Skepsis von den Fondsgesellschaften
Die Fondsgesellschaften nehmen eher die Gegenposition ein. In einer Stellungnahme des Fondsverbands BVI beispielsweise heißt es, dass alle Finanzindizes breit diversifiziert sein sollen, damit (aktive Vermögensverwalter) in möglichst viele Bestandteile eines Finanzindex investieren können. Dass der Vorschlag von Stoxx, die Kappungsgrenze anzuheben, die Marktattraktivität der deutschen Dax-Indizes erhöhen wird, sei zweifelhaft. Für den BVI würde eine Anhebung der Kappungsgrenze im Normalfall keine angemessene Risikoverteilung auf dem Markt widerspiegeln. Auch könne die Liquidität für kleinere im Index gelistete Unternehmen verringert werden.
Auch sei durch den Paragrafen 206 des Kapitalanlagegesetzbuches und durch die OGAW-Richtlinie vorgeschrieben, dass UCITS-Fonds, die sich nicht an einem Index orientieren, nicht mehr als 10% ihres Vermögens in ein einzelnes Unternehmen investieren dürfen – um eben gegen ein Klumpenrisiko abgesichert zu sein.
AllianzGI: Verwendung des Dax wäre „herausfordernd“
Auf jene OGAW-Richtlinien, nämlich die sogenannte „5–10–40-Regel“ verweist auf Nachfrage von AssCompact auch Christoph Berger, CIO Equity Europe bei Allianz Global Investors (AllianzGI). „Gemäß der aktuellen 5–10–40-Regel dürfen nur 10% des Nettoinventarwertes eines Fonds in einen Emittenten investiert werden. Diese Regel gewährleistet für Anleger in aktiven Fonds eine breite Risikostreuung. […] Bei einer erhöhten Kappungsgrenze wird die Verwendung des Dax als Benchmark aber herausfordernd.“
Aufgrund der Veränderung der Gewichtung im Dax wäre es also mitunter so, dass es im Hinblick auf Regularien nicht mehr möglich, diese in Fonds abzubilden. „Letztendlich sollte die Börse ein Regelwerk festlegen, welches sicherstellt, dass die Dax-Indexfamilie weiterhin die breite Diversifikation der deutschen Wirtschaft repräsentiert. Gleichzeitig sollten die Indizes als Benchmark für aktive Fonds geeignet bleiben, die in deutsche Aktien investieren“, so Berger. (mki)
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