Das Hauptaugenmerk der diesjährigen BaFin-Jahrespressekonferenz lag auf den Risiken, die aktuell die Stabilität des deutschen Finanzsystems bedrohen – allen voran auf dem Ukraine-Krieg (AssCompact berichtete). Doch im Rahmen seiner Rede auf der Pressekonferenz sprach BaFin-Präsident Mark Branson auch über das Thema Nachhaltigkeit und im Speziellen über die geplante Richtlinie für nachhaltige Investmentfonds.
Regulierung aktuell nicht umsetzbar
„Vor dem Hintergrund der dynamischen regulatorischen, energie- und geopolitischen Lage haben wir beschlossen, unsere geplante Richtlinie für nachhaltige Investmentfonds zurückzustellen“, kündigte Branson an. „Für eine dauerhafte Regulierung ist das derzeitige Umfeld nicht ausreichend stabil.“
Fondsbranche kritisiert Alleingang
Bei der angesprochenen Richtlinie geht es um Vorgaben, mit denen Deutschland die existierenden EU-Anforderungen noch weiter verschärfen möchte. Bereits im Sommer 2021 hatte die Ankündigung für diesen Alleingang Kritik vonseiten der deutschen Fondsindustrie nach sich gezogen (AssCompact berichtete). Noch strengere Regeln gefährdeten demnach die Bedeutung des Fondsstandorts Deutschland.
Strengere Prüfungspraxis geht weiter
Branson wies in seiner Rede außerdem darauf hin, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften weiterhin nachhaltige Investmentvermögen auflegen und vermarkten könnten. Die BaFin werde aber darauf achten, dass bestimmte Vorgaben eingehalten würden. „So müssen, zum Beispiel, nachhaltige Fonds mindestens 75% in nachhaltige Anlagen investieren, mit mindestens 75% des Investmentvermögens eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen oder einen nachhaltigen Index abbilden. Durch diese strengeren Prüfungspraktiken schützen wir Fondsanleger vor Greenwashing.“
Rechtlich fragwürdiges Vorgehen
Diese Absichtserklärung löste umgehend massive Kritik aus. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, nannte es „rechtlich fragwürdig“, dass die BaFin die geplante Richtlinie auf Eis lege, sie aber dennoch in ihre Prüfungspraxis einbeziehen wolle. Ein derartiges Vorgehen weise momentan keine belastbare Rechtsgrundlage auf. (tku)
Bild: © Drobot Dean – stock.adobe.com
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