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9. Januar 2025
2025: Ein rechtlicher und regulatorischer Ausblick für Vermittler

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2025: Ein rechtlicher und regulatorischer Ausblick für Vermittler

Retail Investment Strategy (RIS): Provisionsverbot bleibt in der Diskussion

Die EU arbeitet weiterhin an der Kleinanlegerstrategie / Retail Investment Strategy (RIS), die neben vielem anderen im Entwurf der EU-Kommission auch ein mögliches Provisionsverbot für Versicherungsmakler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten vorsieht. Da die Ideen der EU-Kommission beim eigentlichen Gesetzgeber, dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union, jeweils nicht auf wirkliche Gegenliebe gestoßen sind, bleibt erhebliche Hoffnung, dass auch dieses Mal der Kelch an der Branche vorübergeht. Derzeit befindet sich das Vorhaben im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat. Dabei wird versucht, zu den jeweils unterschiedlichen Vorstellungen einen Kompromiss zu finden.

Es wird erwartet, dass die echten Verhandlungen erst nach dem Jahreswechsel 2024/2025 beginnen. Mit einem Inkrafttreten der vielen neuen Regelungen wird unter Berücksichtigung der aktuell diskutierten Übergangsfristen eventuell erst am 01.01.2028 gerechnet.

Reform der geförderten Altersvorsorge: Ein unvollendetes Projekt

Das Ende der Ampel-Koalition hat nicht nur den politischen Alltag in Berlin durcheinandergebracht, sondern auch zentrale Reformprojekte ins Stocken gebracht. Besonders betroffen ist die geplante Reform der geförderten Altersvorsorge.

Neben der Einführung eines Altersvorsorgedepots stand auch eine grundlegende Reform der Riester-Rente auf der Agenda. Diese Maßnahmen sollten die private Vorsorge flexibler und attraktiver machen. Doch mit dem Regierungswechsel bleibt unklar, ob und wann diese Pläne umgesetzt werden.

Warum ist das bedauerlich? Die private Altersvorsorge ist ein essenzieller Baustein der finanziellen Absicherung. Ohne klare Reformen droht jedoch Stillstand, der letztlich zulasten der Bürger geht. Wir werden sicherlich einen Rentenwahlkampf erleben. Olaf Scholz spricht schon von Rentenkürzungsplänen der anderen Parteien und seitens der CDU ist u. a. von der Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge zu hören. Wir können gespannt sein.

E-Rechnung: Digitalisierung wird zur Pflicht

Rechnungen werden im Vermittlerbetrieb häufig noch in Papierform oder als PDF erstellt. Angesichts der kommenden Anforderungen lohnt sich ein genauerer Blick auf die zukünftigen Regelungen. Denn seit dem 01.01.2025 ist die sogenannte E-Rechnung für viele Unternehmen Pflicht – und das betrifft möglicherweise auch Ihren Betrieb. Gerade wenn der Vermittlerbetrieb Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber oder größere Geschäftspartner erbringt, wird eine Umstellung unvermeidlich.

Was genau ist eine E-Rechnung? Die E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung im PDF-Format. Sie folgt einem festen Standard, beispielsweise der XRechnung oder ZUGFeRD, und enthält strukturierte Daten, die maschinell ausgelesen und verarbeitet werden können. Das Besondere daran: Diese Rechnungen sind vollständig digital und ermöglichen eine automatisierte Weiterverarbeitung, was Fehler reduziert und die Effizienz erhöht.

Rechnungen, die bisher per Post oder als einfache PDF-Datei verschickt wurden, erfordern daher ab 2025 eine Anpassung der Prozesse. Die Umstellung auf die E-Rechnung ist dabei keine rein bürokratische Herausforderung, sondern bietet auch Vorteile. Automatisierte Abläufe sparen Zeit und reduzieren den Verwaltungsaufwand – insbesondere, wenn Sie mit öffentlichen Stellen oder größeren Kooperationspartnern zusammenarbeiten, die diese Rechnungsform künftig einfordern werden.

Die Einführung der E-Rechnung erfordert einige Anpassungen. Zunächst sollten Vermittler prüfen, ob ihre aktuelle Buchhaltungssoftware in der Lage ist, E-Rechnungen im richtigen Format zu erstellen. Falls dies nicht der Fall ist, könnte ein Update oder die Anschaffung einer neuen Software nötig werden. Doch keine Sorge: Viele Anbieter haben bereits Lösungen im Programm, die eine einfache Umstellung ermöglichen.

Ein weiterer Punkt, den Sie als Versicherungsmakler nicht unterschätzen sollten, ist die Schulung der Mitarbeiter. Gerade in kleineren Unternehmen, wo Rechnungen oft „nebenbei“ erstellt werden, ist wichtig, dass alle Beteiligten mit dem neuen System vertraut sind. Hierfür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um eine reibungslose Einführung sicherzustellen.

Auch wenn die Umstellung zunächst wie ein zusätzlicher Aufwand wirkt, bringt sie einige Vorteile mit sich. E-Rechnungen sind nicht nur umweltfreundlicher, da der Papierverbrauch reduziert wird, sondern sie ermöglichen auch eine bessere Nachverfolgbarkeit und weniger Fehler bei der Verarbeitung. Zudem sind sie häufig schneller beim Empfänger – und gerade bei fristgebundenen Rechnungen kann das ein entscheidender Faktor sein.

Fazit

Das Jahr 2025 hält zahlreiche Herausforderungen, aber auch vielfältige Chancen für Versicherungsmakler bereit. Einige zentrale Aspekte wurden im Text dargestellt. Diese Entwicklungen bieten die Möglichkeit, Kundenbeziehungen zu vertiefen und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Gemeinsam lässt sich das Jahr erfolgreich gestalten.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2025 und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Norman Wirth