Die BaFin hat am 27.01.2021 einen Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht wegen des Verdachts des Insiderhandels bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt. Der Beschäftigte hatte laut der Finanzdienstleistungsaufsicht am 17.06.2020 strukturierte Produkte mit der Wirecard AG als Basiswert verkauft. Einen Tag später machte Wirecard AG öffentlich, dass über die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. Euro noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren.
Ergebnis einer Sonderauswertung
Die Finanzaufsicht hatte den Verdacht nach eigener Aussicht im Rahmen ihrer Sonderauswertung entdeckt und den Beschäftigten daraufhin sofort freigestellt. Darüber hinaus wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Die BaFin hat die Compliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiter Mitte Oktober 2020 verschärft. Spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, sind seitdem nicht mehr möglich. Mittlerweile mussten im Zuge des Wirecard-Skandals auch BaFin-Präsident Felix Hufeld und die BaFin-Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, ihre Posten räumen. (mh)
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