Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Eigentümer haben hierzu Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen erhalten. Mehrere Eigentümer wehren sich allerdings gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform und werden vom Verband „Haus und Grund“ und dem Bund der Steuerzahler unterstützt. So sind in verschiedenen Bundesländern Musterklagen anhängig. Sie richten sich gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes nach dem sogenannten Bundesmodell, das in einigen Bundesländern zum Tragen kommt – im Gegensatz zum Flächenmodell.
Einzelfallentscheidungen zugunsten der Eigentümer
Zuletzt hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Thema befasst. Mit Beschlüssen vom 27.05.2024 entschied der BFH in zwei Verfahren, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrunde liegenden Bewertungsregeln unterliegt.
Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird demnach wohl das Bundesverfassungsgericht haben. Nachdem der BFH keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen hat, bleiben aus Sicht der Verbände verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Nach derzeitigem Stand müssen also alle, so der Verband Haus und Grund, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, muss aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.
Seite 1 Bei der Grundsteuer ist das letzte Wort noch nicht gesprochen
Seite 2 Was in den Streitfällen zu entscheiden war
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