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1. Dezember 2022
Wer haftet, wenn es zur Weihnachtszeit brennt?
Wer haftet, wenn es zur Weihnachtszeit brennt?

Wer haftet, wenn es zur Weihnachtszeit brennt?

Alle Jahre wieder hält die Advents- und Weihnachtszeit in den deutschen Haushalten Einzug. Dazu gehört für viele ein Adventskranz und der Weihnachtsbaum – am schönsten mit echten Kerzen. Doch auch die Brandgefahr steigt in dieser Jahreszeit. AssCompact hat einige nennenswerte Fälle zusammengefasst.

 
Wie sollte es auch anders sein: Die Zahl der Brände nimmt in der Advents- und Weihnachtszeit zu – laut dem GDV um 40 bis 50% im Vergleich zum Rest des Jahres. 2021 leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer dafür 26 Mio. Euro. Doch die Einstandspflicht der Versicherer kann begrenzt sein, wenn z. B. grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt wie in den folgenden Fällen. <i>[Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com]</i>
Brände zur Weihnachtszeit
Wie sollte es auch anders sein: Die Zahl der Brände nimmt in der Advents- und Weihnachtszeit zu – laut dem GDV um 40 bis 50% im Vergleich zum Rest des Jahres. 2021 leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer dafür 26 Mio. Euro. Doch die Einstandspflicht der Versicherer kann begrenzt sein, wenn z. B. grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt wie in den folgenden Fällen. [Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com]
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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Erwin Daffner … am 02. Dezember 2022 - 08:14

Es macht wohl keinen besonderen Sinn, über Schadensfälle aus 1998 zu berichtigen, da zwischenzeitlich das VVG geändert wurde und außerdem viele Versicherer grobe Fahrlässigkeit (aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen) nicht mehr ausschließen.

Die Versichertengemeinschaft zahlt doch.