Das sagen Trade Republic und Scalable Capital
Auf Nachfrage von AssCompact haben sich die beiden großen deutschen Neobroker zu der Thematik geäußert. Trade Republic möchte derzeit noch nicht mit einem medialen Statement in den Prozess eingreifen, da sich die „Ausgestaltung des Provisionsverbots vonseiten der EU-Kommission noch im Verhandlungsmodus“ befinde. Das Berliner Unternehmen versicherte AssCompact jedoch, dass es die aktuellen Entwicklungen rund um ein potenzielles Verbot von „Execution-Only“ intensiv beobachte.
Scalable Capital wurde etwas deutlicher. Für die Münchner sei ein solcher Vorschlag „nicht im Einklang mit den Zielen der Kommission, neue Möglichkeiten für Sparer:innen und Anleger:innen zu schaffen und die EU zu einem noch sichereren Ort für langfristiges Sparen und Investieren zu machen“. Es sei bereits mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen sichergestellt, dass Zuwendungen ausschließlich für qualitätsverbessernde Maßnahmen verwendet und offengelegt werden. Ein einseitiges Verbot von Zuwendungen wäre zum Nachteil von Millionen von Privatanlegerinnen und -anlegern und würde eine Vergrößerung der Rentenlücke riskieren, so Scalable Capital. Das Unternehmen verfolge die Debatte dazu ebenfalls eng und werde den Vorschlag der Kommission bewerten und sich weiterhin für Privatanlegerinnen und -anleger einsetzen. (mki)
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