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30. Januar 2024
Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

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Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Vielerorts veranstalten Karnevalsvereine Umzüge, Prunksitzungen & Co. Gegen welche Risiken Vereine hierbei versichert sein sollten, dazu hat AssCompact nachgefragt bei einem Makler, der auf diese Zielgruppe spezialisiert ist.

Mit welchem Risikoträger arbeiten Sie hier zusammen?

Unser Hauptrisikoträger in dem Bereich ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.

In den vergangenen Jahren mussten Rosenmontagsumzüge unter anderem aufgrund von Sturmwarnungen abgesagt werden. Können sich Vereine für dadurch entstehende Kosten absichern?

Das ist möglich. Jeder Verein, der durch uns betreut wird, kann eine sogenannte Veranstaltungsausfallversicherung mit einer entsprechend passenden Wetterklausel abschließen. Selbstverständlich auch für die vereinseigenen Karnevalsumzüge.

Zunehmende Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen treiben die Kosten auch für Vereine in die Höhe. Welche Auswirkungen nehmen Sie bei Ihren Kunden wahr?

Wir sind sehr nah an unseren Kunden. Daher bekommen wir natürlich mit, wie schwer es für die – in der Regel ehrenamtlich organisierten – Vereine ist, mit den gestiegenen Kosten zurechtzukommen. Die Vereine haben neben den erhöhten Kosten durch die Sicherheitsauflagen ja auch noch die allgemein gestiegenen Kosten, die wir alle merken. Wir mussten leider feststellen, dass dieser Kostendruck bereits mehrfach dazu geführt hat, dass Vereine Veranstaltungen und Umzüge nicht durchführen konnten. Dabei bricht dann auch immer ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens weg. Stellen Sie sich doch einmal einen Rosenmontag vor ohne Umzüge, ohne hunderte bunt kostümierte Kinder, die am Straßenrand stehen und laut „Helau“ oder „Alaaf“ rufen und Kamelle fangen? Das möchte ich mir eigentlich gar nicht vorstellen.

Steigen damit auch die Prämien?

Einen direkten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben gestiegene Sicherheitsauflagen an sich nicht. Wenn allerdings Teil der Auflage auch die Übernahme von weitergehender Haftung oder weiteren Haftungsfällen ist, kann das im Einzelfall für den betreffenden Verein natürlich zu einem gesonderten Versicherungsbedarf und somit gegebenenfalls auch zu einer gesonderten Prämie führen. Wir erwarten aufgrund der gestiegenen Auflagen jedoch keine generelle Erhöhung der Prämien unserer Rahmenvereinbarungen.

Noch eine Frage zum Schluss: Wenn mit dem Karneval am Aschermittwoch Schluss ist, geht es dann bei Ihnen im Büro erst richtig los mit Schadenmeldungen? Mit welchen Versicherungsfällen rechnen Sie?

Der karnevalistische Slogan „am Aschermittwoch ist alles vorbei“ trifft auf das Arbeitsaufkommen in unserem Büro nicht zu. Nach dem Aschermittwoch gibt es in der Regel eine kurze Zeit des gemäßigten Arbeitsaufkommens, doch dann kommt die von Ihnen schon angeführte Schadenphase.

Wir hoffen natürlich, dass es zu keinen schweren Personenschäden kommt und wir uns mit den „üblichen“ Schäden an gemieteten Hallen bzw. Gebäuden beschäftigen können, doch kann man Schlimmeres nie ausschließen.

Im Anschluss an die Schadenphase und nach etwas Kräftetanken beginnt der organisierte Karneval dann mit seinen Aktivitäten außerhalb des medial bekannten Karnevals. Denn die Vereine sind ganzjährig aktiv. Dann zwar nicht mehr im Bereich der Brauchtumspflege, doch führen Karnevalsvereine in der Regel eine Menge sozialer Aktivitäten durch. Sie sind somit ein ganzjährig wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens. Unsere Aufgabe ist es dann, die Vereine auch bei nicht karnevalistischen Aktivitäten zu unterstützen und zu beraten.

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc (392496) am 31. Januar 2024 - 09:58

Auf jeden Fall eine Gruppenunfall mit erweiterter Alkohol-Klausel!