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11. Januar 2024
SEC genehmigt Bitcoin-ETFs

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SEC genehmigt Bitcoin-ETFs

SEC genehmigt Bitcoin-ETFs

So reagiert der Bitcoin-Kurs

Der große Hype um Bitcoin lässt sich nach der Entscheidung, die am Mittwoch etwa um 22:30 Uhr deutscher Zeit verkündet wurde, noch nicht erkennen. Betrachtet man den Bitcoin-Kurs, bspw. auf der Handelsplattform Coinbase, verläuft dieser eher seitwärts – mit einem kurzen Aufbäumen auf etwa 43.500 Euro um die Mitternachtszeit. Am Donnerstagvormittag schwankte der Wert zwischen 42.000 und 43.000 Euro. Hintergrund könnten die starken Anstiege des Kurses in den letzten Monaten sein, die aus den Erwartungen resultierten, dass Bitcoin-ETFs schon bald zugelassen werden, erläutert bspw. das Handelsblatt unter Berufung auf die Tech-Investorin Cathie Wood. Da dies nun eingetreten ist, verkaufen viele Anleger ihre Anteile jetzt wieder und nehmen die Gewinne mit.

Generell wird jedoch mit einem langfristig steigenden Bitcoin-Kurs gerechnet – gerade jetzt, wo das Produkt durch ETFs einer breiteren Masse zugänglich gemacht wird, das dann auch sicherer reguliert wird. Gerhard Summerer, Geschäftsführer von DZ Financial Markets der deutschen DZ Bank in New York, erklärt bei tagesschau.de: „Der große Vorteil von diesen ETFs ist – wenn sie bei Firmen mit hoher Reputation wie BlackRock gekauft werden – der, dass sie die Unsicherheit und Risiken minimieren.“

Keine Bitcoin-ETFs in Deutschland

Bereits ab Donnerstag dürfen Bitcoin-ETFs also an den Start gehen. Geplant sind derzeit schon mehrere, u. a. von BlackRock, VanEck, Wisdom Tree und Fidelity.

Aber: In Deutschland wird es, zumindest nach dem aktuellen rechtlichen Stand, keine Bitcoin-ETFs geben. Hintergrund ist die UCITS-Richtlinie, an die sich alle ETFs in Europa halten müssen. Darin ist auch vorgegeben, dass ETFs in Europa nur bei einer ausreichenden Diversifikation zugelassen werden. Da Bitcoin-ETFs allerdings nur einen einzigen Wert abbilden – den von Bitcoin selbst –, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Im Gegensatz zu Bitcoin-ETFs allerdings können sowohl Bitcoin selbst als auch andere börsengehandelte Produkte wie ETP- und ETN-Anteile erworben werden, die den Bitcoin-Kurs abbilden. Auch bei diesen schlagen sich Kursgewinne nieder. Sie bringen jedoch den Nachteil mit sich, dass das Kryptovermögen der Anleger im Falle einer Insolvenz des Anbieters nicht geschützt ist. (mki)

Bild: © plysuikvv – stock.adobe.com

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