Versicherer sollen Abzugsbetrag neu berechnen
Das Rückstellungstransitional reduziert die versicherungstechnischen Rückstellungen und erhöht somit die Eigenmittel der Versicherer. Der entsprechende Abzugsbetrag wurde im Jahr 2016 durch die Unternehmen erstmals berechnet. Diese schreiben ihn seitdem jedes Jahr planmäßig ab – bis zum Ende des Übergangszeitraums im Jahr 2032.
Das BaFin-Journal erklärt die Hintergründe. Der starke Zinsanstieg seit 2022 habe bei den Lebensversicherern zu einem Rückgang der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II geführt, damit seien die Eigenmittel gestiegen. Auch die Solvenzkapitalanforderungen sanken. Die durchschnittlichen Solvenzquoten stiegen daher 2022 und 2023 sehr stark an. Das ging so weit, dass die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II unter denen von gemäß Solvency I fielen. Die künstliche Absenkung der versicherungstechnischen Rückstellungen sei deshalb in der aktuellen Höhe nicht mehr erforderlich, so die BaFin. Die Versicherer müssen deshalb neu rechnen.
Niedrigere Solvenzquoten nach Neuberechnung
Bei Lebensversicherern, die die Übergangsmaßnahmen anwenden, führt die Neuberechnung zu niedrigeren Solvenzquoten. Insgesamt sind die deutschen Lebensversicherer mittlerweile jedoch auch ohne Übergangsmaßnahmen ausreichend bedeckt, so die BaFin.
Das Rückstellungstransitional soll nun dynamisch ausgestaltet werden und zukünftig bei Bedarf neu berechnet werden. Als ersten Schritt hat die BaFin daher zum zweiten Quartal 2024 erstmals angeordnet, dass die Unternehmen den Abzugsbetrag neu berechnen müssen. Die Übergangsmaßnahmen bleiben aber für den Fall der Fälle weiter erhalten – für den vorgesehenen Zeitraum bis 2032. Erklärtes Ziel der BaFin ist aber, dass die Versicherer die Solvency-II-Anforderungen stabil und so bald wie möglich ohne Übergangsmaßnahmen erfüllen. (bh)
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