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28. Oktober 2024
Hat die lebenslange Rente ein Imageproblem?

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Hat die lebenslange Rente ein Imageproblem?

Hat die lebenslange Rente ein Imageproblem?

Eine lebenslange Rente ist besser geeignet, um den Lebensstandard im Alter zu sichern als ein begrenzter Auszahlungsplan. Da viele Menschen jedoch ihre eigene Lebenserwartung unterschätzen, erscheint diese Option oft unattraktiv, wenn es um private Altersvorsorge geht. Das hat eine aktuelle Studie herausgefunden.

Die geförderte private Altersvorsorge soll reformiert werden. Pläne dazu hat Finanzminister Christian Lindner (FDP)vor einigen Wochen bekannt gegeben. Dazu gehört neben einem Altersvorsorgedepot auch eine Neuaufstellung der Riester-Rente. Eine der Neuerungen, die die Reform vorsieht, ist einen Auszahlungsplan anzubieten, der bis zum 85. Lebensjahr läuft. Bisher war bei der Riester-Rente nur eine teilweise Kapitalauszahlung mit Restverrentungspflicht möglich.

Eine aktuelle Studie der LMU München mit der Universität Hohenheim, die in einem kürzlichen Pressegespräch des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vorgestellt wurde, analysiert den Vorschlag, diese zeitlich begrenzten Auszahlungspläne und eine lebenslange Rente als gleichwertige Optionen zu behandeln.

Die Mehrheit unterschätzt Lebenserwartung

Die meisten Menschen unterschätzen ihre eigene Lebenserwartung. Genau aus diesem Grund gehen Menschen, die ihre finanzielle Ruhestandsplanung über einen Auszahlungsplan ohne lebenslange Rente planen, stets ein „Trade-Off zwischen der Höhe der monatlichen Entnahme und dem Risiko, die eigenen finanziellen Ressourcen zu überlegen“ ein, heißt es in der Studie. Es besteht auch die Gefahr einer Doppelbelastung für den Staat – zum einen wurde die Altersvorsorge bereits mit staatlichen Mitteln gefördert, zum anderen muss der Staat unter Umständen erneut durch Zahlung der Grundsicherung unterstützen.

Während des GDV-Pressegesprächs betonen die Studienautoren, dass sie die eingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Auszahlplan und Verrentung unterstützen, wenn es um die staatlich geförderte Altersvorsorge geht. Bei ungeförderten Verträgen sei es völlig in Ordnung, zu entscheiden, was man mit seinem Geld machen möchte, sagt Prof. Dr. Andreas Richter, Institutsdirektor des Instituts für Risikomanagement und Versicherung der LMU. „Aus unserer Sicht wird es etwas anderes, wenn ich hier Steuergelder draufsetze (…) wenn das der Fall ist, würde ich dafür plädieren, dass man hier kollektiv denken muss“, so Richter.

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