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Daneben haben Unternehmen zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Abgabenlast zu optimieren und die eigene Unternehmensstruktur strategisch zu nutzen. Dabei gilt: Investieren Firmen Gelder in den eigenen Betrieb, reduziert sich die Steuerbelastung. Neben Abschreibungen für Anlagen und Ausrüstungen zählen auch Betriebsausgaben wie Schulungen und Marketing oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme dazu. Außerdem sind Investitionen in den eigenen Betrieb relevant, die durch die Unternehmensstrukturen steuerlich optimiert werden. In einer Personengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt sich zum Beispiel die sogenannte Thesaurierung von Gewinnen nutzen. Dabei werden diese nicht sofort entnommen, sondern verbleiben im Unternehmen. Als Folge profitieren Firmen von der niedrigeren Besteuerung und somit auch von einem Mehr an Geld für Reinvestitionen.
Zudem bietet auch der Erwerb von Immobilien zahlreiche steuerliche Vorteile, insbesondere, wenn eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH dahintersteckt. Durch sie bekommen Betriebe nicht nur weitere Abschreibungsmöglichkeiten und eine Befreiung von der Gewerbesteuer, sondern profitieren bei Fremdfinanzierung vom sogenannten Leverage-Effekt. Bei einer üblichen Rendite von 3% lässt sich mit einer 90%-igen Fremdfinanzierung und einer 1%-Verzinsung des Fremdkapitals eine vielfache Steigerung der Gesamtrendite erreichen. Haben Unternehmen die Option, über Sicherheiten eine Fremdfinanzierung zu 100% zu vereinbaren, ist der Leverage-Effekt enorm, weil die Eigenkapitalrendite bei fehlendem Eigenkapital ins Unermessliche wächst. Hinzu kommt, dass die Zinsen steuerlich absetzbar sind. Wer solche Vorzüge voll ausschöpfen möchte, sollte professionelle Berater hinzuziehen. Sie stellen nicht nur sicher, dass alle relevanten Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, sondern kreieren maßgeschneiderte Strategien, inklusive Risikolevel-Einschätzung und IT-Lösungen, um steuerliche Gestaltungsräume voll auszuschöpfen.
Bild: © JUHN Partner GmbH
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