Die beiden Neobroker Trade Republic und Scalable Capital haben im Rahmen der Zinswende vergleichsweise offensive Zinsangebote auf ihren Verrechnungskonten (im Falle von Trade Republic mittlerweile dem Girokonto) gestartet. Trade Republic gibt seit über einem Jahr den Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) an seine Kunden weiter, mittlerweile auch ohne ein Limit auf die am Konto befindliche Menge. Und auch Scalable Capital gibt den Einlagenzins an seine Kunden weiter, bei Kunden ohne Premium-Abo (PRIME+) ist der Zinssatz auf 50.000 Euro gedeckelt, bei PRIME+-Kunden auf 500.000 Euro.
Bei beiden Anbietern liegt das Geld allerdings nicht auf Konten „von“ Trade Republic oder Scalable Capital, sondern sie greifen auf Partnerbanken zurück. Trade Republic arbeitet hierbei mit der Deutschen Bank, J.P. Morgan und HBCS zusammen, Scalable Capital mit der Deutschen Bank, J.P. Morgan AM, DWS und BlackRock. Der Clou dabei: Ab einem bestimmten Betrag werden die Einlagen in Teilen nicht mehr nur auf den Konten der Partnerbanken verwahrt, sondern in Geldmarktfonds investiert – also Fonds, die den Geldmarkt abbilden und gemeinhin ein beliebtes Anlagevehikel sind, um möglichst konstant den Leitzins der Notenbanken mitzunehmen.
Verbraucherschützer treten in Aktion
Diese Aufteilung stößt mittlerweile die Verbraucherschützer sauer auf, denn: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vzbw) hat vor wenigen Tagen die beiden Unternehmen abgemahnt – nicht etwa wegen des Kontomodells an sich, sondern aufgrund der mangelnden Transparenz und Kommunikation in Richtung der Kunden. Tatsache ist: Geld, das in Geldmarktfonds investiert ist, unterliegt nicht mehr der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro, sondern gilt als Sondervermögen. Die Pressestelle der vzbw bestätigte die Abmahnungen gegenüber AssCompact auf Anfrage.
Die vzbw stellte demzufolge Unterlassungsanträge an Scalable Capital und Trade Republic. In der Erklärung zu Trade Republic bspw. fordert die vzbw, „es unter Einbeziehung kerngleicher Verletzungsfälle zu unterlassen, gegenüber einem Verbraucher zu behaupten, dessen verfügbares Geldguthaben werde auf Partnerbanken verteilt und pro Konto und Kunde mit jeweils 100.000 Euro geschützt, wenn die Schuldnerin tatsächlich eine Verteilung des Geldguthabens des Verbrauchers nur in Höhe eines zuvor mit der Partnerbank vereinbarten Guthaben verteilt und im Übrigen in Liquiditätsfonds ohne Einlagensicherungssystem investiert wird.“
Laut vzbw habe Trade Republic den Verbraucherschützern bereits mitgeteilt, dass man die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben werde. Daher habe man am 07.02.2025 Klage zum Landgericht Berlin eingereicht. Von Scalable gebe es bislang noch keine Unterlassungserklärung, hier laufe die Frist allerdings noch bis zum 13.02.
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