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29. Oktober 2024
„Schadenfall ist der Moment der Wahrheit für jede Versicherung“

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„Schadenfall ist der Moment der Wahrheit für jede Versicherung“

„Schadenfall ist der Moment der Wahrheit für jede Versicherung“

Vor allem beim Thema Dauer der Schadenbearbeitung im Bereich Kfz gab es von Maklern in den vergangenen Jahren branchenweit Kritik. Wie geht die VHV das Thema an?

Der Schadenfall ist tatsächlich der Moment der Wahrheit für jede Versicherung. Hier entscheidet sich, ob ein Kunde das Unternehmen als verlässlichen Partner wahrnimmt oder nicht. Lange Bearbeitungszeiten bei Kfz-Schadenfällen haben jedoch verschiedene Ursachen. Häufig ist eine komplexe Schadenbewertung notwendig. Hinzu kommen Engpässe in der Werkstattkapazität sowie Verzögerungen durch die Kommunikation zwischen Versicherer, Werkstatt und Kunde.

Eine weitere Hürde entsteht durch die noch nicht vollumfänglich abgeschlossene Digitalisierung. In unseren traditionellen Systemen müssen viele Schritte noch manuell bearbeitet werden. Je weiter unsere umfassende Transformation der digitalen Plattformen fortschreitet, desto besser schaffen wir es, alle beteiligten Parteien zu vernetzen und so die Bearbeitungszeiten signifikant zu verkürzen.

Zuletzt führen die zunehmenden Extremwetterereignisse zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. So war beispielsweise 2023 ein äußerst hagelintensives Jahr.

Das Thema Elementarschäden ist auch im laufenden Jahr aufgrund von sich häufenden Extremwetterereignissen sehr präsent. Welche Bedeutung spielen diese beim Gesamtergebnis in der Kfz-Sparte und gibt es Möglichkeiten, Schäden zu reduzieren?

Durch die zunehmenden Extremwetterereignisse stehen wir in der Kfz-Versicherung immer öfter vor der Herausforderung von Kumulschadenereignissen, beispielsweise in Form von Hagelschäden. Um unseren Kunden einen schnellen Schadenservice vor Ort zu bieten, haben wir bei der VHV ein innovatives Kumulschadenmanangement aufgesetzt. Dazu zählen wir schnelle Sammelbesichtigungen mit digitaler Selbstterminierung und einem professionellen Auftritt unserer Schadenexperten, begleitet durch digitale Prozesse und Kommunikation im Besichtigungsprozess. Außerdem setzen wir seit 2023 auf modernste KI-basierte Technik und haben einen der besten Hagelscanner zur digitalen Erkennung von Hagelschäden im Einsatz. Dieses umfassende Kumulschadenkonzept hilft uns, deutlich schlanker und effizienter Elementarschäden zu bearbeiten.

Um weiter bei Elementarschäden zu bleiben: Die VHV versichert Überschwemmungen und Rückstau in der Elementarversicherung unabhängig von der ZÜRS-Zone, in der die Gebäude liegen. Was sind die Beweggründe dafür?

Das ist nur bedingt richtig. Die Wohngebäudeversicherung der VHV umfasst die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel. Optional können weitere Elementargefahren versichert werden. Dafür bieten wir zwei Varianten an: Elementar I und II. Der Zusatzbaustein Elementar I beinhaltet Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge und Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Schneedruck und Lawinen. Dieser Schutz gilt unabhängig von der ZÜRS-Zone, allerdings zählen Überschwemmung durch Ausuferung von Oberflächengewässern nicht dazu. Dieser Schutz ist erst mit dem zweiten Baustein, Elementar II, gewährleistet, der sich nach den ZÜRS-Zonen richtet. In besonders exponierten Lagen versichern wir nicht mit Elementar II.

Mehrere Versicherer bieten zu jeder Wohngebäudeversicherung immer Elementarabsicherung an, die Versicherungsnehmer dann abwählen können. Wie hält es die VHV? Nutzen Sie ebenfalls den Opt-out?

Eine systemseitige Vorauswahl nehmen wir nicht vor. Wir geben stattdessen unseren Vertriebspartnerinnen und -partnern umfangreiche Informationen zu den Elementarbausteinen an die Hand, die sie ihren Kunden nach den individuellen Absicherungsbedürfnissen anbieten können.

Was halten Sie von der Elementarpflichtversicherung?

Wie wir sehen, nehmen extreme Wetterereignisse stark zu. Daher bleiben Versicherungsprodukte weiterhin notwendig, jedoch nicht ohne eine verstärkte Aufklärung und Investition in Präventionsmaßnahmen. Beteiligte müssen vorab handlungsfähig gemacht werden, um Schadenereignissen bestmöglich vorzubeugen. Daher stimmen wir mit dem GDV überein, dass bei der Diskussion um eine Pflichtversicherung das Thema Gefahrenprävention durch Elementarrisiken in den Vordergrund gerückt werden sollte.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Dr. Angelo O. Rohlfs, VHV

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Ein Interview mit
Dr. Angelo O. Rohlfs