Diversifikation – fast schon so etwas wie ein Zauberwort am Kapitalmarkt. Damit kann oberflächlich die Streuung des Portfolios auf verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, ETFs und Sachwerte gemeint sein. Innerhalb der Klassen spricht man dann auch von Diversifikation, wenn man bspw. Aktien aus Industrie- und Schwellenländern oder von Unternehmen verschiedener Größen kauft.
Und bei Investments in einen konkreten Index wird gerne vom Indexanbieter versucht, die Diversifikation aufrechtzuerhalten, indem man ein Limit auf die Gewichtung setzt, die die Aktien eines Unternehmens im Index haben dürfen. Eine solche sogenannte Kappungsgrenze gibt es auch beim Deutschen Aktienindex (DAX). Eines der 40 gelisteten Unternehmen darf maximal 10% des Index ausmachen, was auch dazu führt, dass ETF-Anbieter Aktien des entsprechenden Unternehmens verkaufen müssen. Die Deutsche Börse bzw. das Tochter-Unternehmen Stoxx wirft nun erneut die Frage auf, ob die Kappungsgrenze für den DAX und seine Subindizes von 10% auf 15% erhöht werden soll.
Erhöhung der DAX-Kappungsgrenze auf 15%?
Die Umfrage steht allen Marktteilnehmern bis zum 08.11.2023 offen. Bei der letzten Marktkonsultierung im April 2022 hatten sich noch 58% der Teilnehmer gegen eine Erhöhung der Kappungsgrenze ausgesprochen, was im Juni 2022 von Stoxx schließlich auch übernommen wurde. Doch eine Erhöhung der Grenze werde laut dem Dokument der Deutsche-Börse-Tochter zur Umfrage immer noch im Markt diskutiert. Mit einer Erhöhung wolle man die Fähigkeit der DAX-Indizes, die Performance des deutschen Markts zu repräsentieren, verbessern.
So lautet jedenfalls die offizielle Variante. Einige Medien referenzieren in diesem Zusammenhang übereinstimmend den Austritt des Gas-Konzerns Linde, der Anfang des Jahres den DAX verlassen hatte – u. a. auch, weil er die 10%-Marke regelmäßig überschritten hatte. Das irische Unternehmen war der Auffassung, dass die daraus folgenden Aktienverkäufe, die in Indexfonds vorgenommen werden mussten, die Kursentwicklung gebremst hätten. Jetzt sind die Linde-Aktien ausschließlich in New York handelbar – denn dort gibt es derartige Kappungsgrenzen nicht.
Umsetzung der Kappungsgrenze auch während des Quartals?
Ebenfalls Teil der Umfrage ist der Vorschlag des „Intra-quarter capping“. Aktuell wird die Kappungsgrenze im DAX immer bei den vierteljährlichen Prüfungen geltend gemacht. Beim „intra-quarter capping“ wäre dies dann auch innerhalb eines Quartals möglich. Diese Regelung werde allerdings nur dann eingeführt, so Stoxx, wenn auch die Kappungsgrenze auf 15% erhöht werden sollte. Das „intra-quarter capping“ würde dann greifen, wenn ein Unternehmen mehr als 20% der DAX-Gewichtung am Ende eines Börsentages ausmacht.
So geht es weiter
Nach Ablauf der Umfragefrist wird Stoxx die Ergebnisse am 22.11.2023 verkünden – ebenso mögliche Veränderungen zur Methodologie des DAX. Je nach Ausgang der Konsultation soll die Erhöhung der Kappungsgrenze dann zur März-Prüfung am 18.03.2024 und das „intra-quarter capping“ zur Juni-Prüfung am 24.06.2024 eingeführt werden. (mki)
Bild: © immimagery – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können