Ratingagenturen sollen für die Kapitalmarktteilnehmer unter anderem die Bonität von Staaten einschätzen. Dieser Aufgabe können sie im Falle von Russland aktuell nur schwer nachkommen. Nach dem 15.04.2022 wird es jedoch voraussichtlich überhaupt keine Einschätzung zur Zahlungsfähigkeit Russlands und russischer Unternehmen mehr geben.
ESMA gibt Auskunft
Die EU-Kommission hat den großen Ratingagenturen nämlich untersagt, die Kreditwürdigkeit Russlands oder russischer Unternehmen zu bewerten. Nach Angabe der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA gegenüber dem Handelsblatt, seien derartige Ratings nur noch bis zum 15.04.2022 gestattet.
Russland leistet Zinszahlungen nicht
Dieser Zeitplan ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, da gestern, am 16.03.2022 Zinszahlungen auf zwei russische Anleihen fällig wurden. Diese Zahlungen, die zwingend in US-Dollar erfolgen müssen, wurden offensichtlich nicht bedient. Russland hätte zwar mehr als genug Devisen zur Verfügung, kommt gerade aufgrund der Sanktionen aber nicht an große Teile seiner Devisenreserven im Ausland heran.
Zeitplan fällt mit Gnadenfrist zusammen
Nachdem die Zinszahlungen nicht bedient wurden, beginnt nun eine 30 Tage dauernde Gnadenfrist, innerhalb derer die Zinszahlungen doch noch geleistet werden können. Kommt Russland seinen Zahlungsverpflichtungen jedoch nicht nach oder bedient die Zinsen in Rubel anstatt US-Dollar, wird das einem Zahlungsausfall gleichgesetzt – technisch gesehen eine Staatspleite.
Russland seit Kriegsbeginn auf Ramschniveau
Die großen Ratingagenturen hatten die Bonität Russlands bereits nach dem Einmarsch in der Ukraine auf Ramschniveau herabgestuft. Sollte sich die Situation bis Mitte April nicht verändert haben – beispielsweise durch ein Ende des Krieges in der Ukraine – wird keine Neubewertung der Bonität Russlands mehr erfolgen.
Kreditwürdigkeitsprüfung teilweise verpflichtend
Das Rating-Verbot ist auch deshalb von besonderer Tragweite, weil insbesondere institutionelle Investoren wie beispielsweise Versicherungsgesellschaften vielfach verpflichtet sind, die Kreditwürdigkeit bei ihren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. (tku)
Bild: © adam121 – stock.adobe.com
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