Was ist überhaupt verletzt worden?
Sollte ein Fehlverhalten eines Versicherungsvertreters nun tatsächlich auffliegen und noch kein Schaden eingetreten sein, könnte sich der Kunde nun fragen: Welche Ansprüche löst das Verhalten des Vertreters überhaupt aus?
Schwintowski entwickelt hier folgendes Szenario: Grundsätzlich muss der Zustand wiederhergestellt werden, der bestehen würde, wenn der Kunde nicht getäuscht worden wäre. Der Vertrag wäre wohl nicht zustande gekommen. Insofern könnte der Vertrag rückabgewickelt werden. Der nun für den Kunden aktive Versicherungsmakler könnte die Risiken des Kunden neu eindecken.
Dem Kunden könnte zudem ein Schadenersatzanspruch zustehen. Eine Täuschung und Irreführung ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das vermögenswerte Interesse des Kunden. Daraus resultiere, so habe das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entschieden, der Anspruch auf einen immateriellen Schadenersatzanspruch. Eine Entschädigung müsse dann aber auch entsprechend hoch ausfallen, damit sie auf potenzielle Nachahmer abschreckend wirke.
Ein Pilotprozess könnte an dieser Stelle also Klarheit bringen, erklärt Schwintowski. Die Pools sollten die Entwicklungen in dieser Angelegenheit jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen. Manche würden bisher nicht so genau hinsehen oder Vertriebsvereinbarungen seien so formuliert, dass der Vermittler selbst einzuschätzen habe, ob die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit gegeben seien. Generell sei es aber wohl nur schwer möglich, Pools mit in die Verantwortung zu ziehen. Ein Eigeninteresse sollten sie aber dennoch haben, so Schwintowski.
Vielbeachtete Fachtagung der Kanzlei Michaelis
Die Fachtagung der Kanzlei Michaelis am 13.02.2025 hat großen Anklang gefunden: Es folgte nach Auskunft der Kanzlei zeitweise 1.500 Teilnehmer an Versicherungsmaklern den Ausführungen der Referenten, die zu rechtlichen Fragestellungen in den Versicherungssparten, zur Beratung und zur Maklerhaftung vortrugen. In der Weiterbildungsakademie auf der Internetseite www.app-RIORI.de können sich Interessierte die Vorträge anhören und auch ein Weiterbildungszertifikat erhalten. Der Vortrag von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski bildete den Abschluss, wobei er das oben genannte Szenario erstmals vor Publikum präsentierte. (bh)
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