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10. Februar 2025
Verbraucherschützer mahnen Trade Republic und Scalable Capital ab

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Verbraucherschützer mahnen Trade Republic und Scalable Capital ab

Verbraucherschützer mahnen Trade Republic und Scalable Capital ab

Das sagen Trade Republic und Scalable Capital

Auf Nachfrage bestätigte auch Trade Republic, dass man der Unterlassungserklärung der vzbw nicht entspreche und die Abmahnung bereits zurückgewiesen habe, und teilte außerdem folgendes Statement mit: „Der laufende Austausch mit der BaFin zu unseren Produkten und Innovationen beschreibt die normale Aufsichtspraxis, das gilt auch für das Setup unseres Zinsangebotes mit den Partnerbanken und Geldmarktfonds. Alle Produkte von Trade Republic entsprechen den strengen Regularien der BaFin.“

Scalable Capital seinerseits bestätigte auf Nachfrage ebenfalls, entsprechendes Schreiben erhalten zu haben. „Wir prüfen dieses und werden auch in den Dialog mit den verschiedenen Beteiligten eintreten, um etwaige Verbesserungen in der Kundenkommunikation zu identifizieren“, so eine Sprecherin des Unternehmens.

Die Sprecherin weist außerdem darauf hin, dass Scalable „seit jeher“ den Ansatz verfolge, transparent über Chancen und Risiken der Kapitalanlage und die Kosten zu informieren, was insbesondere auch für die Verwahrung von Guthaben gelte. „Seit Beginn des Angebots im Dezember 2024 weisen wir sowohl auf die Zusammenarbeit mit Partnerbanken und qualifizierten Geldmarktfonds als auch auf den Umstand, dass die weitergegebenen Zinsen variabler Natur sind, hin. Dies umfasst alle Kanäle, einschließlich unserer Webseite, unseren FAQ, unseren mobilen Apps und unseren Kundendokumenten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben holen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses für das Scalable Depot explizit die Zustimmung der Kunden auch zur Verwahrung bei qualifizierten Geldmarktfonds ein und weisen auf die jeweils geltenden Schutzstandards hin. Wir klären über die unterschiedlichen Schutzstandards auf und stellen weiterführende Informationen öffentlich und im Kundenbereich bereit.“

BaFin ist neuen Ideen gegenüber offen

Die BaFin äußerte sich auf Anfrage nicht zu den einzelnen Unternehmen, konnte jedoch grundsätzlich bestätigen, dass sie innovative und neuartige Geschäftsmodelle überwache und diese anhand des geltenden Aufsichtsrahmens prüfe. Sie betonte auch, dass sie solchen innovativen Geschäftsmodellen offen gegenüberstehe und sie eng begleite.

Weiterhin seien aus Sicht der Bafin „essenzielle Verbraucherschutzvorgaben nicht verhandelbar und immer einzuhalten. Diese betreffen insbesondere die notwendige Transparenz gegenüber den Kunden und die Wahrung ihrer Interessen.“ (mki)

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