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25. September 2023
ZuFinG: möglicher Milliardenmarkt für Immobilieninvestoren

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ZuFinG: potenzieller Milliardenmarkt für Immobilieninvestoren

ZuFinG: möglicher Milliardenmarkt für Immobilieninvestoren

Noch viel Wachstumspotenzial bei PV-Anlagen

Institutionelle Investoren könnten einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten. Schließlich strebt Deutschland Klimaneutralität bis 2045 an und verfolgt Etappenziele hinsichtlich der Einsparung von CO2. Um das zu schaffen, ist ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Laut dem Statistischen Bundesamt Destatis hatte der aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom im vergangenen Jahr zwar einen Anteil von 46,3%. Allerdings lag die Stromerzeugung durch Kohle noch auf Platz 1 und damit vor der Windkraft, die mit 24% den weitaus größten Anteil unter den erneuerbaren Energien hatte. Die Photovoltaik kam dagegen nur auf 11%. Zwar wächst die Zahl der PV-Anlagen sowie die installierte Leistung rasant. Dennoch muss deren Kapazität erheblich ausgebaut werden, um die Ziele der Energiewende zu erreichen.

Hierzu könnte das ZuFinG einen Beitrag leisten. So ist denkbar, dass ein Investment in eine PV-Anlage auf einer dafür geeigneten und ausgewiesenen Freifläche eine Art „neuer Assetklasse oder Immobilie“ für langfristig orientierte Investoren wie Versicherungen und Versorgungswerke werden könnte. Bei einem Investitionszeitraum über zehn oder 15 Jahre und der Möglichkeit, den dort erzeugten Strom zu verkaufen, kann dies für manches Versorgungswerk oder manche Pensionskasse eine Überlegung wert sein. Zwar dürfen Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen nicht zum Hauptzweck eines Immobilienfonds werden. Vielmehr soll dies nur eine Beimischung mit einer Anlagegrenze von 15% des Fondsvolumens sein. Angesichts der schätzungsweise 4 Bio. Euro, die institutionelle Anleger hierzulande verwalten, und der Zuwächse im dreistelligen Milliardenbereich jedes Jahr, kann daraus dennoch ein Milliardenmarkt werden.

Ergänzung im Steuerrecht fehlt

Zu berücksichtigen ist aber, dass bislang nicht nur aufsichtsrechtliche Hemmnisse Investoren bei Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen gebremst haben, sondern auch die bereits erwähnte steuerliche Seite. Trotz der geplanten Änderungen besteht im Investmentsteuerrecht weiterhin ein Mechanismus, der beim Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden zu erheblichen steuerlichen Risiken führen kann. So haben insbesondere Immobilien-Spezialfonds, die dem Investmentsteuerrecht unterliegen und sich an institutionelle Anleger richten, keine PV-Anlagen installiert und betrieben, da sie befürchten mussten, ihren Status als steuerbefreite Anleger zu verlieren.