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4. Juli 2023
BVK prüft Auswirkungen von „Open Finance“ auf Vermittler
BVK prüft Auswirkungen von „Open Finance“ auf Vermittler

BVK prüft Auswirkungen von „Open Finance“ auf Vermittler

Vergangene Woche veröffentlichte die EU einen Vorschlag für die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten. Der BVK wird die Auswirkungen dieser möglichen Verordnung auf den Versicherungsvertrieb überprüfen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. schaltet sich zu den Planungen der EU-Kommission zur Verarbeitung von Finanzdaten ein. Am 28.06.2023 stellte diese einen Vorschlag für die Verordnung solcher Daten vor, mit dem Namen „Financial data access and payments package“ kurz „FIDA“.

Mit diesem Vorschlag sollen klare Rechte und Pflichten definiert werden, wie auf Kundendaten im Finanzsektor zugegriffen werden kann. In einer Mitteilung der EU-Kommission werden diese aufgelistet, unter anderem sollen Unternehmen, die Kundendaten halten, z. B. Banken, dazu verpflichtet sein, diese anderen finanziellen Institutionen verfügbar zu machen. Der Kunde soll hierüber allerdings frei entscheiden dürfen. Entscheidet er sich dafür, so die EU-Kommission, ist das Ziel, dem Verbraucher durch den Datenaustausch günstigere und bessere Produkte und Services anbieten zu können.

Open Finance wird Einfluss auf Vertrieb nehmen

Für Michael H. Heinz, Präsident des BVK, werde diese als Open Finance betitelte Regelung zukünftig auch für den Versicherungsvertriebsbereich relevant sein. „Denn sie wird einen Rahmen dafür schaffen, wer Zugang zu den Kundendaten erhält und sie nutzen kann. So könnten Makler über eine Schnittstellenfunktion verpflichtet werden, ihre Kundendaten mit anderen Marktteilnehmern zu teilen“, so Heinz.

FIDA regelt den Zugriff auf und die Verarbeitung von Verbraucherdaten auf Kundenwunsch über eine breite Palette von Finanzdienstleistungen. Dabei werden vornehmlich Daten im Geltungsbereich von Krediten, Ersparnissen, Investitionen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie Nicht-Lebensversicherungen erfasst. Nicht in den Geltungsbereich sollen Bonitätsbeurteilungen natürlicher Personen sowie Lebens-, Kranken- und Gesundheitsdaten fallen. Der Kommissionsentwurf sieht weiterhin Maßnahmen für den Bankensektor vor, in dem er insbesondere die derzeitige Zahlungsdienstrichtlinie (Payment Services Directive II, kurz PSD II) ändert und modernisiert sowie die Betrugsbekämpfung erleichtert.

BVK überprüft Kommissionsvorschlag

Den Vorschlag der EU-Kommission werde der BVK prüfen und in Rücksprache mit dem europäischen Dachverband der Vermittler der European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) analysieren, kündigt BVK-Präsident Heinz an. Denn es sei wichtig, kurz- und langfristige Auswirkungen auf den Vermittlermarkt frühzeitig zu erkennen und die Vorstellungen des BVK einzubringen. (mki)

Bild: © Sashkin – stock.adobe.com