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4. März 2022
Hier liegen die größten Haftungsrisiken für Makler

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Hier liegen die größten Haftungsrisiken für Makler

Hier liegen die größten Haftungsrisiken für Makler

In manchen Themen sind Spezialmakler eher am Puls der Zeit als Fachabteilungen der Versicherer. Ein Beispiel: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Jungmakler-Finalistin Franziska Geusen erklärt, wofür Vermittler aktuell oft in Anspruch genommen werden und gibt Tipps.

Ein Interview mit Franziska Geusen, Geschäftsführerin der Hans John Versicherungsmakler GmbH
Hallo, Franziska. Dein Unternehmen, die Hans John Versicherungsmakler GmbH, ist ein Spezialmakler für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Für welche Fehler im Maklerbüro muss die VSH denn am häufigsten einspringen?

Wir müssen hier differenzieren zwischen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung. Bei Finanzanlagen werden die Makler in Anspruch genommen, wenn die Anlage nicht das hält, was der Kunde sich erhofft hat. Die höchste Schadenfrequenz gibt es tatsächlich bei den Skandalen, die man kennt: P&R, PIM Gold etc. Die Kunden versuchen in derartigen Situationen, ihr Geld mit allen Mitteln zurückzubekommen, und oft gerät dann leider auch der Vermittler ins Visier – ob dieser in dem konkreten Fall gut beraten hat oder nicht, steht dann zunächst gar nicht mehr im Fokus.

In der Versicherungsvermittlung sind die Schadenszenarien sehr unterschiedlich. Häufig geht es darum, dass etwas nicht richtig versichert wurde. Zum Beispiel ein Wohngebäude, das unterversichert ist oder gegen eine typische Gefahr wie Überschwemmung nicht abgesichert wurde. Was sich bei den Immobiliardarlehensvermittlern derzeit stark häuft, sind vermeintliche Fehler bei der Beantragung von Förderungen, beispielsweise KfW-Förderungen.

Und wie sieht es da jeweils mit den Schadensummen aus? Wie stark variieren die?

Bei den Anlagenvermittlern kommt es immer auf die Anlagesumme an. Im niedrigen Bereich liegt sie erfahrungsgemäß bei 10.000 bis 15.000 Euro, bei Wohnanlagen können dann auch mal Beträge von 150.000 Euro im Raum stehen.

Bei den Versicherungsmaklern ist die Bandbreite der Schadensumme extrem. Hier gibt es sehr viele Schadenfälle, die unter 10.000 Euro liegen. Bei vielen wird ein Vergleich geschlossen und der Makler zahlt seinen Selbstbehalt, wenn es denn einen gibt. Aber natürlich gibt es auch extreme Schadenfälle im Millionenbereich, zum Beispiel bei Personenschäden oder wenn, wie zuvor angedeutet, Gebäude unterversichert sind. Ich denke hier auch an einen Fall, in dem ein Makler seiner Kundin keine Fahrerschutzversicherung angeboten hatte.

Hat eure gemeinschaftliche Excedentendeckung für Versicherungsvermittler in Höhe von 25 Mio. Euro schon einmal nicht ausgereicht?

Nein. Man muss aber bedenken: Wenn ich von Millionenschäden spreche, sind das immer erst einmal die Inanspruchnahmen. Bei derartig großen Schäden wird häufig ein Vergleich geschlossen, der dann deutlich unter der Summe der Inanspruchnahme liegt. Aber nein, bei uns gab es noch nie einen Schadenfall, bei dem die 25 Mio. Euro nicht ausgereicht haben. Das liegt aber auch daran, dass unsere Kunden glücklicherweise häufig höhere Versicherungssummen als die Pflichtsumme wählen. Die teilweise sehr geringen Prämienzuschläge für zum Beispiel 5 Mio. Euro Versicherungssumme bezahlen sie für den umfangreichen Schutz gerne.

Ihr zählt auf eurer Website auch die Honorarberatung zu den versicherten Tätigkeiten. Ergeben sich für ein honorarbasiertes Vergütungsmodell andere Haftungsfragen als bei der Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis?

Die Frage, ob die Honorarberatung versichert ist, wird regelmäßig an uns herangetragen, weshalb wir diesen Punkt auch auf der Website erwähnen. Üblicherweise stützen sich die Kunden bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf eine Falschberatung. Ob die Beratung über eine Courtage abgegolten ist oder der Makler ein Honorar erhält, ist für die Frage der Haftung in diesem Zusammenhang unerheblich. Für den Versicherungsschutz kommt es nicht auf die Art der Vergütung an, entscheidend ist nur, dass es sich um eine rechtlich zulässige Tätigkeit handelt.

 
Ein Interview mit
Franziska Geusen