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24. September 2024
Private Rentenversicherung: Kampf um den Rentenfaktor

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Private Rentenversicherung: Kampf um den Rentenfaktor

Private Rentenversicherung: Kampf um den Rentenfaktor

So erklärt die Allianz die Anpassung des Rentenfaktors

„Bei sämtlichen Produktgestaltungen hat Allianz Leben die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig geprüft. Die angegriffene Regelung stellt eine ausgewogene Regelung dar, die sämtliche Interessen berücksichtigt, einschließlich der Interessen der Versicherten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach einer Anpassung des Rentenfaktors auch eine Wiederanhebung des Rentenfaktors möglich“, erklärt ein Unternehmenssprecher der Allianz auf Nachfrage. Grundsätzlich gelte: Eine Anpassung des Rentenfaktors zur Berechnung der Rente greift nicht in Garantiezusagen von Allianz Leben ein. Allianz Leben stehe zu allen vertraglichen Zusagen und Garantien.

Weiter erklärt die Allianz zu dem Vorgang: Bei den kapitalmarktnahen Tarifen der Allianz Lebensversicherung von 07/2001 bis 06/2013 ist ein Rentenfaktor unter Treuhändervorbehalt zum Einsatz gekommen. Der Rentenfaktor unter Treuhändervorbehalt ist nicht garantiert und kann – wie in den Versicherungsbedingungen vereinbart – unter sehr engen Voraussetzungen vor Rentenbeginn mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden.

Sofern sich bei Rentenbeginn mit den dann maßgebenden Rechnungsgrundlagen für das Neugeschäft ein höherer Rentenfaktor ergibt, wird der angepasste Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen wieder angehoben. Diese Regelung ist bei den kapitalmarktnahen Tarifen ab 2007 in den Versicherungsbedingungen enthalten. Bei Tarifen vor 2007 wurde dies mit den Kunden in den Mitteilungsschreiben zur Anpassung des Rentenfaktors vereinbart. Ab 07/2013 ist das Verfahren zur Ermittlung der Rente umgestellt worden auf die Rentenberechnung zum Rentenbeginn mit den dann maßgebenden Rechnungsgrundlagen.

Weitere Verfahren und der Weg zum BGH

Aktuell laufen eine ganze Reihe weiterer Verfahren gegen verschiedene Versicherer. Dr. Knut Pilz von der Kanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte berichtet, dass entsprechende Klagen eingereicht wurden und auch noch weitere Klagen eingereicht werden. Pilz stellt aber auch fest, dass die Gerichte hinsichtlich einzelner Positionierungen recht zurückhaltend seien und wohl darauf hofften, dass der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu irgendwann eine Grundsatzentscheidung treffen wird. Das sei zwar noch nicht absehbar, aber aus Sicht der Kanzlei nicht auszuschließen. Pilz erklärt dazu: „Wir führen aktuell ein Verbandsklageverfahren gegen einen Versicherer vor dem OLG Köln und sobald dort ein Urteil vorliegt, dürfte dieses Verfahren sicherlich eines der ersten beim Bundesgerichtshof werden.“

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wiederum hat zwei Verfahren am Laufen, darunter das erwähnte Verfahren, in dem das Amtsgericht Reinbek im Juli 2024 entschieden hat. Die Kanzlei teilt mit, dass das Landgericht Berlin am 13.11.2024 einen weiteren Fall verhandeln will. Auch diese Klage richtet sich gegen die Allianz, eine weitere Klage soll folgen.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 25. September 2024 - 10:07

Nach Umsetzung unserer Innovation, Geheimhaltungsvereinbarung -Alleinstellung, werden alle Rentenversicherungen -auch gefördert, rentabel. Aktuell seit vielen Jahren defizitär. 

Seit 7 Jahren wurden viele Vorstände darüber jährlich informiert. Welche Vorteile, neben lebenslanger adäquater Rente-gesichert bis 90% der Bürger, ergeben sich daraus? 

Nur mit hoher Rendite entsteht ein Zinseszinseffekt, der nicht nur Rentengarantien leicht finanzierbar macht, sondern auch die PKV von Beginn an im Alter absichert. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden wesentlich günstiger undundund……

Warten auf Godot, mit dem Schwert am seidenen Faden über dem Kopf? Extremes Haftungsrisiko total negieren? 

Packen wir es an, zum Vorteil aller, wenn die Branche es später kopiert, steht es  der gesamten Bevölkerung, sogar weltweit, zur Verfügung. Wenn allerdings 1 Cent zu viel ist….