Bereits seit 2015 gibt es den European Long-Term Investment Fund, kurz ELTIF. Diese Art von Investmentfonds soll Privatanlegern ermöglichen, auch in Anlageklassen jenseits der Börse zu investieren. Darunter fallen bspw. Private Equity, Infrastrukturprojekte wie Windparks, Strom- und Glasfaserleitungen, Immobilien oder Private Debt. Die Realwirtschaft wiederum erhält über ELTIFs Mittel für langfristige Investitionen.
Bislang waren die Auflagen für den Vertrieb und die Anlage in derartige Produkte eher restriktiv. Doch vonseiten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist am 10.01.2024 eine neue ELTIF-Verordnung in Kraft getreten. Der ELTIF-Vertrieb sowie die Anlage in derartige Fonds sollte somit einfacher werden, weswegen sich in den vergangenen Monaten immer mehr Fondsgesellschaften stärker in Richtung ELTIF positioniert haben und auch schon eigene Produkte gelauncht haben, so z. B. Schroders und Aquila Capital.
Moventum steigt mit Schroders in ELTIF-Markt ein
In einer Pressemitteilung verkündet nun auch die Investmentplattform Moventum eine Zusammenarbeit mit Schroders Capital, um den ELTIF-Markt vermehrt zu erschließen. Michael Patzelt, Head of Sales für die DACH-Region bei Moventum, rechnet aufgrund der neuen Verordnung mit einer steigenden Attraktivität von ELTIFs für Privatanleger und erwartet daher ein deutliches Wachstum in diesem Markt.
Im Vergleich zu börsennotierten Investments waren ELTIFs bisher relativ illiquide, da sie nicht börsentäglich gehandelt werden. Doch seit Januar können die Haltefristen und Regeln für die Rückgabe der Fondsanteile je nach Produkt unterschiedlich ausgestaltet werden. Laut Patzelt soll es sogar tägliche Rückgabemöglichkeiten geben, aber auch klare Liquiditätsvorgaben. Dem Privatanleger würde sich somit das „Tor zu überdurchschnittlichen Renditen“ öffnen – auch jenseits der Renditen, die gewöhnlich an der Börse erzielt werden.
Neue Investitionsregeln für ELTIFs
Mit den neuen Regeln hat sich auch die Quote für zulässige Anlageformen geändert, die von 70% auf 55% gesenkt wurde. Darüber hinaus ändern sich die Diversifizierungsquoten. Ein einzelner Sachwert darf nun 20% des Gesamtportfolios statt wie bisher 10% ausmachen. Die zulässige Fremdkapitalquote für Produkte, die an nicht-professionelle Anleger vertrieben werden, wurde ebenso von 30% auf 50% erhöht. Dachfonds sind ebenfalls möglich.
Bislang mussten Kleinanleger bei der Investition in ELTIFs mindestens 10.000 Euro darin anlegen. Dieser Mindestanlagebetrag entfällt nun, genauso die Vorgabe, nur 10% ihres Geldes in ELTIFs investieren zu dürfen. Mit dieser Grenze verbunden war eine Vermögensprüfung, die nun ebenso abgeschafft ist wie eine separate Geeignetheitsprüfung. Diese Auflockerung führe laut Patzelt zu einer Demokratisierung für ELTIFs, die derartige Fonds für Personen mit geringeren Anlagesummen zugänglich machen und sie somit quasi demokratisieren würden. Mittelfristig rechnet Patzelt mit einer Verdopplung der Zahl der angebotenen ELTIFs.
ELTIFs würden dann unterschiedlich strukturiert sein, verschiedene Laufzeiten haben, andere Kündigungsfristen oder Rücknahmezeitpunkte. Patzelt ist als Vertriebschef somit optimistisch, was die zukünftige Entwicklung von ELTIF-Produkten angeht: „Durch das breite Anlagespektrum kann der ELTIF in Zukunft eine Alternative zu anderen Fonds unter anderem im AIFM-Bereich darstellen.“
Ob in Zukunft auch Finanzberater von der neuen ELTIF-Verordnung profitieren können, steht in den Sternen. Klar ist aber, dass auch deren Kunden nun kleinere Hürden zu überwinden haben, wenn es darum geht, in ELTIFs zu investieren, weswegen es Beratern regulatorisch leichter gemacht werden dürfte, ihren Kunden solche zu empfehlen. (mki)
Bild: © Olivier Le Moal − stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können