Ein Artikel von Dr. Karsten Umnuß, Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei gunnercooke
Spätestens seit den Enthüllungen des US-Amerikaners Edward Snowden werden sogenannte Whistleblower in der Öffentlichkeit deutlich positiver als zuvor wahrgenommen. Aktuell sorgt die EU-Richtlinie 2019/1937 und die geplante Umsetzung in deutsches Recht für eine Weiterführung dieser Entwicklung: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird unter anderem den Schutz von Personen regeln, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Gleichzeitig sollen die Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung mit dem verbesserten Hinweisgeberschutz in Einklang gebracht werden, sodass bürokratische Belastungen überschaubar bleiben. Und anders als oft gedacht kann natürlich das Aufdecken von Missständen und das Bekennen zu gesetzeskonformem Verhalten zu einem Imagegewinn für das Unternehmen führen.
Im Zweifel für den Hinweisgeber
Unter den Schutzbereich des Gesetzes als Hinweisgeber fallen alle Personen, die den vorgesehenen Meldestellen Informationen über Verstöße offenlegen. Auch Menschen, die von einer Enthüllung betroffen sind, werden abgesichert. Wichtig: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz betrifft nur Aktivitäten, die per Gesetz ohnehin verboten sind, wie beispielsweise Straftaten, Diskriminierung, Bestechlichkeit oder Insiderhandel. Unternehmensinterne Informanten gelten damit als hervorragendes Frühwarnsystem und ermöglichen es, illegale Machenschaften und Strukturen früh aufzudecken sowie diese Probleme unternehmensintern zu lösen. Firmen können also proaktiv gegen Missstände vorgehen und vermeiden erhebliche Bußgelder sowie Imageschäden.
Seite 1 Hinweisgeberschutzgesetz: Chance statt Gefahr
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