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Haftung bei Brand
Es macht wohl keinen besonderen Sinn, über Schadensfälle aus 1998 zu berichtigen, da zwischenzeitlich das VVG geändert wurde und außerdem viele Versicherer grobe Fahrlässigkeit (aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen) nicht mehr ausschließen.
Die Versichertengemeinschaft zahlt doch.
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