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Assekuranz
20. Januar 2011
D&O Policen müssen an verlängerte Haftungsfristen angepasst werden

D&O Policen müssen an verlängerte Haftungsfristen angepasst werden

Die Bundesregierung hat die Haftungsfristen für Bankmanager und Bankaufseher von fünf auf zehn Jahre verlängert. Damit müssen auch D&O Policen angepasst werden.

Der D&O Spezialist Hendricks & Co. weist Vermittler darauf hin, dass die Bundesregierung die Haftungsfristen für Bankmanager und Bankaufseher von fünf auf zehn Jahre verlängert hat. Betroffen von der neuen Regelung sind laut dem Unternehmen aber auch mehrere Tausend Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Damit müssen auch D&O Policen angepasst werden.

„Damit bleibt den betroffenen Banken jetzt genügend Zeit, Schadenersatzansprüche, die bis zum Stichtag 15. Dezember 2010 noch nicht verjährt waren, gegenüber ihren Managern und Chefkontrolleuren geltend zu machen“, erläutert Michael Hendricks, Gründer und Geschäftsführer des auf D&O-Versicherungen spezialisierten Beratungsunternehmens Hendricks & Co in Düsseldorf. Doch auch börsennotierte Unternehmen haben jetzt mehr Zeit, Pflichtverletzungen aufzudecken, so Hendricks.

Spektakuläre Auseinandersetzungen wie der VW-Skandal, der Mannesmann-Prozess und die um die schwarzen Kassen bei Siemens haben laut Hendricks & Co. gezeigt, welche entscheidende Rolle der Faktor Zeit bei der Aufdeckung von Pflichtverletzungen spielen: „Erstens kommen die Folgen von Fehlentscheidungen der Topmanager erst mit großem Zeitverzug ans Licht. Und zweitens liefert kein Vorstand oder Aufsichtsrat sich und seine Kollegen gerne selbst ans Messer“, so Hendricks. „Das Personalkarussell im Vorstand oder Aufsichtsrat muss sich in der Regel erst einmal gedreht haben, bis Unternehmen Fehlverhalten ihres eigenen Führungspersonals ahnden.“

D&O-Policen müssen jetzt an die längeren Fristen angepasst werden

Die Assekuranzen denken noch darüber nach, wie sie ihrerseits mit der gesetzlichen Neuregelung umgehen sollen. Zurzeit räumen D&O-Versicherer für die Deckung von Schadenersatzansprüchen nur Nachmeldefristen von fünf, allenfalls sechs Jahren nach Ende des Versicherungsschutzes ein. Diese Frist gilt es laut Hendricks & Co. nun auf zehn Jahre zu verlängern. „Die Chancen, dass die D&O-Versicherungen gegen einen Prämienaufschlag entsprechende Lösungen anbieten werden, stehen gut“, urteilt D&O-Experte Hendricks. „Die Unternehmen sind häufig schon aufgrund von entsprechenden Regelungen, die sie mit ihren Managern in den Anstellungsverträgen vereinbart haben, dazu verpflichtet, die Versicherer auf Anpassung der Versicherungsverträge zu drängen“, sagt Porf. Dr. Michael Kliemt, Fachanwalt für Arbitsrecht. Werden die Unternehmen nicht aktiv, würden sie riskieren, sich gegenüber den Vorstands- und Aufsichtsgremien ihrerseits schadenersatzpflichtig zu machen.