Was im Vorfeld schon erwartet worden war, ist am Mittwochabend deutscher Zeit nun eingetreten: Die United States Securities and Exchange Commission, kurz SEC, hat Bitcoin-ETFs für zulässig erklärt. Bereits am Dienstagabend hatte eine Falschmeldung für starke Unruhen gesorgt: Der X-Account der SEC war gehackt worden und hatte sozusagen vorschnell die Genehmigung der Bitcoin-ETFs verkündet, woraufhin auch der Kurs der Kryptowährung auf rund 43.800 Euro anstieg, ehe er kurz darauf wieder auf etwa 41.500 Euro sank.
Bitcoin-ETFs erhalten grünes Licht
Am Mittwochabend wurde es dann mit einer Mitteilung des SEC-Vorsitzenden Gary Gensler offiziell gemacht: Ab Donnerstag, 11.01.2024, sind börsengehandelte Fonds, die in Bitcoin investieren und dessen Kurs abbilden, erlaubt. In der Vergangenheit hatte man derartige Produkte zurückgewiesen, so bspw. auch einen Antrag vom weltgrößten Vermögensverwalter BlackRock. Hintergrund waren befürchtete Preismanipulationen.
Doch nun wurden die Karten neu gemischt, wie es auch Gensler in der SEC-Mitteilung darlegt. Nachdem die SEC einen Antrag von Grayscale, einem US-amerikanischen Verwalter für digitale Vermögenswerte, für einen Bitcoin-ETF abgelehnt hatte, ging das Thema vor den United States Court of Appeal, das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten. Die SEC musste dort eine Niederlage hinnehmen, da es nach Ansicht des Berufungsgerichts keine ausreichende Erklärung abgegeben hatte, warum das Produkt abgelehnt wurde. Kurzum: Es gibt nach Ansicht der SEC und Gensler keine rechtliche adäquate Grundlage mehr, Bitcoin-ETFs kein grünes Licht zu geben.
Aber nichtsdestotrotz: In selbiger Mitteilung betont Gary Gensler auch die Gefahren und Risiken von Kryptowährungen. Primär sei Bitcoin ein spekulatives und volatiles Asset, das auch für illegale Aktivitäten verwendet werde, so z. B. Geldwäsche, Cyberkriminalität oder Terrorismusfinanzierung. Offiziell unterstützt wird Bitcoin von der SEC und Gensler also nach wie vor nicht.
So reagiert der Bitcoin-Kurs
Der große Hype um Bitcoin lässt sich nach der Entscheidung, die am Mittwoch etwa um 22:30 Uhr deutscher Zeit verkündet wurde, noch nicht erkennen. Betrachtet man den Bitcoin-Kurs, bspw. auf der Handelsplattform Coinbase, verläuft dieser eher seitwärts – mit einem kurzen Aufbäumen auf etwa 43.500 Euro um die Mitternachtszeit. Am Donnerstagvormittag schwankte der Wert zwischen 42.000 und 43.000 Euro. Hintergrund könnten die starken Anstiege des Kurses in den letzten Monaten sein, die aus den Erwartungen resultierten, dass Bitcoin-ETFs schon bald zugelassen werden, erläutert bspw. das Handelsblatt unter Berufung auf die Tech-Investorin Cathie Wood. Da dies nun eingetreten ist, verkaufen viele Anleger ihre Anteile jetzt wieder und nehmen die Gewinne mit.
Generell wird jedoch mit einem langfristig steigenden Bitcoin-Kurs gerechnet – gerade jetzt, wo das Produkt durch ETFs einer breiteren Masse zugänglich gemacht wird, das dann auch sicherer reguliert wird. Gerhard Summerer, Geschäftsführer von DZ Financial Markets der deutschen DZ Bank in New York, erklärt bei tagesschau.de: „Der große Vorteil von diesen ETFs ist – wenn sie bei Firmen mit hoher Reputation wie BlackRock gekauft werden – der, dass sie die Unsicherheit und Risiken minimieren.“
Keine Bitcoin-ETFs in Deutschland
Bereits ab Donnerstag dürfen Bitcoin-ETFs also an den Start gehen. Geplant sind derzeit schon mehrere, u. a. von BlackRock, VanEck, Wisdom Tree und Fidelity.
Aber: In Deutschland wird es, zumindest nach dem aktuellen rechtlichen Stand, keine Bitcoin-ETFs geben. Hintergrund ist die UCITS-Richtlinie, an die sich alle ETFs in Europa halten müssen. Darin ist auch vorgegeben, dass ETFs in Europa nur bei einer ausreichenden Diversifikation zugelassen werden. Da Bitcoin-ETFs allerdings nur einen einzigen Wert abbilden – den von Bitcoin selbst –, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Im Gegensatz zu Bitcoin-ETFs allerdings können sowohl Bitcoin selbst als auch andere börsengehandelte Produkte wie ETP- und ETN-Anteile erworben werden, die den Bitcoin-Kurs abbilden. Auch bei diesen schlagen sich Kursgewinne nieder. Sie bringen jedoch den Nachteil mit sich, dass das Kryptovermögen der Anleger im Falle einer Insolvenz des Anbieters nicht geschützt ist. (mki)
Bild: © plysuikvv – stock.adobe.com
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