(aav)
Wertpapier-Spezialfonds sollen unverändert als regulierte Produkte erhalten bleiben. Deutsche Spezialfonds sind für institutionelle Investoren vor allem im Bereich der Altersvorsorge, wie zum Beispiel Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Versorgungswerke unverzichtbar zur Diversifizierung und Optimierung der eigenen Kapitalanlage. Institutionelle Investoren wünschen regulatorische Stabilität für ihre Fonds. Nach Angaben des BVI verwalten die Fondsgesellschaften rund 860 Mrd. Euro in Wertpapier-Spezialfonds.
Auch für die Einführung einer Investment-Kommanditgesellschaft (InvKG) hat sich der BVI seit längerem eingesetzt. „Damit wird der Weg frei für das Pension-Pooling international tätiger Konzerne in Deutschland“, so Richter. International aufgestellte Unternehmen benötigten Lösungen, mit denen sie ihre dezentral verwalteten Altersvorsorgevermögen in einem insolvenzgeschützten und für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen transparenten Vehikel bündeln können. Heute müssen solche Konzerne das Vermögen zur Deckung von Pensionszusagen aus unterschiedlichen Ländern auch dort in eigenständigen Vehikeln verwalten oder im Ausland poolen. Es herrscht bereits ein intensiver Wettbewerb der Finanzstandorte zum Pension-Pooling. Europäische Nachbarländer wie Belgien, England, Irland, Luxemburg und die Niederlande haben bereits entsprechende aufsichtsrechtliche und steuerliche Vorschriften erlassen.
Offene Immobilienfonds behalten ihren Status quo
Die existierenden offenen Immobilienfonds sollen weiter bestehen bleiben. Kritisch sieht der BVI hingegen die Pläne, neue Immobilienfonds nur noch als geschlossene Produkte zuzulassen. Im Interesse der Anleger sollten die Anbieter auch in Zukunft neue Produktideen als offene Immobilienfonds umsetzen können.
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