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19. September 2024
Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die bAV weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden. Die Reaktion der Versicherer ist verhalten.

Rund 54% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestehen weiterhin Lücken. Das soll nun das vom Bundekabinett in dieser Woche beschlossene „Zweite Betriebsrentengesetz“ ändern. Wichtige Änderungen sind:

  • Erweiterung des Sozialpartnermodells: Das auf Tarifverträgen beruhende 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird weiter ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können jetzt leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen.
  • Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Die Einkommensgrenze für den staatlichen Förderbetrag wird angehoben – auf 2.718 Euro monatlich und dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
  • Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Wie schon zuvor reagieren die Versicherer verhalten auf die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Der GDV begrüßt zwar, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird, kritisiert aber weiterhin, dass es nicht mehr Flexibilität bei den Garantien auch außerhalb von Sozialpartnermodellen geben soll. Hierauf will der GDV im Gesetzgebungsverfahren weiterhin einwirken.

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Bild: © lhphotos – stock.adobe.com