Die Autorin der Studie, Katja Sombeck, hat mit dieser Diplomarbeit ihr berufsbegleitendes Fernstudium in Betriebswirtschaftslehre an der AKAD Hochschule Stuttgart abgeschlossen. Die gelernte Versicherungskauffrau und Versicherungsfachwirtin greift darin Erkenntnisse ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit für verschiedene Versicherungsunternehmen auf: „Die Betrügereien umfassen zumeist Gelegenheitsdelikte wie fingierte oder frisierte ‚Schäden’ im Bereich bis 500 Euro.“
Zweistufige Anti-Betrugs-Strategie
Die 30-jährige Versicherungsexpertin entwickelte ein Bonus-Malus-Konzept, das den Nutzenüberlegungen des Betrügers zuwiderläuft. Das Modell basiert auf Prämienstufen für Beitragssätze zuzüglich eines einkommensabhängigen Selbstbehalts, die sich schrittweise pro schadensfreiem Jahr reduzieren. Im Schadensfall erfolgt eine Anhebung des Versicherungsbeitrags über zwei Stufen, welche die Schadenssumme und die Anzahl schadensfreier Jahre berücksichtigen. „Die Einführung eines solchen Modells könnte den Versicherungsbetrug eindämmen, da der finanzielle Vorteil aus dem Betrug sinkt“, so Sombeck. Denn bei durchschnittlichen Schäden von 500 Euro bzw. Wiederholungstaten sei durch das Stufensystem der Gewinn aus dem Betrug minimal oder kehre sich sogar in einen Verlust um. Aber auch Schadenübertreibungen werden durch das Modell für Betrüger unattraktiv. Dadurch würden viele Bagatellschäden wegfallen, wodurch der Versicherung wiederum freie Kapazitäten für die verstärkte Kontrolle der übrigen Schadensfälle zur Verfügung stünden.
Übertragbar auf andere Versicherungsarten
Katja Sombeck ist überzeugt, dass die flächendeckende Einführung eines solchen Modells erfolgreich dem Gefälligkeitsbetrug im Kleinsummenbereich die Stirn bieten könne. Die Maßnahmen seien plausibel und nicht imageschädigend für die Branche, da sie von ehrlichen Versicherungsnehmern im Sinne eines Nutzens für alle Versicherten nachvollziehbar wären und mögliche Beitragssenkungen nach sich ziehen. „Das Modell soll zu Maßnahmen gegen diese Form des Versicherungsbetrugs anregen, die auch ohne zwingend höhere Personal- und Prüfkosten eine hohe nachhaltige Wirkung entfalten können“, so die Studienautorin, die das Prämienstufenmodell in modifizierter Form auch für andere Versicherungstypen für geeignet hält: So könne dies etwa in der Privaten Krankenversicherung bei der Gestaltung des individuellen Beitrags und bei der Beitragsrückerstattung Anwendung finden. In dieser Versicherungsart gehe es weniger um die Betrugsvermeidung, als vielmehr um die Belohnung derer, die ausschließlich notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Krankenzusatzversicherungen mit ihrer preisempfindlichen Klientel könnten dieses Instrumentarium nutzen. „Mit den angepassten Modellen der Beitragsgestaltung und der Beitragsrückerstattungsvarianten können sie den Kunden nachvollziehbar gerechtere Konditionen anbieten“, schlägt Katja Sombeck vor.
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