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10. Februar 2025
Verbraucherschützer mahnen Trade Republic und Scalable Capital ab
Verbraucherschützer mahnen Trade Republic und Scalable Capital ab

Verbraucherschützer mahnen Trade Republic und Scalable Capital ab

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat aufgrund von angeblicher Intransparenz bei den Zinsangeboten sowie beim Kontomodell die beiden Neobroker Trade Republic und Scalable Capital abgemahnt. AssCompact hat nachgefragt, was sich dahinter verbirgt und wie die Unternehmen reagieren.

Die beiden Neobroker Trade Republic und Scalable Capital haben im Rahmen der Zinswende vergleichsweise offensive Zinsangebote auf ihren Verrechnungskonten (im Falle von Trade Republic mittlerweile dem Girokonto) gestartet. Trade Republic gibt seit über einem Jahr den Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) an seine Kunden weiter, mittlerweile auch ohne ein Limit auf die am Konto befindliche Menge. Und auch Scalable Capital gibt den Einlagenzins an seine Kunden weiter, bei Kunden ohne Premium-Abo (PRIME+) ist der Zinssatz auf 50.000 Euro gedeckelt, bei PRIME+-Kunden auf 500.000 Euro.

Bei beiden Anbietern liegt das Geld allerdings nicht auf Konten „von“ Trade Republic oder Scalable Capital, sondern sie greifen auf Partnerbanken zurück. Trade Republic arbeitet hierbei mit der Deutschen Bank, J.P. Morgan und HBCS zusammen, Scalable Capital mit der Deutschen Bank, J.P. Morgan AM, DWS und BlackRock. Der Clou dabei: Ab einem bestimmten Betrag werden die Einlagen in Teilen nicht mehr nur auf den Konten der Partnerbanken verwahrt, sondern in Geldmarktfonds investiert – also Fonds, die den Geldmarkt abbilden und gemeinhin ein beliebtes Anlagevehikel sind, um möglichst konstant den Leitzins der Notenbanken mitzunehmen.

Verbraucherschützer treten in Aktion

Diese Aufteilung stößt mittlerweile die Verbraucherschützer sauer auf, denn: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vzbw) hat vor wenigen Tagen die beiden Unternehmen abgemahnt – nicht etwa wegen des Kontomodells an sich, sondern aufgrund der mangelnden Transparenz und Kommunikation in Richtung der Kunden. Tatsache ist: Geld, das in Geldmarktfonds investiert ist, unterliegt nicht mehr der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro, sondern gilt als Sondervermögen. Die Pressestelle der vzbw bestätigte die Abmahnungen gegenüber AssCompact auf Anfrage.

Die vzbw stellte demzufolge Unterlassungsanträge an Scalable Capital und Trade Republic. In der Erklärung zu Trade Republic bspw. fordert die vzbw, „es unter Einbeziehung kerngleicher Verletzungsfälle zu unterlassen, gegenüber einem Verbraucher zu behaupten, dessen verfügbares Geldguthaben werde auf Partnerbanken verteilt und pro Konto und Kunde mit jeweils 100.000 Euro geschützt, wenn die Schuldnerin tatsächlich eine Verteilung des Geldguthabens des Verbrauchers nur in Höhe eines zuvor mit der Partnerbank vereinbarten Guthaben verteilt und im Übrigen in Liquiditätsfonds ohne Einlagensicherungssystem investiert wird.“

Laut vzbw habe Trade Republic den Verbraucherschützern bereits mitgeteilt, dass man die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben werde. Daher habe man am 07.02.2025 Klage zum Landgericht Berlin eingereicht. Von Scalable gebe es bislang noch keine Unterlassungserklärung, hier laufe die Frist allerdings noch bis zum 13.02.

Das sagen Trade Republic und Scalable Capital

Auf Nachfrage bestätigte auch Trade Republic, dass man der Unterlassungserklärung der vzbw nicht entspreche und die Abmahnung bereits zurückgewiesen habe, und teilte außerdem folgendes Statement mit: „Der laufende Austausch mit der BaFin zu unseren Produkten und Innovationen beschreibt die normale Aufsichtspraxis, das gilt auch für das Setup unseres Zinsangebotes mit den Partnerbanken und Geldmarktfonds. Alle Produkte von Trade Republic entsprechen den strengen Regularien der BaFin.“

Scalable Capital seinerseits bestätigte auf Nachfrage ebenfalls, entsprechendes Schreiben erhalten zu haben. „Wir prüfen dieses und werden auch in den Dialog mit den verschiedenen Beteiligten eintreten, um etwaige Verbesserungen in der Kundenkommunikation zu identifizieren“, so eine Sprecherin des Unternehmens.

Die Sprecherin weist außerdem darauf hin, dass Scalable „seit jeher“ den Ansatz verfolge, transparent über Chancen und Risiken der Kapitalanlage und die Kosten zu informieren, was insbesondere auch für die Verwahrung von Guthaben gelte. „Seit Beginn des Angebots im Dezember 2024 weisen wir sowohl auf die Zusammenarbeit mit Partnerbanken und qualifizierten Geldmarktfonds als auch auf den Umstand, dass die weitergegebenen Zinsen variabler Natur sind, hin. Dies umfasst alle Kanäle, einschließlich unserer Webseite, unseren FAQ, unseren mobilen Apps und unseren Kundendokumenten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben holen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses für das Scalable Depot explizit die Zustimmung der Kunden auch zur Verwahrung bei qualifizierten Geldmarktfonds ein und weisen auf die jeweils geltenden Schutzstandards hin. Wir klären über die unterschiedlichen Schutzstandards auf und stellen weiterführende Informationen öffentlich und im Kundenbereich bereit.“

BaFin ist neuen Ideen gegenüber offen

Die BaFin äußerte sich auf Anfrage nicht zu den einzelnen Unternehmen, konnte jedoch grundsätzlich bestätigen, dass sie innovative und neuartige Geschäftsmodelle überwache und diese anhand des geltenden Aufsichtsrahmens prüfe. Sie betonte auch, dass sie solchen innovativen Geschäftsmodellen offen gegenüberstehe und sie eng begleite.

Weiterhin seien aus Sicht der Bafin „essenzielle Verbraucherschutzvorgaben nicht verhandelbar und immer einzuhalten. Diese betreffen insbesondere die notwendige Transparenz gegenüber den Kunden und die Wahrung ihrer Interessen.“ (mki)