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30. Januar 2024
Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

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Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

Welche Versicherungen brauchen Karnevalsvereine?

Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Vielerorts veranstalten Karnevalsvereine Umzüge, Prunksitzungen & Co. Gegen welche Risiken Vereine hierbei versichert sein sollten, dazu hat AssCompact nachgefragt bei einem Makler, der auf diese Zielgruppe spezialisiert ist.

Interview mit André Oleff, Geschäftsführer des Maklerunternehmens Oleff & Oleff GmbH
Herr Oleff, Ihr Maklerunternehmen ist auf Vereinsversicherungen spezialisiert, insbesondere für Karnevalsvereine. Wie hat sich das ergeben?

Durch enge Beziehungen zu den Regionalverbänden im Bund Deutscher Karneval (BDK). Ich bin selbst Vereinsvorsitzender und bin im hiesigen Regionalverband tätig.

Welche Risiken gilt es dann bei diesen Vereinen abzusichern?

Das ist übergeordnet schwer zu sagen. Die Karnevalsvereine sind in der Regel sehr individuell aufgestellt und führen die unterschiedlichsten Aktivitäten und Veranstaltungen durch. Daher ist es besonders wichtig, bei der Beratung genau zu prüfen, wie der Verein organisiert ist, wie die Mitgliederstrukturen sind und welche Besonderheiten es bei dem Verein gibt, zum Beispiel ob der Verein einen eigenen Festwagen oder vielleicht sogar ein eigenes Vereinsheim besitzt. Grundsätzlich gibt es aber Risiken, die jeden Verein in gewisser Art und Weise treffen. Hierzu zählt vor allem das Risiko als Veranstalter sowie das Unfallrisiko der Vereinsmitglieder. Den Schwerpunkt in jedem Karnevalsverein bilden sicherlich die Saalveranstaltungen und Karnevalsumzüge, bei denen auch versicherungsseitig am meisten zu berücksichtigen ist.

Worauf ist besonders zu achten bzw. wo lauern denn die größten oder vielleicht auch versteckte Haftungsfallen?

In den vielen Jahren, in denen wir schon in dem Bereich tätig sind, hatten wir viele, nennen wir es interessante Fälle. Teils versicherten die Vereine nur einen Teil ihres Vereins – meist unwissend –, teils wurden Vereinsgruppen versichert, die es im Verein überhaupt nicht gab. Dies waren aber eher Ausnahmen. Häufig hingegen stellen wir fest, dass die Vereine ihre Veranstaltungen einzeln beim Haftpflichtversicherer unter Angabe der erwarteten Besucherzahl angeben und gesondert versichern müssen. Das birgt natürlich die Gefahr, dass Veranstaltungen vergessen oder falsche Besucherzahlen gemeldet werden. Und hier liegt auch gleich ein großes Risiko. Vergisst der Verein, eine Veranstaltung zu melden, so besteht für diese dann in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Kommt nun ein Besucher bei eben genau dieser Veranstaltung zu Schaden, kann der Verein erhebliche Schwierigkeiten bekommen.

Ebenso häufig kommt es vor, dass der Verein „nur“ seine aktiven Mitglieder versichert. Bei dieser Vorgehensweise liegt das Risiko vor allem bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen. Oft ist es so, dass die Vereine dann nämlich ihre passiven Mitglieder als Unterstützer benötigen und für diese dann kein Versicherungsschutz besteht. Ein weiteres und häufiger werdendes Problem sind weitgehende Haftungsvereinbarungen in Mietverträgen. Hier empfehlen wir den Vereinen, stets eine rechtliche Meinung einzuholen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Es kommt immer mal wieder vor, dass der reguläre Versicherungsschutz dann nicht mehr zu den Haftungsanforderungen der Mietverträge passt. In diesen Fällen muss dann eine individuelle Lösung gefunden werden.

Sie bieten ein Versicherungspaket gemäß eines Rahmenvertrags. Was ist darin alles enthalten?

Die von uns angebotenen Rahmenverträge beinhalten in der Regel vier Versicherungssparten. Hierzu zählen: Vereinshaftpflicht, Unfallversicherung für die Mitglieder, Vertrauensschadenversicherung und Vereins-Rechtsschutzversicherung. Hier alle Versicherungsinhalte aufzuführen, würde sicherlich den Rahmen sprengen. Kurz gefasst können wir jedoch sagen, dass wir bei der Gestaltung der Rahmenverträge unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung haben einfließen lassen. Die Rahmenverträge decken den wesentlichen Versicherungsbedarf eines Karnevalvereins. Und für alle Vereine, die individuellen Versicherungsbedarf haben, finden wir in der Regel auch eine Lösung. Natürlich haben wir die zuvor genannten Risiken wie zum Beispiel Meldung von Veranstaltungen berücksichtigt und aus dem Weg geschafft, damit unsere Vereine die zuvor aufgezeigten Schwierigkeiten erst gar nicht bekommen können.

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Seite 2 Mit welchem Risikoträger arbeiten Sie hier zusammen?

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc (392496) am 31. Januar 2024 - 09:58

Auf jeden Fall eine Gruppenunfall mit erweiterter Alkohol-Klausel!