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27. März 2025
Wohnwagen, Tiny House und Co.: Absicherung für Dauercamper

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Wohnwagen, Tiny House und Co.: Absicherung für Dauercamper

Wohnwagen, Tiny House und Co.: Absicherung für Dauercamper

Camping ist in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. So manch einer, der vom Camping nicht genug bekommen kann, wird zum Dauercamper. Welchen Versicherungsbedarf Dauercamper haben, erläutert der Versicherungsmakler Olaf Bergann, der unter anderem auf diesen Bereich spezialisiert ist.

Interview mit Olaf Bergann vom Versicherungsmakler KVS GmbH
Herr Bergann, Sie sind unter anderem auf den Bereich Dauercamping spezialisiert. Campen Sie in Ihrer Freizeit auch gerne, wenn wir fragen dürfen?

In meiner Freizeit spielt das Thema Campen tatsächlich nur noch eine untergeordnete Rolle. Ich bin eher der Wohnungs-/Appartementurlauber. Es existiert aber der Plan, Skandinavien mit einem Wohnmobil zu bereisen.

Was versteht man denn genau unter Dauercamping?

Beim Dauercamping handelt es sich um Objekte, die über einen längeren Zeitraum (oftmals viele Jahre lang) auf einem Stellplatz verbleiben und in der Regel mehrere Monate im Jahr, unter anderem an Wochenenden, genutzt werden. Auch eine dauerhafte Nutzung als Hauptwohnsitz ist, wenn vom Platzbetreiber erlaubt, möglich. Dauercamper verbringen viel Zeit auf ihrem Platz und statten diesen oftmals mit festen Objekt­anbauten, Carports, Zäunen usw. aus, um den Komfort zu erhöhen. Beim „klassischen Camping“ hingegen wird der Wohnwagen oder ein Wohnmobil zum Reisen genutzt, um unterschiedliche Urlaubsorte zu besuchen.

Über welchen Versicherungsschutz sollten Dauercamper denn verfügen?

Dauerhaft abgestellte Objekte wie zum Beispiel Wohnwägen, Mobilheime und Tiny Houses sowie deren Inhalt sollten natürlich möglichst gegen alle erdenklichen Risiken abgesichert werden. Analog zur Gebäude- und zur Hausratversicherung sind das also Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementarschäden wie Überschwemmung, Hochwasser und Schneedruck.

Wenn dann noch Glasbruch, also Objekt- und Mobiliarverglasung, Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Totalschaden und der Diebstahl des Objektes mitversichert sind, ist der Versicherungsschutz quasi perfekt.

Und welche Absicherung ist darüber hinaus empfehlenswert?

Wenn noch nicht in einer privaten Haftpflichtversicherung enthalten, ist als weitere Absicherung eine sogenannte Standplatzhaftpflicht mehr als empfehlenswert. Diese leistet analog zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unter anderem bei Personen- und Sachschäden, die durch das Objekt bzw. den Stellplatz verursacht wurden. Die Stellplatzhaftpflicht wird häufig von Campingplatzbetreibern gefordert und ist dann beim Abschluss des Pachtvertrages obligatorisch.

 
Ein Interview mit
Olaf Bergann