Bei einer privaten Rentenversicherung spielt der Rentenfaktor eine maßgebliche Rolle für die Höhe der späteren Rentenzahlung. Als Rechengröße gibt er üblicherweise an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 Euro ist. Reduziert ein Versicherer den Rentenfaktor, fällt folglich die lebenslange Rentenzahlung kleiner aus. Doch genau das haben verschiedene Lebensversicherer getan, worüber nun in verschiedenen Gerichtsverfahren gestritten wird.
Eine Änderung des Rentenfaktors ist in der Ansparphase möglich, wenn die Vertragsbedingungen dies zulassen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für eine Änderung als erfüllt ansieht – beispielsweise einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung oder, wie in den vergangenen Jahren der Fall, gesunkene Zinsen, so erklären dies die Versicherer.
Keine einheitliche Rechtsprechung
Verbraucherschützer beanstanden dagegen Klauseln, die dem Versicherer die Möglichkeit geben, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. In einem Urteil vom 10.07.2023 in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung folgte das Landgericht Stuttgart (Az: 53 O 214/22) diesem Argument aber nicht. Das Gericht entschied zugunsten der Allianz: Die beanstandete Klausel hält nach der Entscheidung des Gerichts einer Inhaltskontrolle stand und ist nach Ansicht des Gerichts wirksam.
Die Verbraucherzentrale hat dagegen Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingelegt: „Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass durch diese Klausel die Versicherungsnehmer, entgegen den Geboten von Treu und Glauben, benachteiligt werden. Sollten sich die Berechnungsgrundlagen zugunsten der Verbraucher:innen wieder verbessern, ist der Versicherer nicht verpflichtet, den Rentenfaktor entsprechend wieder anzupassen und nach oben zu korrigieren“, erklärt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf die tatsächliche Handhabung der Klausel kommt es dabei aus Sicht der Verbraucherschützer übrigens nicht an. Die Berufungsverhandlung am OLG ist für den 16.01.2025 angesetzt.
In anderen Fällen jedoch gab es auch bereits Urteile zugunsten der Versicherungsnehmer und Verbraucherschützer. So im Februar 2023, wo es um eine fondsgebundene Rentenversicherung der Zurich ging. Der Versicherer unterlag in diesem Fall. Nach Ansicht des Landgerichts Köln (Urteil vom 08.02.2023 – Az: 26 O 12/22) ist die Herabsetzung des Rentenfaktors als Rentenkürzung anzusehen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Vor kurzem fiel nun ein weiteres Urteil. Diesmal verlor die Allianz Leben bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht Reinbek. (Urteil vom 10.07.2014 – Az: 14 C 473/23). Die Richter halten eine Absenkung des Rentenfaktors für nicht rechtskonform. Gegen dieses Urteil hat die Allianz wiederum Berufung eingelegt.
Seite 1 Private Rentenversicherung: Kampf um den Rentenfaktor
Seite 2 So erklärt die Allianz die Anpassung des Rentenfaktors
Seite 3 Anpassung des Rentenfaktors nach oben?
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
Leserkommentare
Comments
1 Cent zu teuer?
Nach Umsetzung unserer Innovation, Geheimhaltungsvereinbarung -Alleinstellung, werden alle Rentenversicherungen -auch gefördert, rentabel. Aktuell seit vielen Jahren defizitär.
Seit 7 Jahren wurden viele Vorstände darüber jährlich informiert. Welche Vorteile, neben lebenslanger adäquater Rente-gesichert bis 90% der Bürger, ergeben sich daraus?
Nur mit hoher Rendite entsteht ein Zinseszinseffekt, der nicht nur Rentengarantien leicht finanzierbar macht, sondern auch die PKV von Beginn an im Alter absichert. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden wesentlich günstiger undundund……
Warten auf Godot, mit dem Schwert am seidenen Faden über dem Kopf? Extremes Haftungsrisiko total negieren?
Packen wir es an, zum Vorteil aller, wenn die Branche es später kopiert, steht es der gesamten Bevölkerung, sogar weltweit, zur Verfügung. Wenn allerdings 1 Cent zu viel ist….
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können