvorsorge erfolgt für alle index- und fondsgebundenen Tarife eine automatische, kostenfreie Umstellung der Hauptversicherung auf den besseren garantierten Rentenfaktor. Unsere Bestandskunden profitieren ebenfalls: Abhängig vom konkreten Tarif und dem damit verbundenen Beginn der aktuellen Tarifgeneration wird umgestellt. Für einige Tarife gilt dies sogar rückwirkend bis Januar 2022. In der Einkommensabsicherung ist für alle Verträge mit Abschluss ab 01.07.2024 bis Ende des Jahres eine Umstellungsoption verbunden. Hier prüfen wir, ob sich durch eine Umstellung auf die neue Tarifgeneration die versicherte Rente bei gleichem Beitrag erhöht. Ist dies der Fall wird ein entsprechendes Angebot erstellt – ohne erneute Risikoprüfung.

Für Die Stuttgarter ist die bAV ein großes Thema. Geht der Gesetzentwurf zum Betriebsrenten- stärkungsgesetz (BRSG II) in die richtige Richtung oder hätten Sie sich „mehr“ gewünscht?

PP Klar, die „Wunschliste“ war länger. Das Wichtigste: Die bAV ist und bleibt politisch gewollt, wird weiter und noch mehr gefördert. Eine sehr gute Nachricht für Beschäftigte, Arbeitgeber und Vermittler. Die meisten Arbeitgeber und Beschäftigten wollen eine bAV – sie benötigen Unterstützung in der Umsetzung und bei der Optimierung. Das ist der Ansatzpunkt für die Vermittler. Positive Impulse erwarte ich von den Verbesserungen in der Förderung der arbeitgeberfinanzierten Versorgung für Niedrigverdiener, wenn das geplante Gesetz noch so kommt.

Und welches Wachstumsziel verfolgt Die Stuttgarter im Bereich bAV?

PP Wir setzen weiter auf leistungsstarke bAV-Lösungen mit modernen Anlagekonzepten. Die Änderungen, die sich aus dem BRSG II ergeben, bringen weitere Verbesserungen. Das geht damit los, dass die bAV in aller Munde ist. Mit dem Fokus auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV und – wo der Tatbestand greift – der zusätzlichen Förderung für Arbeitgeber von Niedrigverdienern gibt es hervorragende Ansatzpunkte für die Beratung zur bAV, die mit 30% bis 51% steuerlich gefördert wird. Natürlich wollen wir unseren Wachstumskurs erfolgreich fortsetzen. Auch hier könnte der mögliche Zusammenschluss mit der SDK einen kräftigen Schub geben. bAV und betriebliche Krankenversicherung könnten beispielsweise zu einem „betriebliche Vorsorge“-Konzept kombiniert werden. 

Ab 2025 müssen alle Versorgungseinrichtungen bei der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) angebunden sein. Welche Potenziale ergeben sich dadurch für die Versicherungs­makler?

RB Die Digitale Rentenübersicht fördert die Transparenz über die eigene Vorsorgesituation. Das ist so wichtig, weil Klarheit die erste Voraussetzung ist, um Versorgungsbedarf zu erkennen und Lücken zu füllen. Die fehlende Kontextualisierung der ausgewiesenen Zahlen in der Digitalen Rentenübersicht dürfte für die meisten Menschen jedoch eine Herausforderung sein. Hier kommt die qualifizierte Beratung ins Spiel.

Und wie können Vermittler diese neue Technologie effektiv in ihre Beratungspraxis integrieren? 

RB Sie haben die Chance, sich über die Digitale Rentenübersicht als Wissensvermittler und kompetente Ansprechpartner zu positionieren. Vermittler sollten sich schnell selbst registrieren, um Funktionen und potenzielle Hürden besser zu verstehen. Die Unterstützung der Kunden bei Registrierung und Interpretation ihrer Anwartschaften bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich als serviceorientierter Profi zu etablieren.

Welche Unterstützung bieten Sie Ihren Vertriebspartnern bei der Integration digitaler Lösungen?

PP Wir sind seit Herbst mit einer Informationsoffensive für unsere Geschäftspartnerinnen und -partner aktiv. Mit großem Erfolg – beispielsweise wurde unser Webinar, in dem wir über technische Details und vertriebliche Möglichkeiten informierten, von mehr als 500 Teilnehmenden besucht. Diese DRÜ-­Offensive setzen wir 2025 fort. Geplant sind weitere Schulungsangebote, eine FAQ-Reihe oder auch Ansprachehilfen. Die Angebote finden Interessierte auf rentenuebersicht.stuttgarter.de.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 12/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Ralf Berndt und Per Protoschill, Stuttgarter

 
Interview mit
Ralf Berndt
Per Protoschill

„Wir müssen das Thema bAV für alle einfacher machen“

Während es mit der Durchdringung der bAV in großen Firmen vorangeht, besteht bei KMU noch Luft nach oben. Worin die Hürden liegen und wo Vermittler ansetzen können, erläutert Dr. Oliver Horn von der ERGO Vorsorge. Dort setzt man auf ein bAV-Expertenteam mit modularem Baukasten, um KMU zu unterstützen.

Interview mit Dr. Oliver Horn, Vorstandsmitglied der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG
Herr Dr. Horn, das Kabinett hatte noch vor Kurzem den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Wie wird es nach dem Ende der Ampelregierung Ihrer Meinung nach mit dem Gesetz weitergehen? Und wie finden Sie den Entwurf überhaupt?

Wir finden es wichtig, dass das Thema angegangen wird. Und insofern hoffen wir, dass es ungeachtet der aktuellen Entwicklungen in der Regierungskoalition weitergeht mit dem Gesetz. Richtig gut am aktuellen Entwurf finden wir die Ausweitung und Dynamisierung der Grenzen für die Geringverdienerförderung – damit kann das Erfolgsmodell betriebliche Altersversorgung auch für diese häufig noch unterversorgte Beschäftigtengruppe weitergeschrieben werden. Leider hat es der Gesetzgeber im aktuellen Kabinettsentwurf versäumt, das Thema Opting-out auf Betriebsebene wirksam zu regeln. Dies sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens noch geändert werden.

Die Durchdringung der bAV vor allem bei größeren Unternehmen und solchen mit Tarifbindung schreitet voran, im Mittelstand und bei kleineren Firmen besteht noch deutliches Ausbaupotenzial. Wie nehmen Sie die Entwicklung aktuell wahr?

Richtig, wir stellen immer wieder fest, dass in vielen kleinen und mittleren Unternehmen das Wissen über die Vorteile der bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch nicht ausreichend verbreitet ist. Leider! Denn zum einen ist die zunehmende Rentenlücke ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer, und die daraus entstehende Bereitschaft zur Eigenvorsorge sollte besser genutzt werden. Zum anderen macht die demografische Entwicklung auch vor kleineren und mittelgroßen Unternehmen nicht Halt. Arbeitgeber sind gut beraten, die Attraktivität für ihre Mitarbeiter zu erhöhen – zum Beispiel mit guten bAV-Lösungen.

Worin bestehen denn nach wie vor die größten Hürden?

Wir müssen das Thema bAV für alle einfacher machen. Betriebliche Altersversorgung ist leider komplex. In großen Unternehmen gibt es oft speziell dafür zuständige Personen, die sich regelmäßig mit der bAV-Thematik auseinandersetzen und diese aktiv im Unternehmen anbieten. Bei kleineren Unternehmen fehlt diese Expertise jedoch oft. Der Bedarf an kompetenter Beratung ist also sehr hoch.

Wo können Vermittler denn gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ansetzen?

Es muss unser Ziel sein, die Sache gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ohne bAV-Spezialisten so weit wie möglich zu vereinfachen. Deswegen haben wir ein ERGO bAV-Expertenteam mit einem modularen Baukasten aufgesetzt: fünf bAV-Profis, die es allen Beteiligten einfach machen. Eine Produktexpertin, die alle Durchführungswege und Produkte kennt; ein Serviceexperte, der bei der Kundenansprache hilft; ein Beratungsexperte als persönlicher Ansprechpartner des Vertriebspartners für die Koordination; eine Digitalexpertin für moderne Beratungs- und Verwaltungstools wie XEMPUS Advisor, XEMPUS Budgetberater oder auch unser ERGO bAV-Tarifrechner; und ein Experte unseres Beratungsunternehmens Longial, der sich in deren Auftrag um rechtliche, administrative und aktuarielle Aufgaben kümmert. Im Zusammenspiel dieser fünf Experten und ihres modularen Baukastens lässt sich die betriebliche Altersversorgung schnell und einfach auf die Bedürfnisse und Ansprüche gerade auch der kleineren und mittleren Unternehmenskunden zuschneiden.

Zudem haben Sie Ihr bAV-Angebot erst kürzlich um eine neue Betriebsrente erweitert. Was bietet das Produkt?

Die ERGO Betriebs-Rente Dynamik ist ein kosteneffizientes Produkt mit Top-Konditionen. Es bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten wie flexible Garantieniveaus von 60 bis 100% und attraktive Anlageportfolios für die Kapitalanlage – bis hin zur Option, die Kapitalanlage aus rund 80 Einzelfonds selbst zusammenzustellen.

Außerdem haben wir bei der ERGO Betriebs-Rente Dynamik einen besonderen Schwerpunkt auf soziale und ökologische Aspekte gelegt. Denn wir wissen aus vielen Kundengesprächen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer heute großes Interesse daran haben. Die ERGO Betriebs-Rente Dynamik weist für das Sicherungsvermögen aktuell mit 75% eine der höchsten SFDR-Quoten aller Versicherer in Deutschland auf. Damit sagen wir den Kunden zu, dass wir mindestens 75% ihrer Beiträge, die ins Sicherungsvermögen der ERGO Vorsorge fließen, unter sozialen und ökologischen Aspekten anlegen. Über die Kombination mit den Portfolios bieten wir Kunden somit ein konsequent nach diesen Kriterien ausgerichtetes Produkt.

Für welche Kundengruppen eignet es sich also?

Es ist ein tolles Produkt für breite Kundengruppen, vor allem aber für Kunden, die eine Partizipation am Kapitalmarkt und hohe Freiheitsgrade in der Kapitalanlage wünschen und dabei sämtliche Vorteile einer modernen und sicheren Betriebsrente nutzen möchten.

Mit welchen Erwartungen blicken Sie auf das kommende Jahr – für die bAV allgemein und die Geschäftsentwicklung in Ihrem Hause?

Die positive Entwicklung der bAV sollte andauern und ist ja nicht zu Unrecht ein klares Ziel der Politik – sicherlich auch im kommenden Jahr unter veränderten Vorzeichen. Als ERGO Vorsorge wollen wir auch in diesem Bereich zu den Marktführern gehören. Unsere neue ERGO Betriebs-Rente Dynamik entwickelt sich vom Start weg vertrieblich sehr erfreulich. Unser Angebot an Lösungen für die Altersversorgung und die Arbeitskraftabsicherung ist sehr attraktiv, sodass wir sicherlich weitere Marktanteile gewinnen werden. Doch wir bleiben nicht stehen: Unser Produktangebot entwickeln wir selbstverständlich weiter. Außerdem treiben wir den weiteren Ausbau unserer digitalen Beratungs- und Antragsprozesse voran. Für 2025 sind wir also sehr optimistisch.

Bild: © ERGO Vorsorge

 

PSVaG legt Beitragssatz für 2024 fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4‰ festgesetzt. Im Vorjahr betrug der Satz 1,9‰. Grund für den ungewöhnlich geringen Beitrag sei laut PSVaG ein hoher entlastender Sondereffekt.

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) in Köln, Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, hat den Beitragssatz für 2024 mitgeteilt. Mit 0,4‰ fällt er deutlich niedriger aus als im Vorjahr, als der Wert 1,9‰ betrug. Bereits diesen Sommer war der PSVaG von einem Beitragssatz für 2024 unterhalb des Vorjahreswertes ausgegangen. Trotz einer deutlich gestiegenen Zahl an Unternehmensinsolvenzen in Deutschland hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der gesicherten Schäden insgesamt nur leicht erhöht. Das den PSVaG betreffende Schadenvolumen hat sich im zweiten Halbjahr deutlich günstiger entwickelt, als noch Mitte des Jahres befürchtet werden musste.

Hoher entlastender Sondereffekt

Dies führe zusammen mit einem freundlichen Kapitalmarktumfeld sowie einem sehr hohen entlastenden Effekt aus der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu dem nun sehr geringen Beitragssatz, wie der Verein mitteilt. Ohne diesen entlastenden Sondereffekt hätte sich für 2024 ein Beitrag von 2,0‰ ergeben. Auch dieser Wert hätte noch deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2,7‰ gelegen.

Rund 158 Mio. Euro Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen

Durch den Beitragssatz von 0,4‰ und die gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage von 394 Mrd. Euro beläuft sich das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr auf rund 158 Mio. Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 726 Mio. Euro.

Beitrag für Pensionskassenzusagen

Für Zusagen über Pensionskassen ist auch in diesem Jahr ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten, der zur Erhöhung des Ausgleichsfonds verwendet wird. Dieser liegt bei 1,5‰ der Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionskassenzusagen.

Über den Pensions-Sicherungs-Verein

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz, in dem das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben. Der PSVaG feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen und zählt aktuell rund 103.400 Mitglieder. (tik)

Bild: © domoskanonos – stock.adobe.com

 

Studie: Was macht betriebliche Vorsorge für KMU attraktiv?

Das Marktforschungsinstitut HEUTE UND MORGEN hat die Hemmnisse und Erfolgstreiber für betriebliche Vorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen analysiert. Für viele Arbeitgeber und -nehmer ist insbesondere die bAV nicht besonders attraktiv. Auch Makler sehen laut der Studie Bedarf für eine Neuausrichtung.

Wie attraktiv sind betriebliche Vorsorgeangebote in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)? Die aktuelle Marktstudie „Die Psychologie der betrieblichen Vorsorge – 360 Grad Perspektive“ des Marktforschungsinstituts HEUTE UND MORGEN hat die Sicht von Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie Versicherungsmaklern ausgewertet. Das Ergebnis: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV) sind nicht so relevant, wie man glauben könnte.

Warum ist das so? Lohnzusatzleistungen sind beliebt – und gelten für viele Arbeitnehmer und Bewerber als eine Selbstverständlichkeit, die sie vom Unternehmen erwarten. Auch für Arbeitnehmer haben sie Vorteile, ein häufiges Argument ist die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Und dennoch sind die Marktanteile der bAV in KMU seit Jahren rückläufig, so die Studie. Waren es im Jahr 2019 noch 42%, ist der Marktanteil im Jahr 2024 auf 36% geschrumpft.

Die bKV befindet sich zwar im Aufwind, ist aber mit 15% Marktanteil im Jahr 2024 (2019: 11%) laut dem HEUTE UND MORGEN Gewerbekunden-Check Assekuranz 2024 noch kein durchschlagender Markterfolg.

Ein weiteres „Problem“ betrieblicher Vorsorgeprodukte: Andere Lohnzusatzleistungen, wie etwa Jobräder, Zuschüsse zu Kindergartenbeiträgen, öffentliche Transportmittel oder Fitnessstudio drohen ihnen den Rang abzulaufen.

Betriebliche Vorsorge ist oft nicht unmittelbar „erlebbar“

Was also muss eine Lohnzusatzleistung können, damit sie von allen Parteien als attraktiv empfunden wird? Ein zentraler Faktor ist ihre Erlebbarkeit im Alltag, so die Studie. Aus psychologischer Sicht – die Studie nennt hier als Stichwort die „Bedürfnispyramide“ – ist die betriebliche Vorsorge hier bereits im Nachteil. Die Vorteile der betrieblichen Vorsorge, vor allem die der bAV, sind nicht unmittelbar im Alltag spürbar– die des Jobrads oder Fitnessstudios dagegen schon.

In der bAV sollte stärker nach Wegen gesucht werden, Produktangebote mit erweiterten unmittelbar erlebbaren Zusatz(-Nutzen) auszustatten, so die Studie. Auch die Kommunikation müsse Kunden nicht nur auf rationaler, sondern auch auf emotionaler Ebene ansprechen. Laut der Studie ist die bKV hier bereits einen Schritt weiter, vor allem mit den sogenannten Budgettarifen. Hier werde die Absicherung für den Risiko-bzw. Krankheitsfall mit unmittelbar erlebbaren Mehrwerten im Alltag der Mitarbeiter kombiniert, wie aktiv etwas für seine Gesundheit zu tun, oder sich im Gesundheitsbereich etwas „gönnen“ zu können.

Betriebliche Vorsorge muss auch Arbeitgebern Mehrwerte liefern

Auch auf Arbeitgeberseite muss das Angebot betrieblicher Vorsorgeprodukte den Entscheidern eigene Mehrwerte liefern. Das Argument der Mitarbeitergewinnung und -bindung diene vorwiegend zur Existenzsicherung des Unternehmens und greife dadurch in der Bedürfnispyramide ebenfalls zu kurz. Die Werte und Bedürfnisse des Entscheiders selbst anzusprechen scheint erfolgversprechender, heißt es in der Studie. Gelingt dies nicht, werden Lohnzusatzleistungen aus Arbeitgebersicht oft nur als „Pflichtübung“ angesehen – was sich auch in der Resonanz der Belegschaft widerspielt.

Makler sehen bAV-Markt derzeit eher pessimistisch

Vor allem bAV-Produkte werden in KMU nur selten aus wirklicher Überzeugung abgeschlossen. Zudem fürchten Arbeitgeber oft den Aufwand der Implementierung und Verwaltung der Produkte. In der Außenwirkung erscheinen die Produkte zudem oft „angestaubt“, heißt es.

Auch Makler sehen den bAV-Markt derzeit eher pessimistisch, resümiert die Studie. Gleichzeitig wünschen sie sich eine bevorzugtere Behandlung der bAV im Bereich der Lohnzusatzleistungen – und mehr politische Lobbyarbeit der Versicherer, um dies zu erreichen.

„Die Versicherer können in puncto Produktgestaltung, Marketing und Vertrieb der betrieblichen Vorsorge von erfolgreichen anderen Lohnzusatzleistungen noch einiges lernen“, sagt Axel Stempel, Geschäftsführer bei HEUTE UND MORGEN. „Ohne entscheidende neue Impulse und umfassendere Neuausrichtungen ist insgesamt zu befürchten, dass insbesondere die bAV künftig noch tiefer in die Krise geraten und weiter an Marktanteilen verlieren wird.“

Aussicht im Bereich bKV positiver

Die bKV sollte ebenfalls sichtbarer gemacht werden – trotzdem sehen Makler in diesem Bereich optimistischer in die Zukunft. Auf Unternehmensseite wird aber oft noch gezögert. Viele KMU empfinden die geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern für die Kollektivverträge als Hindernis, auch die Frage der Übertragbarkeit der Leistungen bei einem potenziellen Arbeitgeberwechsel lässt viele zögern. Budgettarife werden grundsätzlich als attraktiv angesehen, hier hapert es aus Arbeitnehmersicht allerdings noch in der praktischen Umsetzung. (js)

Bild: © Mickey – stock.adobe.com

 

bAV anders: Wenn Rente sich wieder richtig rentiert

Wie lässt sich besser lebenslanges Einkommen sichern: mit einer Leibrente eines Versicherers oder einem Auszahlplan auf Fondsbasis? Dies haben sich die bAV-Experten von KPM gefragt und begonnen, die bAV neu zu denken. Herausgekommen ist ein Konzept, das verschiedene Aspekte der Vorsorge vereint.

Ein Beitrag von Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH, und Matthias Walter, Geschäftsführer der KPM Smart Invest GmbH

Die Leibrente eines Versicherers oder ein Auszahlplan auf Fondsbasis – was ist besser geeignet für ein gutes, lebenslanges Alterseinkommen? Ange­stoßen durch die Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge des Bundesfinanzministeriums wird momentan zu dieser Frage ein lebhafter Disput geführt. Versicherer als auch Fondsanbieter sind dabei mit teils sehr umfang­reichen Beweisführungen bemüht, sich gegenseitig ihre Argumente zu widerlegen.

Wer hat recht?

Welche Seite hat denn jetzt recht? Die Autoren meinen: beide. Denn einerseits gibt eine lebenslang garantierte Rentenleistung die nötige Sicherheit im Alter, andererseits bietet ein Auszahlplan viel mehr Flexibilität, meist auch mehr Rendite und damit höhere Rentenzahlungen. Dass aber beides – auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – konzeptionell zusammengehen kann, zeigt z. B. die KPM mit der von Geschäftsführer Alexander Siegmund entwickelten und 2016 auf den Markt gebrachten versicherungsrückgedeckten Gruppenunterstützungskasse smart|pension.

Jeder möge selbst entscheiden

Darin wurden lebenslang garantierte Rentenleistungen auf zweierlei Arten mit dem finanztechnischen Prinzip von Auszahlplänen verbunden: als zusätzlich oder alternativ zur Leibrente und Einmalzahlung wählbare Leistungs­option, die sogenannte Tranchenzahlung in bis zu zehn Jahresraten. Damit wird eine vor allem auch steuerlich sehr attraktive Flexibilität beim Bezug der Leistungen erreicht. Übrigens: Kapitalzahlungen bedeuten ja nicht, dass das Vermögen damit verbraucht und nicht mehr zur finanziellen Absicherung vorhanden ist. Jeder möge doch individuell selbst entscheiden können, wie er sein Altersvermögen über die Jahre am besten verwendet.

Zudem gibt es eine mit dem je­weiligen Trägerunternehmen abgestimmte realitätsnahe Kalkulation der durchschnittlichen Lebens­erwartung im eigenen Kollektiv und der in der Auszahlphase an­gesetzten Anlagenrendite. So wird jedem Unternehmen die Möglichkeit geboten, seine eigene bAV unabhängig von Versicherern individuell zu gestalten und zu kalkulieren.

Die Idee und Notwendigkeit zur Entwicklung von smart|pension begründet Siegmund mit der intensiven fachlichen, rechtlichen und vertrieblichen Auseinandersetzung mit Fragen und Nachteilen herkömmlicher Versorgungslösungen in seiner eigenen langjährigen bAV-Beratungspraxis. Vor allem die am Markt angebotenen niedrigen garantierten Rentenleistungen mit Sterblichkeitsannahmen und damit auch Rentenfaktoren weit jenseits jeglicher Lebensrealität machen diese für ihn vergleichsweise un­attraktiv und schwer vermittelbar.

Deswegen liegt bei smart|pension der Kalkulation eine durchschnitt­liche, deutlich über dem statis­tischen Mittel angesetzte Lebens­erwartung von knapp 94 Jahren und eine angenommene Verzinsung von durchschnittlich 3% p. a. zugrunde. Jedes Trägerunternehmen kann aber auch längere Lebenserwartungen ansetzen, wenn es dies wünscht.

Wie wird das praktisch umgesetzt?

Mit einem für die Rentenphase eigens entwickelten versicherungs­förmigen Vermögensmanagement kann KPM in Abstimmung mit den Vertriebspartnern jedes Trägerunternehmen nach deren Vorgaben individuell kalkulieren. Faktisch wird damit für jedes Unternehmen ein eigener Deckungsstock gebildet mit eigenen kollektiven Rechnungsgrundlagen.

Über das Alter 120 hinaus

Geht man „forensisch“ auf die Suche nach den Ursachen der niedrigen Rendite herkömmlicher bAV-Lösungen, so führt die Spur immer wieder hin zum historisch bedingten Problem, das hochverzinsliche Bestandsverträge für Versicherer darstellen. Deren Garantiezinsen von bis zu 4% mussten schließlich auch bei zwischenzeitlich negativen Kapitalmarktrenditen bedient werden. Logischer­weise können Neuverträge dann nicht mehr mit den gleichen Konditionen kalkuliert werden. Das geht dann eben nur noch über eine Streckung der rechnerischen Zahldauer, teilweise – je nach garantiertem Rentenfaktor – auch über das Alter 120 hinaus.

Keine anderen Verträge mitfinanzieren

Allein durch die realitätsnahe Kalkulation liegen die garantierten Renten bis zu 75% über dem Marktdurchschnitt. Oder anders betrachtet: Arbeitgeber erreichen mit ca. 40% weniger Aufwand die gleichen garantierten Leistungen. Nicht, weil man „irgendwie zu gut“ rechnet, sondern einfach nur mit realistischen Annahmen. Die Trägerunternehmen sollen mit ihrer bAV ja keine anderen Verträge innerhalb einer Versichertengemeinschaft mitfinanzieren, sondern für sich selbst nachhaltige Liquiditäts- und Wettbewerbsvorteile erzielen.

Unterstützungskasse gehört den Mitgliedern

Die Unterstützungskasse wie­derum hat als Versorgungseinrichtung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sie gehört schließlich ihren Mitgliedern, den Arbeitgebern. Sämtliche Überschüsse aus Kapitalanlagen und Sterblichkeitsgewinnen bleiben deswegen im Eigentum der Trägerunternehmen. Sie müssen in der Rentenphase also nicht mit einem Versicherer geteilt werden und können zu 100% zur Leistungssteigerung, Kostenreduktion und Risikovorsorge in der eigenen bAV verwendet werden. Das alles schlägt sich direkt in den garantierten Rentenfaktoren von smart|pension nieder. Letztendlich kann so eine Leibrente wie ein kollektiver Auszahlplan unternehmensindividuell kalkuliert werden.

bAV neu denken

Wenn man bAV konsequent neu denkt und anders gestaltet, müssen sich weit überdurchschnittliche und lebenslang garantierte Leistungen also nicht ausschließen. Leistungen können übrigens zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr jederzeit frei und flexibel kombinierbar auch in Teilen zeitlich nacheinander abgerufen werden. Das ist ein weiterer Vorteil des eigenen Vermögensmanagements: Bei smart|pension folgt die Rückdeckung somit der Leistung und nicht umgekehrt. Sprich: Das Vermögensmanagement passt sich den Wünschen und Bedürf­nissen der Versorgungsberechtigten an, die dabei nicht an Tarifbedingungen von Versicherungsverträgen gebunden sind. Auch das ist ein Stück gelebte Realitätsnähe.

Es geht doch! Nämlich, beiden Seiten im Kern recht zu geben und die jeweiligen Vorteile über die individuelle Kalkulation einer kollektiven Versorgung mitein­ander zu verbinden.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2024 und in unserem ePaper.

Bild oben: © Iconic Prototype – stock.adobe.com; Porträtfotos: © KPM

 
Ein Artikel von
Alexander Siegmund
Matthias Walter

bAV-Kapitalzahlungen: Was im Versorgungsfall zu beachten ist

Während bAV-Leistungen überwiegend als lebenslange Leibrente erfolgen, ist auch eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Dies kann Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bieten, doch sind auch arbeits- und steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Eine Übersicht bietet Aktuar Michael Gerhard von Longial.

Ein Beitrag von Michael Gerhard, Aktuar bei der Longial GmbH

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden überwiegend in Form einer lebenslangen Leibrente erbracht. Doch zwingend ist das nicht. Versorgungswerke können auch vorsehen, dass im Versorgungsfall die Auszahlung in Form eines einmaligen Kapitals erfolgt (vgl. u. a. das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.09.2016 – 3 AZR 411/15). Dies gilt in allen fünf Durchführungswegen, also in der unmittelbaren Versorgungszusage (Direkt­zusage), der Direktversicherung, der Unterstützungskasse, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds.

Der Vorteil von Kapitalzahlungen im Versorgungsfall

Aus Sicht des Arbeitgebers kann die Leistungserbringung in Kapitalform Vorteile bieten. Denn bei der Leistung eines Einmalkapitals stellen sich keine Fragen nach einer etwaigen Anpassungspflicht laufender Leistungen gemäß § 16 BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Auch sind nach dem Wegfall der Verpflichtung durch Zahlung eines Einmalkapitals keine Beiträge für die gesetzliche Insolvenzsicherung mehr zu entrichten. Darüber hinaus wird die Verwaltung der bAV ent­lastet. Diese Effekte sind bei einer Direktzusage naturgemäß besonders hoch. Aber auch aus Sicht der Arbeitnehmer kann die Gewährung einer Leistung in Kapitalform gewünscht sein. Womöglich ist bei Eintritt in den Ruhestand noch eine Immobilie abzubezahlen oder eine wichtige Anschaffung zu tätigen. Nicht selten findet man daher seit geraumer Zeit auch Versorgungswerke vor, bei denen Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Auszahlungsformen optional wählen können.

Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Versorgungswerken

Die folgenden arbeitsrechtlichen Ausführungen betreffen solche Formen der betrieblichen Altersversorgung, welche auch unter den Geltungsbereich des BetrAVG fallen.

Bei der Gestaltung entsprechender Versorgungswerke sollte man sorgfältig vorgehen. Nicht jede Regelung zur Umrechnung einer vorrangig zugesagten Rente in eine optional wählbare Kapitalleistung hält einer arbeitsrechtlichen Überprüfung stand. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber im Versorgungsfall die Auszahlungsform allein festlegen kann. So hat das BAG z. B. entschieden, dass eine Klausel unwirksam ist, wonach anstelle einer Rente eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von zehn Jahresrenten erbracht wird (Urteil vom 17.01.2023 – 3 AZR 220/22). Hier bestand aus Sicht des Gerichts keine Wertgleichheit. Hingegen kann eine Klausel, mit der sich ein Arbeitgeber vorbehält, eine vorrangig zugesagte lebenslange Rente durch eine einmalige barwert­gleiche Kapitalleistung zu ersetzen, zulässig sein (BAG-Urteil vom 17.01.2023 – 3 AZR 501/21).

Allerdings hängt die Höhe eines Barwerts naturgemäß von verschiedenen Faktoren – wie Zins, Biometrie und Rentendynamik – ab. In welcher Spanne die genannten Rechnungsgrundlagen zulässig sind, damit der gebildete Barwert arbeitsrechtlich nicht angreifbar ist, ist derzeit noch nicht höchstrichterlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Rechnungszins. Alte Versorgungs­ordnungen sehen oftmals noch eine Umrechnung mit dem nach § 6a EStG für die Bildung von Pensionsrückstellungen maßgeblichen Rechnungszins von 6% vor. Heute ver­treten viele Experten hingegen die Meinung, dass ein aktuell für Verpflichtungen marktüblicher Zins bzw. der für Pensionsverpflichtungen geltende handelsbilanzielle Zins nach § 253 Abs. 2 HGB eine geeig­nete(re) Rechnungsgrundlage darstellt.

Worauf gesondert zu achten ist

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Kapitaloption erst nachträglich in ein Versorgungswerk aufgenommen oder sogar eine bisherige Rentenzusage in eine Kapitalzusage überführt werden soll. Bereits mit seinem Urteil vom 15.05.2012 (3 AZR 11/10) hatte das BAG hierfür Grenzen gesetzt. Laufende Rentenleistungen haben nach Ansicht des Gerichts für Arbeitnehmer eine besondere Wertigkeit. Die Umstellung auf eine Kapital­zusage bedürfe daher einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. An dieser Auffassung hält das BAG in ständiger Rechtsprechung fest (vgl. u. a. das Urteil vom 20.06.2023 – 3 AZR 231/22). Das BAG betont dabei, dass Kapital­leistungen das Langlebigkeitsrisiko verlagern, die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG entfallen lassen und ggf. zu einer höheren Steuerlast führen können. Sie können daher von Nachteil sein.

Auswirkungen auf die Rückstellungsbildung

Ob indes eine Rentenzusage nachträglich (optional) in eine Kapitalzusage umgewandelt werden soll, wäre nicht nur unter arbeitsrechtlichen, sondern auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Dies gilt zumindest dann, wenn die betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer unmittelbaren Versorgungszusage durchgeführt wird. Denn für die betreffenden Verpflichtungen sind naturgemäß Pensionsrückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz zu bilden. Deren Höhe wird sich bei Renten- und Kapitalzusagen aber immer dann unterscheiden, wenn die für die Umrechnungsmethode gewählten Rechnungsgrundlagen nicht den steuerlichen bzw. handelsrechtlichen Rechnungsgrundlagen entsprechen. Insofern sollten die bilanziellen Auswirkungen einer solchen Umstellung stets vorab im Detail versicherungsmathematisch geprüft werden.

Die steuerliche Belastung bei Einmalzahlung

Leistungsempfänger interessieren sich naturgemäß für die Höhe der auf die entsprechende Leistung entfallenden Abgaben. Dies gilt zumindest dann, wenn – was inzwischen der Regelfall sein dürfte – die Leistungen nachgelagert besteuert werden. Denn gerade in steuerlicher Hinsicht kann die Belastung bei einer – entsprechend hohen – Kapital­zahlung aufgrund der Steuerprogression nicht unerheblich sein. Erleichterung schafft hier derzeit in bestimmten Fällen der § 34 EStG (sogenannte Fünftelungsregelung). Für die Durchführungswege der Direktzusage und Unterstützungskasse vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass diese progressionsmindernde Regelung zur Anwendung kommen kann, wenn allein eine Einmalzahlung – also keine Verteilung der Leistung auf mehrere Veranlagungszeiträume – erfolgt (siehe BMF-Schreiben vom 18.03.2022 und 12.08.2021 – IV C 5 – S 2333/19/10008 :017 bzw. :26). Die anderen Durchführungswege sollen vom Anwendungsbereich des § 34 EStG hin­gegen ausgenommen sein.

Diverse Urteile der Finanzgerichte

Ob die Einschätzung der Finanzverwaltung auch künftig von Bestand sein wird, bleibt allerdings abzuwarten. Zweifel hieran nähren in letzter Zeit diverse Urteile der Finanzgerichte. Diese wollen die Anwendbarkeit des § 34 EStG weniger am gewählten Durch­führungsweg, sondern eher an der Frage festmachen, ob die betreffende Einmalzahlung „typisch“ ist. Allerdings ließe sich die Frage, ob eine Zahlung nun typisch ist oder nicht, wohl nur anhand statistischer Daten untersuchen, die es derzeit gar nicht gibt (vgl. u. a. das Urteil des FG Münster vom 24.10.2023 – 1 K 1990/22 E). Insgesamt ist daher derzeit offen, in welchen Fällen künftig die Anwendung von § 34 EStG tatsächlich zugelassen wird. Insofern sollte die betreffende Regel besser derzeit nicht den Ausschlag geben, wenn man sich frühzeitig für eine Auszahlungsform festlegen möchte oder soll.

Fazit

In der bAV sind Einmalzahlungen als Versorgungsleistung grundsätzlich möglich. Bei der Formulierung von entsprechenden Versorgungswerken ist aber Sorgfalt gefragt. Dies gilt ins­besondere dann, wenn die Kapitalleistung gleichwertig zu einer in Aussicht gestellten Rente sein soll. Ebenso gilt es, arbeitsrechtliche Probleme zu umschiffen, wenn Versorgungswerke geändert und solche Zahlungen erst später zugelassen werden sollen. Grundsätzlich dürfte es sinnvoll sein, versicherungsmathematische Exper­tise bei der Einrichtung, Änderung oder Durchführung von Regelungen zur Kapitalisierung in Anspruch zu nehmen.

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ERGO ergänzt bAV-Produktpalette um flexiblen Tarif

ERGO hat ein neues Produkt in der betrieblichen Altersvorsorge im Angebot. Die ERGO Betriebs-Rente Dynamik zeichnet sich laut Angaben des Unternehmens durch ihren einfachen Abschluss und die flexible Gestaltung aus. Auch Nachhaltigkeitsaspekte stehen im Fokus.

Mit der ERGO Betriebs-Rente Dynamik ergänzt der Versicherer seine Produktpalette in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) um eine flexible Variante. Das neue Produkt soll die oft komplexe Ausgestaltung der bAV vereinfachen. Es bietet eine Fülle von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, so Oliver Horn, Vorstandsmitglied der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. „Deswegen hat ERGO einen modularen Baukasten entwickelt, mit dem sich die betriebliche Altersversorgung schnell und einfach auf die Bedürfnisse und Ansprüche der Unternehmenskunden zuschneiden lässt“, erklärt Horn weiter. „Das macht Maklern und Vertriebspartnern den Beratungsprozess einfach.“

Flexible Garantieoptionen und Fokus auf Nachhaltigkeit

Neben flexiblen Garantieniveaus zwischen 60% und 100% bietet der Tarif „attraktive Anlageportfolios für die Kapitalanlage“, bis hin zur Option die Kapitalanlage aus rund 80 Einzelfonds selbst zusammenzustellen, so der Versicherer.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Für das Sicherungsvermögen weist der Tarif aktuell eine SFDR-Quote von 75% auf, was laut ERGO die höchste aller Versicherer in Deutschland ist. SFDR steht für Sustainable Finance Disclosure Regulation oder auf Deutsch EU-Offenlegungsverordnung. Sie gibt an, welcher Anteil der Investitionen eines Versicherungsunternehmens oder seiner Produkte Aspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung berücksichtigen.

Das günstigste Anlageportfolio ETF Welt 100 kommt dabei mit nur 0,11% jährlicher Kostenbelastung aus. Als weiteres Highlight nennt ERGO seine Rentenformel, die laut eigenen Angaben des Unternehmens „einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren am Markt“ ergibt. (js)

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Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die bAV weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden. Die Reaktion der Versicherer ist verhalten.

Rund 54% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestehen weiterhin Lücken. Das soll nun das vom Bundekabinett in dieser Woche beschlossene „Zweite Betriebsrentengesetz“ ändern. Wichtige Änderungen sind:

  • Erweiterung des Sozialpartnermodells: Das auf Tarifverträgen beruhende 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird weiter ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können jetzt leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen.
  • Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Die Einkommensgrenze für den staatlichen Förderbetrag wird angehoben – auf 2.718 Euro monatlich und dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
  • Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Wie schon zuvor reagieren die Versicherer verhalten auf die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Der GDV begrüßt zwar, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird, kritisiert aber weiterhin, dass es nicht mehr Flexibilität bei den Garantien auch außerhalb von Sozialpartnermodellen geben soll. Hierauf will der GDV im Gesetzgebungsverfahren weiterhin einwirken. (bh)

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Passen geschätzte und tatsächliche Rentenlücke zusammen?

Wissen Beschäftigte eigentlich, wie viel Geld ihnen im Rentenalter konkret zur Verfügung stehen wird? Der AXA Vorsorge Report deckt auf, dass die individuelle Rentenlücke weiterhin unterschätzt wird. Viele meinen zudem, sie schaffen es finanziell auch gar nicht, für den Ruhestand vorzusorgen.

Bei vielen löst der Gedanke an den Ruhestand eher Sorgen als Freude aus. Doch wissen die heute Erwerbstätigen überhaupt, was ihnen im späteren Ruhestand konkret zur Verfügung stehen wird? Mit dieser Frage hat sich der AXA Vorsorge Report an 2.053 Personen gerichtet, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA befragt hat.

Viele schätzen Rentenlücke auf 500 bis 1.000 Euro

Was die Erwartungen der Befragten betrifft, auf wie viel Geld sie in der Rentenzeit später verzichten müssen, sagen 29%, dass sie diesen Wert auf 500 bis 1.000 Euro monatlich weniger im Portemonnaie schätzen. Unter den Umfrageteilnehmern mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von 3.500 bis 4.000 Euro gehen 19% davon aus, dass es nur maximal 500 Euro monatlich weniger sein werden.

„Standardrentner“ mit Bruttorente von rund 1.700 Euro

Ob diese Annahmen stimmen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, gibt AXA zu bedenken. Derzeit bekommt der sogenannte „Standardrentner“ eine Bruttorente von rund 1.700 Euro. AXA weist darauf hin, dass dieser Rechenwert allerdings nur dann zutreffe, wenn eine Person 45 Jahre lang exakt das vorläufige Durchschnittsgehalt verdient habe.

Claudia Flues, Altersvorsorgeexpertin bei AXA, weiß: „Allerdings kommen nur die wenigsten auf 45 Jahre Erwerbsarbeit. Elternzeiten, lange Ausbildungszeiten, Auslandsjahre oder Sabbaticals sind nur einige Beispiele, die das Erwerbsleben kürzen.“ Es sei gut und richtig, dass man heute diese Möglichkeiten habe, doch müsse man die Auswirkungen auf den eigenen Ruhestand berücksichtigen, so Flues.

45% der Über-55-jährigen sparen nicht für den Ruhestand

Knapp die Hälfte (49%) der jüngeren Befragten zwischen 18 und 34 Jahren meint, bei der späteren Nettorente maximal 1.000 Euro weniger zu haben. 47% der Über-55-jährigen schätzen dies auch so ein. 22% der Befragten in dieser Altersgruppe findet aber auch, dass sie sich zu wenig mit der eigenen Ruhestandsplanung beschäftigen. Außerdem machten 45% von ihnen die Angabe, gar nichts für ihre Altersvorsorge zurückzulegen. Warum? 47% der über 55-Jährigen sagen, dass sie gerne mehr für den Ruhestand sparen würden, es sich finanziell aber nicht erlauben können. Unter den 18– bis 34-Jährigen sind es 44%. Trotzdem gehört die Vorsorge für den Ruhestand, die 23% aller Studienteilnehmenden betreiben, zu den Top-3-Sparzielen.

„Ich kann nur zielführend vorsorgen, wenn ich meinen Bedarf auch kalkuliert habe. Dieses Wissen zu vermitteln, ist eine große Aufgabe und kann nur im Zusammenwirken aller Beteiligten funktionieren“, mahnt Flues. Ein großer Schritt nach vorne sei hier die neue Digitale Rentenübersicht.

Über den AXA Vorsorge Report

Für die Studie hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA 2.053 Personen in Deutschland online befragt. Die Ergebnisse der Befragung zwischen dem 24. und 26.07.2024 sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. (lg)

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