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30. Januar 2024
Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?
Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Vielerorts veranstalten Karnevalsvereine Umzüge, Prunksitzungen & Co. Gegen welche Risiken Vereine hierbei versichert sein sollten, dazu hat AssCompact nachgefragt bei einem Makler, der auf diese Zielgruppe spezialisiert ist.

Interview mit André Oleff, Geschäftsführer des Maklerunternehmens Oleff & Oleff GmbH
Herr Oleff, Ihr Maklerunternehmen ist auf Vereinsversicherungen spezialisiert, insbesondere für Karnevalsvereine. Wie hat sich das ergeben?

Durch enge Beziehungen zu den Regionalverbänden im Bund Deutscher Karneval (BDK). Ich bin selbst Vereinsvorsitzender und bin im hiesigen Regionalverband tätig.

Welche Risiken gilt es dann bei diesen Vereinen abzusichern?

Das ist übergeordnet schwer zu sagen. Die Karnevalsvereine sind in der Regel sehr individuell aufgestellt und führen die unterschiedlichsten Aktivitäten und Veranstaltungen durch. Daher ist es besonders wichtig, bei der Beratung genau zu prüfen, wie der Verein organisiert ist, wie die Mitgliederstrukturen sind und welche Besonderheiten es bei dem Verein gibt, zum Beispiel ob der Verein einen eigenen Festwagen oder vielleicht sogar ein eigenes Vereinsheim besitzt. Grundsätzlich gibt es aber Risiken, die jeden Verein in gewisser Art und Weise treffen. Hierzu zählt vor allem das Risiko als Veranstalter sowie das Unfallrisiko der Vereinsmitglieder. Den Schwerpunkt in jedem Karnevalsverein bilden sicherlich die Saalveranstaltungen und Karnevalsumzüge, bei denen auch versicherungsseitig am meisten zu berücksichtigen ist.

Worauf ist besonders zu achten bzw. wo lauern denn die größten oder vielleicht auch versteckte Haftungsfallen?

In den vielen Jahren, in denen wir schon in dem Bereich tätig sind, hatten wir viele, nennen wir es interessante Fälle. Teils versicherten die Vereine nur einen Teil ihres Vereins – meist unwissend –, teils wurden Vereinsgruppen versichert, die es im Verein überhaupt nicht gab. Dies waren aber eher Ausnahmen. Häufig hingegen stellen wir fest, dass die Vereine ihre Veranstaltungen einzeln beim Haftpflichtversicherer unter Angabe der erwarteten Besucherzahl angeben und gesondert versichern müssen. Das birgt natürlich die Gefahr, dass Veranstaltungen vergessen oder falsche Besucherzahlen gemeldet werden. Und hier liegt auch gleich ein großes Risiko. Vergisst der Verein, eine Veranstaltung zu melden, so besteht für diese dann in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Kommt nun ein Besucher bei eben genau dieser Veranstaltung zu Schaden, kann der Verein erhebliche Schwierigkeiten bekommen.

Ebenso häufig kommt es vor, dass der Verein „nur“ seine aktiven Mitglieder versichert. Bei dieser Vorgehensweise liegt das Risiko vor allem bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen. Oft ist es so, dass die Vereine dann nämlich ihre passiven Mitglieder als Unterstützer benötigen und für diese dann kein Versicherungsschutz besteht. Ein weiteres und häufiger werdendes Problem sind weitgehende Haftungsvereinbarungen in Mietverträgen. Hier empfehlen wir den Vereinen, stets eine rechtliche Meinung einzuholen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Es kommt immer mal wieder vor, dass der reguläre Versicherungsschutz dann nicht mehr zu den Haftungsanforderungen der Mietverträge passt. In diesen Fällen muss dann eine individuelle Lösung gefunden werden.

Sie bieten ein Versicherungspaket gemäß eines Rahmenvertrags. Was ist darin alles enthalten?

Die von uns angebotenen Rahmenverträge beinhalten in der Regel vier Versicherungssparten. Hierzu zählen: Vereinshaftpflicht, Unfallversicherung für die Mitglieder, Vertrauensschadenversicherung und Vereins-Rechtsschutzversicherung. Hier alle Versicherungsinhalte aufzuführen, würde sicherlich den Rahmen sprengen. Kurz gefasst können wir jedoch sagen, dass wir bei der Gestaltung der Rahmenverträge unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung haben einfließen lassen. Die Rahmenverträge decken den wesentlichen Versicherungsbedarf eines Karnevalvereins. Und für alle Vereine, die individuellen Versicherungsbedarf haben, finden wir in der Regel auch eine Lösung. Natürlich haben wir die zuvor genannten Risiken wie zum Beispiel Meldung von Veranstaltungen berücksichtigt und aus dem Weg geschafft, damit unsere Vereine die zuvor aufgezeigten Schwierigkeiten erst gar nicht bekommen können.

Mit welchem Risikoträger arbeiten Sie hier zusammen?

Unser Hauptrisikoträger in dem Bereich ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.

In den vergangenen Jahren mussten Rosenmontagsumzüge unter anderem aufgrund von Sturmwarnungen abgesagt werden. Können sich Vereine für dadurch entstehende Kosten absichern?

Das ist möglich. Jeder Verein, der durch uns betreut wird, kann eine sogenannte Veranstaltungsausfallversicherung mit einer entsprechend passenden Wetterklausel abschließen. Selbstverständlich auch für die vereinseigenen Karnevalsumzüge.

Zunehmende Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen treiben die Kosten auch für Vereine in die Höhe. Welche Auswirkungen nehmen Sie bei Ihren Kunden wahr?

Wir sind sehr nah an unseren Kunden. Daher bekommen wir natürlich mit, wie schwer es für die – in der Regel ehrenamtlich organisierten – Vereine ist, mit den gestiegenen Kosten zurechtzukommen. Die Vereine haben neben den erhöhten Kosten durch die Sicherheitsauflagen ja auch noch die allgemein gestiegenen Kosten, die wir alle merken. Wir mussten leider feststellen, dass dieser Kostendruck bereits mehrfach dazu geführt hat, dass Vereine Veranstaltungen und Umzüge nicht durchführen konnten. Dabei bricht dann auch immer ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens weg. Stellen Sie sich doch einmal einen Rosenmontag vor ohne Umzüge, ohne hunderte bunt kostümierte Kinder, die am Straßenrand stehen und laut „Helau“ oder „Alaaf“ rufen und Kamelle fangen? Das möchte ich mir eigentlich gar nicht vorstellen.

Steigen damit auch die Prämien?

Einen direkten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben gestiegene Sicherheitsauflagen an sich nicht. Wenn allerdings Teil der Auflage auch die Übernahme von weitergehender Haftung oder weiteren Haftungsfällen ist, kann das im Einzelfall für den betreffenden Verein natürlich zu einem gesonderten Versicherungsbedarf und somit gegebenenfalls auch zu einer gesonderten Prämie führen. Wir erwarten aufgrund der gestiegenen Auflagen jedoch keine generelle Erhöhung der Prämien unserer Rahmenvereinbarungen.

Noch eine Frage zum Schluss: Wenn mit dem Karneval am Aschermittwoch Schluss ist, geht es dann bei Ihnen im Büro erst richtig los mit Schadenmeldungen? Mit welchen Versicherungsfällen rechnen Sie?

Der karnevalistische Slogan „am Aschermittwoch ist alles vorbei“ trifft auf das Arbeitsaufkommen in unserem Büro nicht zu. Nach dem Aschermittwoch gibt es in der Regel eine kurze Zeit des gemäßigten Arbeitsaufkommens, doch dann kommt die von Ihnen schon angeführte Schadenphase.

Wir hoffen natürlich, dass es zu keinen schweren Personenschäden kommt und wir uns mit den „üblichen“ Schäden an gemieteten Hallen bzw. Gebäuden beschäftigen können, doch kann man Schlimmeres nie ausschließen.

Im Anschluss an die Schadenphase und nach etwas Kräftetanken beginnt der organisierte Karneval dann mit seinen Aktivitäten außerhalb des medial bekannten Karnevals. Denn die Vereine sind ganzjährig aktiv. Dann zwar nicht mehr im Bereich der Brauchtumspflege, doch führen Karnevalsvereine in der Regel eine Menge sozialer Aktivitäten durch. Sie sind somit ein ganzjährig wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens. Unsere Aufgabe ist es dann, die Vereine auch bei nicht karnevalistischen Aktivitäten zu unterstützen und zu beraten.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc (392496) am 31. Januar 2024 - 09:58

Auf jeden Fall eine Gruppenunfall mit erweiterter Alkohol-Klausel!