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16. Februar 2025
Hält die Grundfähigkeitsversicherung, was sie verspricht?

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Hält die Grundfähigkeitsversicherung, was sie verspricht?

Hält die Grundfähigkeitsversicherung, was sie verspricht?

Die Grundfähigkeitsversicherung hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein aktuelles BGH-Urteil rückt sie ins Rampenlicht. Mit steigenden Leistungsfällen zeigen sich aber auch die Herausforderungen in der Regulierung. AssCompact hat sich am Markt umgehört und berichtet in zwei Teilen über die Ergebnisse.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist aktuell ins Rampenlicht gerückt. Der Grund: Eine Feststellung in einem aktuellen BGH-Urteil. Diese konnte nämlich so verstanden werden, dass es sich bei einer Grundfähigkeitsversicherung nicht um eine Lebens-, sondern vielmehr um eine Sachversicherung handele. Und diese Auffassung hätte ungeahnte Folgen, etwa für das Kündigungsrecht des Versicherers. Doch die Anbieter beschwichtigen und stellten auf AssCompact Nachfrage zuletzt klar, dass sie die Grundfähigkeitspolice weiterhin als Lebensversicherung einstufen.

Mit Blick auf die Historie der Absicherung von Grundfähigkeiten spielt die Vorsorgelösung spätestens seit den 2000er-Jahren eine Rolle in der Arbeitskraftabsicherung und hat seitdem kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile steigt aber auch die Zahl der Leistungsfälle, sodass ein näherer Blick auf die Entwicklungen und Herausforderungen lohnt. AssCompact hat sich dazu im Markt umgehört.

Grundfähigkeitsversicherung relevant seit etwa 25 Jahren

Canada Life ging im Jahr 2000 auf den Markt und hat seither an Anspruchsberechtigte mehr als 8,31 Mio. Euro ausgezahlt. Dabei beläuft sich die durchschnittliche Monatsrente pro versicherte Person auf 1.291 Euro, wie der Versicherer auf eine AssCompact-Anfrage mitteilt. Insofern konnte Canada Life bereits viel Erfahrung in der Leistungsregulierung sammeln. Andere Versicherer, die erst später auf den Markt gingen, werden erst nach und nach mit Leistungsfällen konfrontiert. Die Allianz bietet die Grundfähigkeitsversicherungen beispielsweise erst seit 2011 an. Die Nürnberger ist seit 2012 mit einem Angebot am Markt, hatte Ende 2023 rund 26.000 Verträge im Bestand und berichtet, dass seit 2019 die Zahl der jährlichen Leistungsanträge steigt.

Dauer der Leistungsregulierung kürzer als in der BU-Versicherung

Die Qualitätsstandards in der Leistungsregulierung lassen sich die genannten Versicherer von Ratingagenturen testieren. So Canada Life von Assekurata, die Nürnberger, die Allianz und die Gothaer beispielsweise bei Franke und Bornberg. Das Analysehaus hat die Leistungspraxis der drei Versicherer untersucht und festgestellt, dass bei den teilnehmenden Versicherern – bezogen auf das Jahr 2023 – die Leistungsregulierung im Durchschnitt gut 137 Tage gedauert hat. Das sind 45 Tage oder 25% weniger als bei BU-Verträgen. Philipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg, nennt dafür einige Gründe: „Beim Grundfähigkeitsschutz spielt der Beruf keine Rolle. Damit entfällt die aufwendige Prüfung, ob und in welchem Umfang Antragsteller ihren Beruf noch ausüben können. Das spart wertvolle Zeit und für Versicherte auch Nerven.“

Die Ergebnisse sind aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht repräsentativ. In der Tendenz stellen die Analysten aber fest, dass sich die Grundfähigkeits-Anerkennungsquoten deutlich unter denen der BU-Versicherung bewegen. Das liege zum einen an den jungen Beständen, sagt Wedekind. Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht spielten hier naturgemäß eine größere Rolle.

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