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9. April 2025
Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung: Das sagen Makler

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Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung: Wie sehen Makler die Situation?

Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung: Das sagen Makler

Mehrheit der Makler glaubt nicht an „Wunderwaffe Werkstattbindung“

Damit ist Oelze nicht allein. Einer Umfrage zufolge, die AssCompact auf LinkedIn durchgeführt hat, sind 58% derer, die sich beteiligt haben, nicht der Meinung, dass die Werkstattbindung das „Wundermittel“ ist, um Kfz-Prämien stabil zu halten. 31% dagegen denken, dass Werkstattbindung ein wesentlicher Faktor sein könnte, um Kfz-Prämien bezahlbar zu halten, während 10% sich eine Einschätzung nicht zutrauen.

Versicherungsmakler Peter Bieger, Geschäftsführer der Peter Bieger GmbH, sagt neben der Preisersparnis kann die Werkstattbindung weitere Vorteile für Versicherte haben. Häufig erhalten Kunden, die den Baustein Werkstattbindung wählen, günstigere Konditionen für den Abtransport des Unfallfahrzeugs und wenn ein Ersatzwagen benötigt wird. Auch die Organisation der Reparatur liegt im Normalfall beim Versicherer, was zunächst bequemer für den Versicherten ist – und einfacher für den Versicherer.

„Natürlich wollen die Kfz-Versicherer am liebsten nur Werkstattbindung verkaufen, das ist für sie die günstigste und sicherste Lösung“, so Bieger. Trotzdem empfiehlt Bieger seinen Kunden immer die freie Fahrzeugwahl. Denn das Risiko liegt im Falle der Werkstattbindung beim Kunden, warnt Bieger. Wenn Werkstattbindung vereinbart ist und der Kunde seine eigene Entscheidung bezüglich des Ortes der Reparatur trifft, muss der Kunde neben dem Selbstbehalt zusätzlich einen Teil der Rechnung selbst bezahlen, bis zu 15%. Wählen Kunden die freie Werkstattwahl, dann gehen sie kein finanzielles Risiko ein und können immer noch die Vorteile der Werkstattbindung nutzen, wenn es für sie passt, so Bieger.

Umdenken nötig

Beide Makler haben einige Vorschläge bzw. Ideen, um Prämien stabil zu halten. Oelze beispielsweise schlägt als Teil eines ganzheitlichen Ansatzes ein Anreizsystem für Unfallgeschädigte vor – so könnten Geschädigte etwa einen finanziellen Bonus erhalten, wenn sie ihren Schaden auch schnell in Partnerwerkstätten reparieren lassen und auf externe Gutachter oder Anwälte verzichten. Ein optionales Selbstbeteiligungsmodell bei Haftpflichtschäden oder eine erweiterte Selbstbeteiligung für bestimmte Teile des Autos, die schwer zu beschaffen oder besonders teuer sind, könnten laut Oelze auch Optionen sein.

Laut Bieger bedarf es neben ganzheitlichen Ansätzen auch ein Umdenken in verschiedenen Bereichen. So könne beispielsweise das Einbauen gebrauchter Teile statt der Verwendung ausschließlich neuer Teile Kosten einsparen. Für kleinere Schadensummen, etwa unter 1.000 Euro, sollten sich Versicherte überlegen, für den Schaden selbst aufzukommen, anstatt sie dem Versicherer zu melden. (js)

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