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27. Juli 2024
Wie gelingt die Optimierung der Rechtsform im Maklerhaus?

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Wie gelingt die Optimierung der Rechtsform im Maklerhaus?

Die Unterschiede zwischen GmbH und GmbH & Co. KG

Ist auch diese Aufgabe gelöst, steht einer Umwandlung zum Beispiel in eine GmbH & Co. KG nichts mehr im Wege. Diese Rechtsform wäre dann die passende Wahl, wenn der Inhaber Folgendes wünscht bzw. in Kauf nimmt: Besteuerungsregiment der Ein­kommensteuer mit weniger steuerlichen Risiken, weniger handels- und steuerrechtliche Formalitäten, Möglichkeiten zur privaten Ent­nahme wie bisher, aber regelmäßig höhere Steuerberatungskosten.

Eine GmbH hingegen kommt eher dann in Betracht, wenn der bisherige Einzelunternehmer die etwas umfangreicheren Formalitäten nicht scheut, sich ein festes monatliches Gehalt auszahlen und für sich eine betriebliche Altersversorgung einrichten möchte. Damit unterwirft er sich dem Regime der Körperschaftsteuer.

Für die eigentliche Übertragung stehen zwei Verfahren zur Auswahl. Entweder gehen einzelne Vermögensgegenstände vom Einzelunternehmen auf die Rechtsform über oder der Übergang geschieht insgesamt durch eine Bilanz. Auch hier sind umwandlungsrechtliche Rückwirkungsfristen und steuerliche Behaltensfristen zu beachten.

Für all jene, denen dieser Aufwand im Vergleich zu einer Personengesellschaft zu hoch ist, besteht noch die Alternative einer „schlanken Lösung“. Das Einzelunternehmen lässt sich auch in eine Gesellschaft umwandeln, indem der Ehepartner, die Lebensgefährtin oder die Kinder als Minderheitsgesellschafter aufgenommen werden. Auf jeden Fall ist aber immer eine Beratung, vor allem auch wegen der steuerlichen Implikationen, durch einen externen Experten sinnvoll.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com; Grafik: © SEB

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Ein Artikel von
Volker Schmidt