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9. Januar 2025
2025: Ein rechtlicher und regulatorischer Ausblick für Vermittler

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2025: Ein rechtlicher und regulatorischer Ausblick für Vermittler

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen, die für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler von Bedeutung sind. Doch 2025 ist kein Jahr wie jedes andere. Neben den klassischen rechtlichen und regulatorischen Änderungen gibt es tiefgreifende politische Entwicklungen und strukturelle Reformen, die in diesem Jahr besonders im Fokus stehen.

Ein Artikel von Norman Wirth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Seniorpartner bei Wirth-Rechtsanwälte

Ob es um die private Krankenversicherung (PKV), den Garantiezins, verlängerte Postlaufzeiten oder politische Großthemen wie die Retail Investment Strategy (RIS) und die Reform der Altersvorsorge geht: Die Vielzahl an Themen zeigt, dass die Tätigkeit von Versicherungsmaklern auch 2025 von Herausforderungen geprägt sein wird. Doch wie immer gilt: Mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Blick auf die Chancen, die diese Veränderungen bieten, können Versicherungsmakler ihre Position als kompetente Berater weiter stärken.

PKV: Eine lohnenswerte Alternative?

Die private Krankenversicherung bleibt auch im Jahr 2025 ein wichtiger Bestandteil der Beratungspraxis – und die Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung unterstreichen, warum die PKV für viele Zielgruppen eine attraktive Alternative sein kann.

Zum 01.01.2025 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 66.150 Euro jährlich beziehungsweise auf 5.512,50 Euro monatlich angehoben. Das bedeutet, dass freiwillig gesetzlich Versicherte bei einem Einkommen oberhalb dieser Grenze mit einem Höchstbeitrag von bis zu 943,64 Euro für die Krankenversicherung rechnen müssen – inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,5%. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung, die bei 3,6% liegen und für Kinderlose sogar auf 3,95% steigen. Insgesamt können die monatlichen Belastungen für Kranken- und Pflegeversicherung die Marke von 1.160 Euro übersteigen.

Für viele Kunden stellt sich daher die Frage, ob die gesetzliche Krankenversicherung bei diesen Beiträgen wirklich die optimale Lösung ist – insbesondere, wenn sie von den erweiterten Leistungsoptionen der PKV profitieren könnten.

Die PKV bietet nicht nur die Möglichkeit, individuelle Leistungsbausteine zu wählen, sondern ermöglicht es auch, die Beiträge langfristig zu planen und – je nach Tarif – Rückerstattungen bei geringem Leistungsbezug zu erhalten. Besonders für Gutverdiener, Selbstständige und junge Berufseinsteiger, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kann ein Wechsel in die PKV langfristig finanziell vorteilhaft sein.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Kunden gezielt anzusprechen und gemeinsam zu prüfen, ob die PKV für sie eine bessere Lösung darstellt. Eine fundierte Beratung, die die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten des Kunden berücksichtigt, ist dabei essenziell. Dazu zählen die Unterschiede zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und PKV, nicht nur bei den Beiträgen, sondern auch bei den Leistungen, der Flexibilität und den Möglichkeiten im Alter – und ohne die zu erwartenden Beitragssteigerungen zu verschweigen.

Auch für 2025 haben viele Versicherer ihre Beiträge ganz erheblich anpassen müssen. Dies ist eine Folge steigender Gesundheitskosten, der Inflation und höherer Lebenserwartungen. Besonders ältere Bestandskunden sind oft von deutlichen Erhöhungen betroffen, da ihre Tarife auf älteren Kalkulationsgrundlagen basieren.

Makler stehen als Berater vor der Herausforderung, diesen Kunden Lösungen anzubieten, um die Belastung abzumildern. Eine zentrale Option bleibt der Tarifwechsel gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der es Kunden erlaubt, innerhalb des bestehenden Vertrags in einen gleichartigen Tarif zu wechseln. Dabei bleibt der Versicherungsschutz erhalten, während die Beiträge in vielen Fällen spürbar sinken. Aufgabe des Maklers sollte es sein, diese Möglichkeit aktiv zu kommunizieren und den Kunden durch den oft komplexen Prozess des Tarifwechsels zu begleiten oder aber mit darauf spezialisierten Kollegen für seine Kunden zu kooperieren.

Auch für Kunden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, können Versicherungsmakler Lösungen anbieten. Zusatzversicherungen, etwa für Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Pflegeleistungen, gewinnen weiter an Bedeutung. Vermittler, die sich in diesem Bereich als Experten positionieren, können nicht nur ihren Kundenstamm erweitern, sondern auch zusätzliche Einnahmequellen erschließen.

Kurz gesagt: Die Entwicklungen in der gesetzlichen Krankenversicherung machen die PKV attraktiver denn je. Versicherungsmakler sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Kunden umfassend zu beraten und ihnen dabei zu helfen, die für sie optimale Entscheidung zu treffen.

Garantiezins: Lebensversicherung wird wieder attraktiv

Ein echtes Highlight des Jahres 2025 ist die Erhöhung des Garantiezinses auf 1,0%. Die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Nach vielen Jahren sinkender oder stagnierender Zinssätze ist dies eine erfreuliche O Nachricht für die Versicherungsbranche – und für die Kunden.

Der Garantiezins bildet die Basis für die garantierten Leistungen einer Lebensversicherung. Mit der Anhebung können Versicherer wieder attraktivere Garantien anbieten, was besonders sicherheitsorientierten Kunden zugutekommt. Doch nicht nur neue Produkte profitieren von der Änderung, auch bestehende Verträge können in vielen Fällen angepasst werden, um den erhöhten Garantiezins zu nutzen.

Für Vermittler eröffnet dies zahlreiche Chancen. Makler sollten diese Gelegenheit dazu nutzen, ihre Kunden aktiv auf die neuen Möglichkeiten hinzuweisen und sie über die Vorteile zu informieren. Auch die Überprüfung bestehender Verträge bietet Potenzial: Kunden, die in den vergangenen Jahren skeptisch gegenüber Lebensversicherungen waren, könnten durch die verbesserten Konditionen wieder Interesse an diesen Produkten finden.

Mindestlohn: Relevanz für Vermittlerbetriebe mit Mitarbeitern

Seit dem 01.01.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Für Vermittlerunternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, ergeben sich daraus konkrete Herausforderungen – insbesondere im Hinblick auf Minijobs.

Die maximale Verdienstgrenze für Minijobs bleibt bei 520 Euro. Dadurch sinkt die zulässige Arbeitszeit auf etwa 40,5 Stunden pro Monat. Als Arbeitgeber sollten Versicherungsmakler frühzeitig prüfen, ob die Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten angepasst werden müssen, um Überschreitungen der Verdienstgrenze zu vermeiden.

Auch für Mitarbeiter, deren Gehälter nah am Mindestlohn liegen, könnte eine Anpassung notwendig sein. Arbeitgeber sollten zwingend darauf achten, dass alle Vergütungen den neuen Vorgaben entsprechen. Wie immer gilt dabei, mögliche finanzielle Auswirkungen auf den Vermittlerbetrieb zu berücksichtigen.

Postzustellung: Neue Laufzeiten, neue Herausforderungen

Schicken Sie für Ihre Kunden noch Kündigungen oder Widersprüche per Post? Dann aufgepasst: 2025 ändern sich die Laufzeiten für Briefe. Die neue Regelung sieht vor, dass 95% der Briefe innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden müssen – bisher waren es zwei. Außerdem wird die sogenannte Bekanntgabefiktion angepasst: Ein Brief gilt künftig erst vier Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt.

Diese Änderungen betreffen alle fristgebundenen Schreiben, etwa Kündigungen oder Vertragsänderungen. Vermittlerbetriebe sollten daher ausreichende Zeitpuffer einplanen und ihren Kunden empfehlen, ebenfalls frühzeitig zu handeln. Elektronische Kommunikationsmittel bieten hier eine zuverlässige Alternative, die Zeit spart und rechtliche Sicherheit schafft.

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Ein Artikel von
Norman Wirth